Nach getaner Arbeit gab es ein Glas Sekt: Als der Landtag am 30. Mai 1990 die neue Landesverfassung einstimmig beschlossen hatte, lud Parlamentspräsidentin Lianne Paulina-Mürl die Abgeordneten zum Anstoßen auf das gemeinsame Werk in den Schleswig-Holstein-Saal des Landeshauses. Der kleine Empfang bildete den Abschluss einer fast dreijährigen Arbeit, an deren Anfang allerdings niemandem nach Feiern zumute war.
Denn die „Kieler Affäre“ um Diffamierungen aus der CDU-geführten Staatskanzlei gegen Oppositionsführer Björn Engholm (SPD) hatte 1987 nicht nur das Vertrauen der Bürger in die Politik erschüttert. Sie hatte auch die Schwächen der alten Landessatzung aus dem Jahr 1949 offenbart. Im Landtag herrschte nach dem Urnengang vom September 1987 ein Patt zwischen CDU/FDP auf der einen und SPD/SSW auf der anderen Seite, und so gab es keine Mehrheit für die Wahl eines Nachfolgers für den zurückgetretenen Ministerpräsidenten Uwe Barschel. Der Landtag konnte sich laut Landessatzung aber auch nicht selbst auflösen und Neuwahlen ausrufen. Das stand allein dem Regierungschef zu. Um die vertrackte Situation zu lösen, übernahm der Minister für Bundesangelegenheiten, Henning Schwarz (CDU), geschäftsführend das Amt des Ministerpräsidenten und leitete Neuwahlen im Mai 1988 ein.
Die Rechte des Parlaments sollten gestärkt werden
Da hatte der Parlamentarische Untersuchungsausschuss, der die „Kieler Affäre“ aufdecken sollte, bereits eine grundlegende Verfassungsreform angemahnt: Die Macht der Regierung müsse begrenzt, die Rolle des Parlaments, insbesondere der Opposition, sollte gestärkt werden. Nach der Neuwahl setzte der neue Landtag zunächst eine Enquete-Kommission ein, die „Anregungen für entsprechende Änderungen der Landessatzung“ geben sollte. Auf Grundlage der 180 Seiten starken Empfehlungen der Kommission ging dann ein Sonderausschuss im Februar 1989 konkret ans Werk und legte dem Landtag nach insgesamt 30 Sitzungen die 60 Artikel der neuen Landesverfassung zur Abstimmung vor.
„Deutschlands modernste Verfassung“
Zu den Kernpunkten zählten das Selbstauflösungsrecht des Parlaments und die Begrenzung der Amtszeit des Ministerpräsidenten auf die Dauer der Wahlperiode. Auch die Auskunftsrechte für die Opposition erhielten Verfassungsrang – von der Aktenvorlage bis zum Untersuchungsausschuss. Zudem wurden Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide aufgenommen, die Gleichstellung von Mann und Frau sowie der Umweltschutz als Staatsziele festgeschrieben. Auch Schutz und Förderung der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe wurden verankert.
„Es ist uns gelungen, die bisherige Dominanz des Verfassungsorgans
Landesregierung abzubauen“, betonte SPD-Fraktionschef Gert Börnsen am 30. Mai 1990 im Landtag, und sein CDU-Amtskollege Heiko Hoffmann gab seiner Hoffung Ausdruck, dass das
neue schleswig-holsteinische Verfassungswerk „vorbildlich sein kann“ für die damals aktuell laufenden Länder-Neugründungen in der DDR – was dann auch tatsächlich geschah. Auch der Staatsrechtler Albert von Mutius fand in einer ersten Bilanz zwei Jahre später lobende Worte: Schleswig-Holstein habe „gewiss die derzeit modernste aller deutschen Verfassungen“.
Der Artikel erschien zuerst in "Der Landtag" 2025/04