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28. Oktober 2026 – Serie

1978: Schleswig-Holstein kündigt den NDR-Staatsvertrag

In dieser Serie schauen wir ins Archiv und spüren nach, was den Landtag früher beschäftigt hat. Der Norddeutsche Rundfunk stand in den 1970er-Jahren kurz vor dem Aus.

Serie "1978: Schleswig-Holstein kündigt den NDR-Staatsvertrag" Bild 2
Trotz aller politischer Distanz: In den 1970er Jahren kamen die öffentlich-rechtlichen Kameras den Abgeordneten sehr nahe - aufgrund der räumlichen Enge im alten Plenarsaal
© Foto: Landtag

Seit seiner Gründung 1956 berichtet der Norddeutsche Rundfunk (NDR) als Dreiländeranstalt über das Geschehen in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Mit den Jahren wächst die gesellschaftliche Bedeutung seiner Fernseh- und Radioprogramme. Ob beim Bau des Atomkraftwerks Brokdorf, bei der Bundestagswahl 1976 oder angesichts der Morde der RAF: Der NDR greift aktuelle Entwicklungen auf und gerät zunehmend selbst in den Fokus öffentlicher Auseinandersetzungen. Der medienpolitische Paukenschlag kommt schließlich aus Kiel: Mitte Juni 1978 informiert die Landesregierung den Landtag über die Kündigung des NDR-Staatsvertrags.

Der Schritt markiert einen neuen Höhepunkt im Streit um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Vorausgegangen ist die Kritik am Gemeinschaftsprogramm des NDR, das wenig Raum für regionale Besonderheiten lasse. Zudem erregen mehrere Sendungen des TV-Magazins „Panorama“ den Unmut politischer Parteien. Die kritische Berichterstattung über den Bau des AKW Brokdorf (Kreis Steinburg) führt zu Protesten der Landesregierung sowie der CDU-Mitglieder im NDR-Verwaltungsrat – jener Institution, die das Programm überwacht. Worte wie „Rotfunk“ und „radikal linke Gruppen im NDR“ tauchen in den Debatten auf. Die SPD-Mitglieder protestieren wiederum gegen eine Rüge des CDU-dominierten Aufsichtsgremiums gegen die gewerkschaftsnahe Sendereihe „Der Betriebsrat“.

Rundfunk wird politisiert

Zunehmend werden die Institutionen des Rundfunks politisiert. Immer wieder kommt es zu Pattsituationen, wenn Union und SPD versuchen, Leitungsfunktionen mit eigenen Anhängern zu besetzen. Dass die 24 Mitglieder des Rundfunkrates durch die Landesparlamente berufen und gewählt werden, verstärkt die politische Einflussnahme zusätzlich. Die Auseinandersetzungen lähmen die Arbeit des NDR.

Im Juni 1978 kündigt die schleswig-holsteinische Landesregierung unter Ministerpräsident Gerhard Stoltenberg (CDU) schließlich den NDR-Staatsvertrag. Offizielle Begründung: mangelnde Sparsamkeit des Senders. Vertreter der CDU im Norden lassen jedoch durchblicken, dass die Unzufriedenheit mit dem Programm eine große Rolle spielt. Der Schritt bleibt kein Alleingang, wenige Wochen später schließt sich Hannover an. CDU-Ministerpräsident Ernst Albrecht kündigt den Vertrag ebenfalls. Mehr noch: Der Niedersachse will gerichtlich feststellen lassen, dass damit der NDR insgesamt aufgelöst sei.  In dieser Gemengelage tritt Stoltenberg am Morgen des 12. Juli 1978 zu einer Regierungserklärung vor den Kieler Landtag, um „die angestrebte Reform des NDR in ihren wesentlichen Grundzügen darzustellen“. Seine CDU verfügt über eine Einstimmenmehrheit gegenüber SPD, FDP und SSW. Die Opposition steht den Plänen skeptisch bis empört gegenüber.  

