Die Koalitionsfraktionen möchten es den Kita- und Hort-Trägern ermöglichen, kurzfristig und zeitlich begrenzt die Gruppengrößen in den Betreuungseinrichtungen um ein bis drei Kinder zu erhöhen. Hintergrund ist der derzeitige Zuzug von Flüchtlingsfamilien mit Kindern aus der Ukraine. Der entsprechende Gesetzentwurf soll am Mittwoch in Erster Lesung (ohne Aussprache) und am Donnerstag nach einer Debatte verabschiedet werden.
In die Beratung fließt ein weiterer Antrag von CDU, Grünen und FDP ein, der ebenfalls die Gruppenvergrößerung in Kitas einfordert und sich zudem für die zusätzliche Einrichtung von niedrigschwelligen Betreuungs- und Unterstützungsangeboten in Sozialräumen ausspricht, etwa in Familienbildungsstätten, Familienzentren oder Kita-Räumen. „Diese niedrigschwelligen Angebote sollen einen Raum bieten, um Familien zu entlasten und ihnen die Zeit geben, gemachte Erfahrungen bewältigen zu können. Auf dieser Ebene geht es noch nicht um Regelangebote der frühkindlichen Bildung, sondern es handelt sich um Betreuungsangebote z.B. in Spielkreisen, Eltern-Kind-Gruppen und ähnlichen niedrigschwelligen frühpädagogischen Settings“, heißt es in dem Antrag.
Die Antragsteller unterstreichen, dass den Familien bei einem längeren Aufenthalt ein Angebot im Regelsystem der frühkindlichen Bildung und Betreuung gemacht werden müsse. Geflüchtete Kinder sollen demnach grundsätzlich nach drei Monaten einen Rechtsanspruch auf Förderung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege erhalten.
(Stand: 25. April 2022)