Finanzielle Probleme, immer weniger Musiklehrer an allgemeinbildenden Schulen und zu wenig Nachwuchs – im Mittelpunkt der zweiten Plenardebatte des Tages stand heute die Erste Lesung des neuen Musikschulfördergesetzes der Landesregierung. Mit dessen Hilfe sollen zukünftig sowohl die staatliche Förderung als auch Standards für die Qualität festgelegt werden. Während Bildungsministerin Karin Prien (CDU) den Entwurf als Erfolg pries, monierte die Opposition einen zu langwierigen Prozess und den Mangel an verbindlicher Förderung. Der Gesetzentwurf wurde an den Bildungsausschuss überwiesen.
Das Gesetz sei ein starkes Bekenntnis des Landes zur Gemeinschaftsaufgabe Kultur und eine Errungenschaft in schwierigen Zeiten für das Land, so Prien bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs. „Wir schaffen damit Zugänge zur Musik und damit eine unverzichtbare Form kulturellen Ausdrucks“, so die Ministerin. Verbindliche Qualitätskriterien im Kontext der Ganztagsbetreuung und die Kooperation mit Schulen und Kindertagesstätten schafften die Grundvoraussetzung für den Musiklehrernachwuchs – dies spiele auch eine wesentliche Rolle, für ein Lehramtsstudium zu begeistern.
SPD spricht von Bankrott-Erklärung
Mit der Erhöhung der Mittel um eine Million Euro auf 2,13 Millionen Euro in diesem und kommendem Jahr sei flächendeckend die Finanzierung gesichert und es bestehe die Möglichkeit, weitere Musikschulen aufzunehmen, sagte Prien. Es gehe auch darum, bei den durch das Herrenberg-Urteil entstandenen Herausforderungen zu unterstützen, welches eine sozialversicherungspflichtige Anstellung vieler Musiklehrer verlangt. „Das Land steht zu Zielen des Kulturpakts 2030, wir sind auf gutem Weg“, so die Ministerin. Allerdings sei man auch auf das Engagement der kommunalen Träger und der Eltern angewiesen, um Angebote weiter zu stärken.
„Dieses Gesetz ist eine Enttäuschung“, konterte Beate Raudies (SPD). „Es enthält zwölf detaillierte Anforderungen für die staatliche Anerkennung als Musikschule – die dann die Voraussetzung für eine finanzielle Förderung sind“, so Raudies. Aber die finanzielle Förderung ab 2026 erfolge laut Gesetz im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. „Und natürlich auch nur, falls die Musikschulen die von der Landesregierung eingeforderten Qualitätsstandards ohne Überbrückungsfonds noch bis dahin halten können. Das ist leider kein Blankoscheck, sondern eine Bankrott-Erklärung.“
„Ein Anfang, aber noch nicht die Lösung“
Die FDP-Abgeordnete Anne Riecke monierte, dass trotz eines ersten Antrags zum Thema im Mai 2023 erst jetzt die Erste Lesung stattfinde. „Es ist sehr viel Zeit verloren gegangen“, so Riecke. Das Gesetz reiche zudem nicht aus, um die Folgen des Herrenberg-Urteils zu kompensieren. Auch sei es zwar richtig Standards zu setzen, aber man dürfe deren Erreichen nicht durch zu hohe bürokratische Vorgaben erschweren. „Wir erwarten ein Konzept mit einer spürbaren Erhöhung der öffentlichen Finanzmittel und eine Überprüfung der Ankerkennungskriterien, damit nicht bereits anerkannte Einrichtungen ausgeschlossen werden.“ Das Gesetz sei „ein Anfang, aber noch nicht die Lösung“.
Auch Jette Waldinger-Thiering (SSW) bemängelte die fehlende Finanzplanung über 2026 hinaus: „Was heißt das denn für die Musikschulen? Hier steht ja nicht, die Musikschulen bekommen jährlich zusätzlich eine Million Euro. Können sie verlässlich mit den Geldern rechnen?“ Von echter institutioneller Förderung könne nicht die Rede sein. Auch werde im Gesetzestext nicht ersichtlich, wie die Kooperation von Musikschulen mit allgemeinbildenden Schulen, besonders an gebundenen Ganztagsschulen und Schulen mit offenen Ganztagsangeboten, sowie zur Förderung der musikalischen Früherziehung mit Kindertageseinrichtungen vorangetrieben werden solle.
Weitere Hauptredner Redner:
Anette Röttger (CDU) und Uta Röpcke (Grüne)