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Handschlag vor der Debatte: Ministerpräsident Gerhard Stoltenberg (CDU, li.) und der FDP-Fraktionsvorsitzende Uwe Ronneburger
Foto: Landtag

Stoltenberg: Programm ist „unausgewogen“

Der Regierungschef kritisiert die „Unausgewogenheit in einigen Programmen“, die auch von „manchen linken Medienpolitikern ja nicht mehr geleugnet“ werde. Zudem habe der NDR seine beiden Flächenländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen, in denen 80 Prozent der Menschen lebten, vernachlässigt und konzentriere sich zu sehr auf Hamburg. Mit Blick auf die Möglichkeit privaten Fernsehens durch Ausbau der Kabeltechnologie fordert er, „auch hier Wettbewerb und Pluralismus zu ermöglichen“. Stoltenberg ermahnt die Sozialdemokraten, sich konstruktiv einzubringen und „nicht weiter mit irreführenden Unterstellungen und öffentlichen Fehlinformationen zu arbeiten.“ Damit deutet der Landeschef auf die bundesweite Debatte. SPD-Bundesgeschäftsführer Egon Bahr hatte das Vorhaben als „Anschlag auf die Rundfunkfreiheit“ angeprangert.

Neben einer umfassenderen Finanzkontrolle durch die Rechnungshöfe spricht sich Stoltenberg für eine „Neugestaltung der Programmgrundsätze“ aus. Der NDR solle „zur Ausgewogenheit“ staatsvertraglich verpflichtet werden. Der Ministerpräsident erklärt: Kritische Sendungen müssten „auch den Kritisierten eine faire Chance einräumen, ihre Position in der Öffentlichkeit darzustellen“. Ebenfalls gehört eine stärkere Regionalisierung zu seinen Plänen: Die Funkhäuser in Kiel und Hannover sollen eigene Landesprogramme produzieren. Außerdem fordert Stoltenberg eine „Neuordnung der Organe des NDR“. Eine Stärkung der gesellschaftlichen Gruppen sei nötig, etwa durch eine Erhöhung der Mitgliederzahl im Rundfunkrat auf „künftig statt bisher 24 insgesamt 51 Mitglieder“. Der Rundfunkrat solle fortan die Programmgestaltung überwachen, während der Verwaltungsrat die laufenden Geschäfte kontrollieren solle. Schließlich verlangt der Ministerpräsident, „das Sendemonopol des NDR weiter einzuschränken“. Seine Reform sehe „echten Wettbewerb im Mediensystem“ vor.

SPD: „Landesregierung riskiert das Ende des NDR“

SPD-Oppositionsführer Klaus Matthiesen mahnt, Stoltenberg riskiere eine „Zerschlagung des NDR“. Die Debatte habe mit Brokdorf begonnen: „Weil Ihnen und Ihrer Landesregierung der kritische Journalismus des Norddeutschen Rundfunks nicht paßte (…), brachen Sie den Streit um den Norddeutschen Rundfunk vom Zaun.“ Daher sei auch die CDU-Forderung nach mehr Ausgewogenheit vorgeschoben. Dieser Begriff werde „als Zuchtrute gegen die NDR-Journalisten“ benutzt, „die die Politik der Landesregierung kritischer darstellen, als sie es gemeinhin von anderen in diesem Land gewohnt ist“. Dahinter stehe die Vorstellung, die CDU-Niederlage bei der Bundestagswahl 1976 könne „den öffentlich-rechtlichen Anstalten angekreidet“ werden. Bei dem Urnengang zwei Jahre zuvor hatte die Union unter Spitzenkandidat Helmut Kohl hauchdünn gegen Helmut Schmidts sozialliberale Koalition verloren. Matthiesen argwöhnt, die CDU-Reform stärke eher den Einfluss der Parteien in den Gremien, statt ihn zu begrenzen. Die Erhöhung der Anzahl der Mitglieder führe zu einer dysfunktionalen Fraktionsbildung im Rundfunkrat. Er nennt es „Machtübernahme durch die Hintertür“. Auch die geplante Programmkontrolle sieht er kritisch: „Wenn dann Brokdorf wieder passiert, kann man sich vorstellen, wie die Berichterstattung aussieht.“

Während sich Matthiesen gegen die Idee eines privaten Rundfunks stellt, verteidigt der CDU-Fraktionsvorsitzende Uwe Barschel den Reformvorschlag. Das öffentlich-rechtliche Sendemonopol sei zu einer Zeit entstanden, in der es noch „einen Mangel an Sendefrequenzen“ gegeben habe. Die Kündigung des Staatsvertrags sei „die einzige konsequente Möglichkeit“, einen besseren Staatsvertrag mit den Partnerländern des NDR auszuhandeln.

