Vertreter des Schaustellergewerbes haben heute im Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss des Landtages über komplizierte und zeitraubende Auflagen der kommunalen Ordnungsämter geklagt, etwa bei der Beantragung der Standgenehmigungen. Bei den Parlamentariern stießen sie auf offene Ohren. „Das Ziel, es den Betrieben einfacher zu machen, eint uns alle“, betonte der Ausschussvorsitzende Claus Christian Claussen. Auf welchem rechtlichen Weg dies geschehen soll, blieb allerdings umstritten.
Zur Vorgeschichte: Bis Dezember 2024 mussten Schausteller jedes Mal eine „Gestattung“ für ihre Schiffsschaukel, Losbude oder den Schießstand beantragen – auch wenn sie teils fünf Mal im Jahr denselben Standort ansteuerten. Ein neuer Erlass des Wirtschaftsministeriums sieht seitdem eine „Dauererlaubnis“ vor. Die teure Einzelbuchung fällt weg. Zudem reicht jetzt eine einzige Zuverlässigkeitsüberprüfung pro Jahr aus. Dennoch sei es „schwerer geworden statt leichter“, berichtete Marco Lange, Präsident des Schaustellerverbandes Schleswig-Holstein.
Ministerium will Erlass „nachschärfen“
So wollten die Ordnungsämter oft eine Bescheinigung des Finanzamts sehen, und zwar drei Monate vor Start des Volksfests, berichtete er. Dabei werde die Standgenehmigung in der Regel erst zwei Monate vor der Markt-Eröffnung erteilt. „Die Kommunen wissen nicht damit umzugehen“, urteilte Lange.
Auch Bernd Buchholz (FDP) monierte eine „schlechte Grundeinstellung“ der Kommunen gegenüber den Schaustelllern. Der Erlass sei „sehr klar“ formuliert, merkte Lukas Killian (CDU). Er warf die Frage auf, ob die Landesvorgabe vor Ort „kaputtrepariert“ werde. Frank Hunsrügge aus dem Wirtschaftsministerium sprach von einem „schlanken Verfahren“. Er könne aber verstehen, „dass bei den Kommunen Unsicherheiten entstehen“, und versprach, den Erlass „nachzuschärfen“.
Jura-Professor sieht Gesetzgebung gefordert
Ob ein neuer Erlass ausreicht, bezweifelte Moritz von Rochow, Jura-Professor für Internationales Recht an der Kieler Uni, mit Blick auf EU-Regeln. Nach seiner Auffassung muss das Land ein eigenes Gesetz auf den Weg bringen. Das Gaststättenrecht ist im Zuge der Föderalismusreform 2006 vom Bund in die Hoheit der Länder übergegangen. Schleswig-Holstein hat davon bislang keinen Gebrauch gemacht, das alte Bundesgesetz gilt im Norden weiterhin. Zahlreiche andere Bundesländer hätten hingegen eigene Gesetze beschlossen und die Verfahren vereinfacht, berichtete Frank Hakelberg, Geschäftsführer des Deutschen Schaustellerbunds. „In keinem Land gibt es einen Verlust an Sicherheit und Ordnung“, betonte er: „Wir betreiben unser Gewerbe vor den Augen der Öffentlichkeit.“
Auch unter den Abgeordneten gab es Sympathie für eine landesgesetzliche Regelung. „Wir gucken uns mal an, ob ein Landesgaststättengesetz nötig ist, das nicht zu weiteren Auflagen und Bürokratie führt“, kündigte Grünen-Fraktionschef Lasse Petersdotter an. Auch der FDP-Abgeordnete Buchholz sah „einen gewissen Bedarf“. Ziel müsse es sein, dass die Betreiber von Auto-Scootern oder Crêpe-Ständen „mit nur einer Anzeige und ohne Gebühren“ ihrer Arbeit nachgehen könnten. „Die Sache wird uns weiter beschäftigen“, stellte der Ausschussvorsitzende Claussen fest.
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Landtagssitzung im Dezember 2024 zum Thema
Der Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss