Automaten-Supermärkte auf dem Dorf sollen auch am Sonntag öffnen dürfen. Das sieht eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vor, die das Wirtschaftsministerium in den Landtag einbringt. Es soll klare Vorgaben geben – die Sonntagsruhe werde nicht gestört.
Die neue Regelung soll für Geschäfte mit bis zu 350 Quadratmetern in Orten mit maximal 2.500 Einwohnern gelten. Ist der Laden an einen „Markttreff“ angeschlossen, ist 400 Quadratmeter Fläche erlaubt. Dort dürfen „bis zu drei größere Warenautomaten“ stehen. Es darf aber an Sonn- und Feiertagen kein Personal zum Nachfüllen eingesetzt werden. Damit soll die Versorgung der Bevölkerung gesichert und der ländliche Raum attraktiver gemacht werden, heißt es zur Begründung. Zudem gebe es neue Vermarktungschancen für regionale Lebensmittelproduzenten. Die grundgesetzlich garantierte Sonntagsruhe werde respektiert. So sei wegen der neuen Einkaufsmöglichkeiten nur mit einem geringen Verkehrsaufkommen zu rechnen.
Klarstellung wegen Gerichtsurteilen und früheren FDP-Vorstößen
Die gesetzliche Klarstellung ist laut Ministerium auch mit Blick auf zwei Gerichtsurteile aus dem laufenden Jahr erforderlich. Die Richter haben festgestellt, dass Warenautomaten derzeit nicht vom Ladenöffnungsgesetz erfasst werden. Im Mai 2024 hatte die FDP im Landtag bereits einen ähnlichen Vorschlag eingebracht. Er sei „der festen Überzeugung“, so der FDP-Abgeordnete Bernd Buchholz in der damaligen Debatte, „dass es mit der Feiertagsruhe absolut vereinbar ist, wenn zumindest die Gegenstände des täglichen Bedarfs in einem vollautomatisierten Geschäft gekauft werden dürfen“. Im Parlament hatte es grundsätzlichen Zuspruch gegeben, Lukas Kilian (CDU) hatte aber auf einen „breiten gesellschaftlichen Konsens“ mit Gewerkschaften und Kirchen gepocht.
Bezahlen an der Selbstbedienungskasse ist seit Jahren ein deutschlandweiter Trend. Inzwischen gibt es ganze Märkte, die ohne Personal auskommen. Die ersten dieser automatischen Läden in Schleswig-Holstein stehen in Hemmingstedt (Kreis Dithmarschen), Brekendorf (Kreis Rendsburg-Eckernförde), Glasau (Kreis Segeberg), Gülzow (Kreis Herzogtum Lauenburg) und Mohrkirch (Kreis Schleswig-Flensburg). Weitere sind in Planung.