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Diskussion über Parteigrenzen hinweg: CDU-Fraktionschef Uwe Barschel (li.) im Gespräch mit seinem SPD-Amtskollegen Klaus Matthiesen (Mitte) und Landtagsvizepräsident Kurt Hamer (SPD)
Foto: Landtag

FDP: „Kompromisse ausloten“

FDP-Fraktionschef Uwe Ronneburger stellt grundsätzlich infrage, ob die Kündigung „politisch wohlbegründet“ sei. Denn es sei „auch ohne eine Kündigung möglich gewesen, die den Beteiligten notwendig erscheinenden Änderungen am Staatsvertrag vorzunehmen“. Ebenso weist er die CDU-Kritik an der Unausgewogenheit des NDR zurück: „Ich meine, daß wir als Politiker, wenn wir uns in die Öffentlichkeit begeben, auch das Risiko auf uns nehmen müssen, negative Kritiken von irgendeiner Seite zu erhalten.“ Das müsse man hinnehmen. Ronneburger fordert die Landesregierung auf, in den Verhandlungen über einen neuen Staatsvertrag Kompromissbereitschaft zu zeigen und „die Schwelle für eine Einigung nicht so hoch zu legen, daß die Dreiländeranstalt nicht erhalten werden kann“.

Karl Otto Meyer (SSW) spricht sich dafür aus, nach Gemeinsamkeiten zwischen den verschiedenen Forderungen zu suchen. Er betont, dass alle einen Erhalt des NDR als öffentliche Anstalt sowie einen staatsunabhängigen und guten Journalismus wollten - nur die Wege dorthin seien verschieden. Die Beteiligten sollten „sich wohl bei einigem guten Willen zusammenraufen können“, so der SSW-Einzelkämpfer im Landtag. Letztlich gebe es nur bei der Frage nach dem Sendemonopol des NDR gegensätzliche Positionen. Der SSW sehe dies wie die SPD: Nur der NDR könne gewährleisten, „daß die notwendige und vor allen als Grundelement geforderte Freiheit der Berichterstattung letztlich unangetastet bestehen bleiben kann“. Die Aussprache zieht sich bis in den Nachmittag. Schließlich bringt die CDU ihren Antrag durch, der die Kündigung des Staatsvertrags begrüßt.

Nach Gerichtsurteil: NDR bleibt erhalten

Am Ende kommt aber vieles anders: Die SPD scheitert mit dem Versuch, die Landtagswahl 1979 zu einer Abstimmung über den Erhalt des NDR zu machen. Stoltenbergs CDU-Alleinregierung wird mit knapper Mehrheit bestätigt. Stoltenberg und sein Hannoveraner Amtskollege Albrecht bringen zwischenzeitlich sogar eine Zweiländeranstalt aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein ins Gespräch, um das SPD-regierte Hamburg unter Bürgermeister Hans-Ulrich Klose auszubooten. Doch der Plan geht nicht auf: Die Auflösung des NDR scheitert an einem Formfehler der niedersächsischen Regierung, wie das Bundesverwaltungsgericht in Berlin 1980 urteilt. Nur Schleswig-Holstein darf austreten. Der NDR wäre in diesem Fall von Hamburg und Niedersachsen weitergeführt worden, während Schleswig-Holstein binnen weniger Wochen einen eigenen Rundfunk hätte aufbauen müssen. Diese Aussicht drängt die drei Länder zu Kompromissen.

Im August 1980 tritt schließlich ein neuer Staatsvertrag in Kraft. Alle drei Regierungschefs sind zufrieden. Die Nord-Länder vereinbaren eine verbesserte regionale Berichterstattung. Selbst der von Stoltenberg erhoffte Wettbewerb im Mediensystem verwirklicht sich später – mit der Einführung erster Kabelprojekte und schließlich 1984 mit der Zulassung privater Sender. Der NDR konkurriert nun mit Sat.1 und RTL plus und bleibt eine Dreiländeranstalt – bis 1991 Mecklenburg-Vorpommern als viertes Land dazukommt.