Der seit Beginn des russischen Angriffs am 24. Februar anhaltende Krieg in der Ukraine steht trotz zahlreicher Wahlkampfthemen erneut im Mittelpunkt dieser Landtagstagung ‒ der letzten regulären Zusammenkunft in dieser 19. Wahlperiode. Das Augenmerk der Abgeordneten gilt den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine, zur Versorgung, Unterbringung und Eingliederung liegen mehrere Anträge vor. Die Debatte begleiten soll ein von den Koalitionsfraktionen beantragter Regierungsbericht zur aktuellen Situation der Aufnahme der Kriegsflüchtlinge. Ein Thema sind die Bund-Länder-Absprachen zur Kostenbeteiligung des Bundes.
Bund und Länder hatten sich am 7. April nach zähen Verhandlungen darauf geeinigt, dass Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ab Juni staatliche Grundsicherung erhalten sollen, also die gleichen Leistungen wie etwa Hartz-IV-Empfänger. Sie werden damit anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt, ohne eine Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Der Bund stellt Ländern und Kommunen zunächst zwei Milliarden Euro zur Verfügung, um damit Erstaufnahme und Integrationsleistungen zu finanzieren. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat den Kompromiss zwischen Bund und Ländern zur Aufteilung der Kosten für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine als akzeptabel bewertet.
Ende letzter Woche hatte das Innenministerium knapp 20.000 Ankömmlinge seit Kriegsausbruch gemeldet. In den Landesunterkünften sind derzeit insgesamt 700 ukrainische Staatsangehörige untergebracht. Viele Flüchtlinge wurden bereits an die Kommunen weitergeleitet, andere fanden Aufnahme bei Verwandten oder Bekannten.
(Stand: 22. April 2022)
Vorherige Debatten zum Thema:
März 2022 (Regierungserklärung)
März 2022 (Flüchtlingsaufnahme)