Während über das Ziel in der Bildungspolitik – bestmögliche Schulbildung für alle Kinder und Jugendlichen – in Schleswig-Holstein parteiübergreifend Einigkeit herrscht, gibt es über den Weg zum Ziel zwischen der schwarz-grünen Regierungskoalition und der Opposition wenig Einigkeit.
Die SPD bemängelt einen zu hohen Unterrichtsausfall und fordert von der Landesregierung Maßnahmen, um „das Recht auf Bildung […] in Form eines Rechts auf Unterricht zu stärken“, wie es im Antrag „Recht auf Bildung – Recht auf Unterricht“ formuliert ist. Unterrichtsausfall dürfe kein Dauerzustand sein. Derzeit würden zwölf Prozent der Unterrichtsstunden an allgemein bildenden Schulen nicht planmäßig erteilt. Insbesondere in den Kernfächern müsse bei Unterrichtsausfällen oder nicht fachgerechten Vertretungen von mehr als zehn Prozent von der Schulleitung gegengesteuert werden, bei mehr als 20 Prozent müsse die Schulaufsicht eingreifen.
Mindestmaß an Unterricht
Zur Beurteilung der Unterrichtsversorgung seien schließlich nicht die zur Verfügung gestellten sondern die tatsächlich besetzten Lehrerstellen heranzuziehen, heißt es im Antrag der SPD. Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sollten dieses Mindestmaß an Unterricht einfordern können.
In einem eigenen Antrag setzen die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen bildungspolitisch auf eine Stärkung der Kooperationen für die Oberstufen. Die Handreichung „Kooperationen zwischen Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe mit Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe, allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasien“ aus dem Jahr 2014 soll demnach aktualisiert, Vorlagen für Musterkooperationsverträge bereitgestellt und ein Controlling zum Stand der Kooperationen sichergestellt werden.
Wahl der Kernfächer nach Interesse
So könnten Schülerinnen und Schüler die Wahl der Kernfächer auf erhöhtem Niveau nach Interesse, Begabung und fachlicher Neigung treffen. In der Begründung heißt es: „Ziel dieser Kooperationen ist die Etablierung eines gleichwertigen Weges zum Abitur auch an solchen Gemeinschaftsschulen, die aufgrund ihrer Größe keine eigene Oberstufe erhalten können.“