Es geht um die erste grundlegende Neufassung der Städtebauförderung seit 2015, die zum Jahresbeginn 2026 in Kraft treten soll. „Die vorgesehenen Änderungen gefährden nicht nur die Planungssicherheit der laufenden städtebaulichen Gesamtmaßnahmen im Land, sie stellen insbesondere finanzschwache Kommunen auch vor kaum zu stemmende finanzielle Herausforderungen“, heißt es im Antrag der SPD. Schwarz-Grün begrüßt den Regierungskurs im Grundsatz, sieht aber „noch vereinzelt Änderungsbedarfe“.
Die Landesregierung plant, die Förderhöchstdauer auf zehn Jahre zu beschränken. Die Förderquote soll bei bestimmten Projekten von 100 auf 50 Prozent gesenkt werden, und die Höchstbeiträge sollen gedeckelt werden. Kommunalvertreter fürchten um laufende Bauvorhaben und pochen auf langfristige Planungssicherheit. Kommunen und SPD monieren zudem, dass der Landesanteil an den Städtebaumitteln als Vorwegabzug aus dem Kommunalen Finanzausgleich (FAG) entnommen wird. Das bedeutet: Etwa ein Prozent der FAG-Masse von jährlich rund 2,2 Milliarden Euro geht nicht an die Kreise, Städte und Gemeinden, sondern wird für die Städtebauförderung reserviert.
Aktuell laufen mehr als 100 Gesamtmaßnahmen
Im laufenden Jahr stehen für die Entwicklung und Sanierung von Innenstädten, Stadtquartieren und Ortskernen mach Angaben des Innenministeriums rund 70,6 Millionen Euro zur Verfügung. Damit kann der Bau von Jugendzentren, Bibliotheken, Kindertagesstätten und Sportstätten gefördert werden. Außerdem können sie für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen eingesetzt werden. Mit den Fördermitteln soll auch Leerständen in den Innenstädten entgegengewirkt werden. Aktuell laufen im Lande mehr als 100 Gesamtmaßnahmen.
Bund, Länder und Gemeinden finanzieren die Summe in der Regel zu je einem Drittel. Die Bundeskoalition aus Union und SPD hat angekündigt, ihren Beitrag bis 2029 zu verdoppeln. Die SPD ruft die Landesregierung vor diesem Hintergrund auf, einen „spürbaren Beitrag“ zu leisten und den eigenen Anteil nicht mehr aus dem FAG abzuzweigen.