Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

28. April 2022 – April-Plenum

Kinder und Jugendliche schützen und fördern

Der Landtag nimmt kurz vor Ende der Wahlperiode nochmals die Kinder-und Jugendpolitik in den Fokus. Auf dem Tisch liegen eine Gesetzesänderung sowie zwei Regierungsberichte.

Waldkindergarten Waldgesetz Natur
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen wird in Schleswig-Holstein groß geschrieben – unter anderem in der Landesverfassung. Foto: dpa, Carsten Rehder

Die Landesregierung will das Jugendförderungs- und das Kinderschutzgesetz ändern. Hintergrund ist das im vergangenen Jahr beschlossene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Die in beiden Gesetzen vorgenommenen Änderungen machten vor allem redaktionelle Anpassungen erforderlich, die jetzt in Zweiter Lesung verabschiedet werden sollen. Zum anderen geht es in der Debatte um den Kinderschutz- sowie um den Beteiligungsbericht.

Kinderschutzbericht

Der „Bericht zur Situation von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr körperliches, geistiges oder seelisches Wohl“ richtet das Hauptaugenmerk vor allem auf die Corona-Krise. Pandemiebedingt haben demnach psychische Belastungen unter jungen Menschen zugenommen, Studien deckten Ängsten, Depressionen und Essstörungen auf. Die Umsetzung verschiedener Angebote im Rahmen des Aktionsprogrammes „Aufholen nach Corona“ soll einen wesentlichen Beitrag zur Aufarbeitung leisten, schreibt die Regierung. Dies betreffe etwa Lernrückständen, oder auch das unbeschwerte Erleben von Freundschaften, Sport und Freizeit. Für die Jahre 2021 und 2022 wurden hierfür in Schleswig-Holstein rund 2,3 Mio. Euro eingesetzt.

Ein weiteres Problem ist laut dem Bericht die Kinder-Armut. Nach einem Anstieg der Zahlen zwischen 2015 und 2018 sinken die Zahlen wieder. Überproportional häufig von Armut betroffen sind Kinder unter 3 Jahren. Der größte Anteil der Kinder, die in sogenannten Bedarfsgemeinschaften leben, ist in den vier kreisfreien Städten zu verzeichnen. Im ländlichen Raum ist es der Landkreis Dithmarschen, der den höchsten Anteil von Kindern unter 18 Jahren mit ALG-II-Bezug zu verzeichnen hat. Es sind vor allem zwei Gruppen besonders von Armut betroffen: Alleinerziehende mit sowie Familien mit zwei und mehr Kindern.

Bericht zur Beteiligung

„Kinder und Jugendliche sind Experten in eigener Sache und wissen am besten, was ihren Bedürfnissen entspricht.“ Mit dieser Präambel startet ein Regierungsbericht der Landesregierung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, der ebenfalls Gegenstand der Debatte ist. Er listet auf knapp 50 Seiten als Fortschreibung des Berichts von 2016 alle Maßnahmen und Projekte im Land auf, die Heranwachsende im Zeitraum von 2017 bis 2021 betraf.

Dazu zählen etwa die Initiative landesweite Wahlen „#LaWa_SH“, das Treffen „PartizipAction“, Streetwork-Arbeit oder Partizipation in Kindertagesstätten. Der Gemeinschaftsaktion „Schleswig-Holstein – Land für Kinder“ ist ein eigenes Kapitel gewidmet. Im Folgenden geht der Bericht unter anderem auf die kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung ein sowie den Angeboten der Landesregierung für diese Gremien. Es folgt ein Überblick über die Partizipation in der Jugendarbeit sowie den Jugendverbänden. Die Themenfelder Kinderrechte sowie politische Jugendbildung werden ebenfalls zum Ende des Berichts separat betrachtet.

Kinderrechte verfassungsrechtlich geschützt

Seit 2010 sind die Kinderrechte in der Landesverfassung verankert. Eine Aufnahme in das Grundgesetz wird von der Landesregierung weiter befürwortet. Die rechtlichen Grundlagen für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen finden sich auf unterschiedlichen Ebenen von International ist in der UN-Kinderrechtskonvention bis hin zur kommunalen Ebene. Dort schreibt die Gemeindeordnung in Paragraph 47f vor, dass Gemeinden Kinder und Jugendliche an sie betreffenden Angelegenheiten beteiligen müssen.

(Stand: 25. April 2022)

Vorherige Debatte zum Thema:
Januar 2022 (Mitbestimmung)

Krankheitsbedingt war eine Berichterstattung leider nicht möglich.

Beschluss:
1. Verabschiedung des Gesetzentwurfes Drucksache 19/3544
2. Die Berichte Drucksachen 19/3621 und 19/3802 werden zur Kenntnis genommen

Zweite Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendförderungsgesetzes und des Kinderschutzgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drs. 19/3544
(Ausschussüberweisung am 26. Januar 2022)
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses ‒ Drucksache 19/3771

Regierungsbericht

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Bericht der Landesregierung ‒ Drucksache 19/3621
(Federführend ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren)

Regierungsbericht

Bericht zur Situation von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr körperliches, geistiges oder seelisches Wohl
Bericht der Landesregierung ‒ Drucksache 19/3802
(Federführend ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren)