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26. September 2025 - September-Plenum

Städtebauförderung: Opposition fordert „ehrlichen Landesanteil“

Über eine Neuregelung der Städtebauförderung wird seit Monaten zwischen Land und Kommunen diskutiert. Die SPD, aber auch die Koalitionsfraktionen CDU und Grüne, fordern nun Nachbesserungen.

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Thomas Hölck (SPD): „Wir wollen wieder einen ehrlichen Landesanteil an der Städtebauförderung.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Über die Neuregelung der Städtebauförderung wird seit Monaten zwischen Land und Kommunen diskutiert, zum 1. Januar 2026 soll sie in Kraft treten. Sowohl die Förderbedingungen als auch die Finanzierung bleiben zwischen Koalition und Opposition umstritten. Thomas Hölck (SPD) monierte, dass der Landesanteil an den Städtebaumitteln als Vorwegabzug aus dem Kommunalen Finanzausgleich (FAG) entnommen wird. Das bedeutet: Etwa ein Prozent der FAG-Masse von jährlich rund 2,2 Milliarden Euro geht nicht an die Kreise, Städte und Gemeinden, sondern wird für die Städtebauförderung reserviert. Dies gehe zulasten der Kommunen, so Hölck: „Wir wollen wieder einen ehrlichen Landesanteil an der Städtebauförderung.“

Die Entscheidung, die Städtebauförderung über den FAG zu finanzieren, „war nicht leicht für uns“, entgegnete Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU). Aber auch ihr Ministerium habe einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten müssen. Bei der ersten grundlegenden Neufassung dieses Bereichs seit 2015 stehe „Planungssicherheit und Eigenverantwortung der Gemeinden“ im Zentrum, betonte Sütterlin-Waack. „Mit der Novellierung der Förderrichtlinien kommt es zu einer Vereinfachung und Verschlankung der Verfahren“, erklärte auch der CDU-Abgeordnete Thomas Jepsen. So sollen weniger baufachliche Prüfungen notwendig werden als bisher.

Verfahrensvereinfachung im Fokus

 

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Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU): Entscheidung, die Städtebauförderung über den FAG zu finanzieren, „war nicht leicht für uns“.
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Michael Schunck (SSW) kritisierte, dass die Novellierung „schon so schnell greifen soll“. Dabei würden „Projekte zunichtemacht, die bereits jahrelang geplant worden sind und kurz vor der Umsetzung stehen“. An den vorgesehenen neuen Obergrenzen bei der Förderung störte sich Bernd Buchholz (FDP). Mit diesen Regeln wäre ein Großprojekt wie das „Holstenfleet“, ein Kanal in der Kieler Innenstadt, nicht möglich gewesen. Die Städtebaumittel seien „völlig überzeichnet“, so Nelly Waldeck (Grüne). Sprich: Es wird deutlich mehr Geld beantragt als im Topf ist. Da sei es richtig, die Verfahren zu vereinfachen. Es sei besser, wenn Gemeinden früh wüssten, dass für ihr Projekt kein Geld zur Verfügung steht – das erspare ihnen langwierige und komplexe Planungen.

Im laufenden Jahr stehen für die Entwicklung und Sanierung von Innenstädten, Stadtquartieren und Ortskernen mach Angaben des Innenministeriums rund 70,6 Millionen Euro zur Verfügung. Damit kann der Bau von Jugendzentren, Bibliotheken, Kindertagesstätten und Sportstätten gefördert werden. Außerdem können sie für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen eingesetzt werden. Mit den Fördermitteln soll auch Leerständen in den Innenstädten entgegengewirkt werden. Aktuell laufen im Lande mehr als 100 Gesamtmaßnahmen. Bund, Länder und Gemeinden finanzieren die Summe in der Regel zu je einem Drittel. Die Bundeskoalition aus Union und SPD hat angekündigt, ihren Beitrag bis 2029 zu verdoppeln, von 790 Millionen auf 1,58 Milliarden Euro.

 

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Thomas Jepsen (CDU): „Mit der Novellierung der Förderrichtlinien kommt es zu einer Vereinfachung und Verschlankung der Verfahren.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Es geht um die erste grundlegende Neufassung der Städtebauförderung seit 2015, die zum Jahresbeginn 2026 in Kraft treten soll. „Die vorgesehenen Änderungen gefährden nicht nur die Planungssicherheit der laufenden städtebaulichen Gesamtmaßnahmen im Land, sie stellen insbesondere finanzschwache Kommunen auch vor kaum zu stemmende finanzielle Herausforderungen“, heißt es im Antrag der SPD. Schwarz-Grün begrüßt den Regierungskurs im Grundsatz, sieht aber „noch vereinzelt Änderungsbedarfe“.  

Die Landesregierung plant, die Förderhöchstdauer auf zehn Jahre zu beschränken. Die Förderquote soll bei bestimmten Projekten von 100 auf 50 Prozent gesenkt werden, und die Höchstbeiträge sollen gedeckelt werden. Kommunalvertreter fürchten um laufende Bauvorhaben und pochen auf langfristige Planungssicherheit. Kommunen und SPD monieren zudem, dass der Landesanteil an den Städtebaumitteln als Vorwegabzug aus dem Kommunalen Finanzausgleich (FAG) entnommen wird. Das bedeutet: Etwa ein Prozent der FAG-Masse von jährlich rund 2,2 Milliarden Euro geht nicht an die Kreise, Städte und Gemeinden, sondern wird für die Städtebauförderung reserviert. 

Aktuell laufen mehr als 100 Gesamtmaßnahmen

Im laufenden Jahr stehen für die Entwicklung und Sanierung von Innenstädten, Stadtquartieren und Ortskernen mach Angaben des Innenministeriums rund 70,6 Millionen Euro zur Verfügung. Damit kann der Bau von Jugendzentren, Bibliotheken, Kindertagesstätten und Sportstätten gefördert werden. Außerdem können sie für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen eingesetzt werden. Mit den Fördermitteln soll auch Leerständen in den Innenstädten entgegengewirkt werden. Aktuell laufen im Lande mehr als 100 Gesamtmaßnahmen. 

Bund, Länder und Gemeinden finanzieren die Summe in der Regel zu je einem Drittel. Die Bundeskoalition aus Union und SPD hat angekündigt, ihren Beitrag bis 2029 zu verdoppeln. Die SPD ruft die Landesregierung vor diesem Hintergrund auf, einen „spürbaren Beitrag“ zu leisten und den eigenen Anteil nicht mehr aus dem FAG abzuzweigen.

Top 19:

Antrag der SPD-Fraktion:
Drucksache 20/3447