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19. März 2026 – Plenum

Streit um „Bingo“-Mittel: Mehrheit sieht keinen Reformbedarf

Den Tierschutz bei der Vergabe der Zweckerträge aus „Bingo – Die Umweltlotterie“ stärker gewichten? Der Landtag sieht mehrheitlich keinen akuten Bedarf, zeigt sich aber offen für Gespräche.

Annabell Krämer (FDP)
Annabell Krämer (FDP): „Wer Bingo spielt, erwartet konkrete Verbesserungen für Umwelt und Natur.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Die FDP-Fraktion will die Vergabe der Mittel aus der Umweltlotterie „Bingo“ neu ausrichten und hat dazu sowohl einen Antrag als auch einen Gesetzentwurf vorgelegt. Kern ist die Forderung, den Tierschutz als eigenständigen Förderzweck zu verankern und die Vergabekriterien deutlich zu straffen – etwa durch den Ausschluss von Studien, Veranstaltungen oder bestimmten Publikationen. CDU, Grüne, SPD und SSW sehen dafür keinen Anlass. Der Tierschutz werde bereits berücksichtigt, die Streichung von Förderungen für Bildungs- und Begleitmaßnahmen sei kontraproduktiv, hieß es in der Debatte. Gesprächsbereitschaft gab es aber über mögliche Anpassungen auf Grundlage einer genaueren Auswertung der Mittelverwendung. Hierzu hatten die Koalitionsfraktionen einen Alternativantrag eingebracht.

Annabell Krämer (FDP) begründete den Vorstoß ihrer Fraktion mit aus ihrer Sicht bestehenden Schieflagen in der Förderung. Zwar sei der Tierschutz Teil der Richtlinie, „allerdings nur im Zusammenhang mit Natur- und Umweltschutz“, sodass eigenständige Projekte oft benachteiligt würden, so Krämer. Ziel sei es, den Tierschutz gleichzustellen und die Mittel stärker auf konkrete Maßnahmen zu konzentrieren: „Wer Bingo spielt, erwartet konkrete Verbesserungen für Umwelt und Natur – und keine Finanzierung von Konzepten oder Lobbyformaten.“

 

Michel Deckmann (CDU)
Verwies auf die bestehende Praxis und die breite Verwendung der Mittel: Michel Deckmann (CDU).
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Verständnis für Diskussionsbedarf

Michel Deckmann (CDU) verwies dagegen auf die bestehende Praxis und die breite Verwendung der Mittel. Aus den Glücksspielzweckabgaben würden zahlreiche gesellschaftliche Bereiche gefördert – vom Sport über Denkmalschutz bis hin zu Feuerwehr und Suchtprävention. Über die konkrete Vergabe entscheide der unabhängige Vergaberat, „dessen Arbeit maßgeblich durch Förderrichtlinie und Satzung bestimmt wird“. Zugleich zeigte Deckmann Verständnis für den Wunsch nach mehr Transparenz und den Diskussionsbedarf, weswegen man den Alternativantrag eingebracht habe.

 

Silke Backsen (Grüne)
Machte deutlich, dass der zentrale Punkt des FDP-Vorstoßes bereits erfüllt sei: Silke Backsen (Grüne).
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Silke Backsen (Grüne) machte deutlich, dass der zentrale Punkt des FDP-Vorstoßes bereits erfüllt sei: „Mit anderen Worten: Die gewünschte Formulierung steht da schon.“ Der Tierschutz sei seit Jahren ausdrücklich Bestandteil der Förderrichtlinie und werde ausreichend berücksichtigt. Eine Verengung der Kriterien, etwa durch den Ausschluss von Studien oder Bildungsprojekten, lehnten beide Koalitionsfraktionen ab.

 

Sandra Redmann (SPD)
Sandra Redmann (SPD) wies den Eindruck einer unzureichenden oder unsystematischen Mittelvergabe zurück.
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Studien nicht ausschließen

Sandra Redmann (SPD) wies den Eindruck einer unzureichenden oder unsystematischen Mittelvergabe mit Blick auf ihre langjährige Arbeit im Vergaberat entschieden zurück. Das Gegenteil sei der Fall. Sie berichtete von intensiven Prüfungen und fachlich fundierten Entscheidungen: „Hier wird nichts durchgewunken.“ Zudem seien Studien, Veranstaltungen und Publikationen oft zentrale Bestandteile erfolgreicher Projekte und dürften nicht pauschal ausgeschlossen werden.

 

Christian Dirschauer (SSW)
Christian Dirschauer (SSW): „Das Geld kommt an der richtigen Stelle an.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Auch Christian Dirschauer (SSW), ebenfalls Mitglied im Vergaberat, stellte sich gegen die Kritik der FDP: Die Förderung funktioniere – „auch im Tierschutz“. Die Darstellung, hier bestehe eine grundlegende Lücke, gehe „an der Realität vorbei“. Zwar sei es sinnvoll, die Förderpraxis immer wieder zu überprüfen, doch pauschale Einschränkungen lehne man ab. „Das Geld kommt an der richtigen Stelle an“, betonte Dirschauer – „und ganz oft auch mit den Stimmen der FDP.“

Goldschmidt dankt dem Vergaberat

 

Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne)
Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne): „Ich glaube, wir brauchen weder eine Gesetzesänderung noch eine Änderung von Richtlinien.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) verwies auf die Zahlen: Seit 25 Jahren seien tausende Projekte mit insgesamt etwa 71 Millionen Euro aus Bingo-Mitteln unterstützt worden. Allein in den vergangenen fünf Jahren seien über eine Million Euro in 74 Maßnahmen mit Bezug zum Tierschutz geflossen. „Ich glaube, wir brauchen weder eine Gesetzesänderung noch eine Änderung von Richtlinien“, sagte Goldschmidt. Zugleich dankte er allen Beteiligten – den Spielerinnen und Spielern der Lotterie ebenso wie dem Vergaberat, der „die vielen guten Taten im Land ermöglicht hat“.

Der Gesetzentwurf der FDP wurde zur weiteren Beratung überwiesen, ihr Antrag im Plenum abgelehnt. Der Alternativantrag von CDU und Grünen wurde angenommen.

 

Die FDP-Fraktion fordert eine Anpassung der Förderrichtlinie für die Vergabe der Zweckerträge aus der Lotterie „Bingo – Die Umweltlotterie“. Neben Umwelt und Natur soll künftig auch der Tierschutz ausdrücklich als eigenständiger Fördergegenstand aufgenommen werden. Zudem verlangen die Liberalen eine Schärfung der Förderkriterien: So sollen etwa Fachgutachten, Studien, Netzwerkveranstaltungen oder parlamentarische Abende künftig nicht mehr als eigenständige Projekte förderfähig sein und Publikationen nur dann, wenn sie kostenlos als Lehrmaterial zur Verfügung stehen. Investive Projekte im Umwelt-, Natur- und Tierschutz sollen dagegen besonders berücksichtigt werden.

Neben ihrem Antrag hat die FDP dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag eingebracht. Darin ist vorgesehen, den Tierschutz ausdrücklich als Förderzweck neben Natur- und Umweltschutz im Gesetz zu verankern. Ziel sei es, dem Tierschutz bei der Verwendung der Lotterieerlöse den gleichen Stellenwert einzuräumen wie den bisherigen Förderbereichen.

CDU und Grüne verfolgen mit einem Alternativantrag einen anderen Ansatz: Statt die Förderpraxis unmittelbar zu verändern, soll zunächst die bisherige Verwendung der Glücksspiel-Zweckabgaben umfassend ausgewertet und dem Landtag berichtet werden.

Hintergrund: „Bingo – Die Umweltlotterie“

Die Zweckerträge aus der Lotterie „Bingo – Die Umweltlotterie“ werden in Schleswig-Holstein für Projekte im Natur- und Umweltschutz, in der Umweltbildung sowie für Entwicklungsprojekte im Sinne nachhaltiger Entwicklung eingesetzt. Die Mittel stellt NordwestLotto Schleswig-Holstein bereit, vergeben werden sie auf Grundlage einer Förderrichtlinie. Antragsberechtigt sind unter anderem Vereine, Initiativen, Verbände, Stiftungen und kirchliche Einrichtungen im Land.

Top 8+26

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP:

Antrag der Fraktion der FDP:

Alternativantrag der Fraktionen von CDU und Grünen: