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03.11.99 , 14:42 Uhr
Landtag

gesetzl. Krankenkasse f. Rentner

D E R L A N D T A G SCHLESWIG HOLSTEIN   ¡ ¢ ¢ £ ¡ ¤ ¥ ¦ § £ ¦



124/1999 Kiel, 2.11.1999



Keine automatische Gesetzliche Krankenversicherung durch Rentenbezug!
Kiel (SHL) – Bei der Bürgerbeauftragten häufen sich in der letzten Zeit Eingaben zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Neurentner haben entsetzt feststellen müssen, dass sie mit dem Rentenbeginn nicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) aufgenommen werden und sich auch nicht freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversi- cherung versichern können.
Alle Betroffenen hatten aus unterschiedlichen Gründen die Gesetzliche Krankenversi- cherung freiwillig oder unfreiwillig verlassen und vertrauten darauf, als Rentner wieder gesetzlich versichert zu sein. So beendete beispielsweise die Beschäftigungsaufgabe, eine selbständige Tätigkeit oder Ablehnung der Zahlung von Arbeitslosenhilfe, Bezug von Sozialhilfe (ohne Beitragszahlung) die Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Kranken- versicherung. Auch hohe Verdienste zu früherer Zeit als Angestellte und der Möglich- keit sich -vermeintlich- günstiger bei einer privaten Krankenversicherung versichern zu können, veranlassten Petenten, aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auszutre- ten.
Die Betroffenen meinen, durch die schriftlichen Rentenauskünfte der Rentenversiche- rungsträger bestärkt, als Rentner in der Gesetzlichen Krankenversicherung weiterver- sichert zu werden. Diese Auskünfte zeigen aber lediglich auf, in welcher Höhe ein Krankenversicherungsbeitrag von der Rente abgezogen wird, falls sie in der Gesetzli- chen Krankenversicherung versichert sind. Dadurch entsteht der Eindruck, dass mit dem Rentenbeginn auch wieder die Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversi- cherung besteht. Dieser Irrtum muss teuer bezahlt werden, da oftmals den Betroffenen die Gesetzliche Krankenversicherung bis zum Lebensende verschlossen Herausgegeben von der Pressestelle bleibt! des Schleswig- Holsteinischen Landtages in 24105 Kiel, Landeshaus; 24100 Kiel, Postfach 3607; Tel. (0431) 988 bitte wenden Durchwahl App. 1120 bis 1125 und 1116 bis 1118 Fax (0431) 988 1119 V.i.S.d.P. Dr. Joachim Köhler Diese Pressemitteilung ist auch über das Internet abrufbar: www.sh-landtag.de Internet:http//www.sh-landtag.de oder in Form des Pressetickers unter www. ltsh.de bzw. www.parlanet.de. e Mail:Joachim.Koehler@ltsh.landsh.de Über den Presseticker können die Pressemitteilungen auch per E-Mail direkt abonniert werden. -2-


Die Bürgerbeauftragte möchte nachdrücklich darauf hinweisen, dass der Rentenbeginn nicht die Möglichkeit eröffnet, als freiwilliges Mitglied zur Gesetzlichen Krankenversi- cherung zurückzukehren. Vielmehr besteht nach Beendigung einer Pflichtmitglied- schaft bei der Gesetzlichen Krankenversicherung generell nur für kurze Zeit (3 Monate) die Möglichkeit, der Versicherung als freiwilliges Mitglied beizutreten. Sollte daher der Neurentner jahrelang privat oder gar nicht krankenversichert gewesen sein, hat er keine Möglichkeit, in die Gesetzliche Krankenversicherung zurückzukeh- ren. Der Betroffene bleibt somit unversichert oder muss in der - dann meist sehr viel teureren - bisherigen privaten Krankenversicherung verbleiben. Auch wenn die Private Krankenversicherung für Rentner spezielle Tarife anbietet, so bleibt doch deren Grundsatz bestehen, dass der Beitrag am Risiko und nicht durch die Einkommenshöhe der Rentner bestimmt wird.
Noch schwieriger ist es, Zugang zur Krankenversicherung der Rentner zu erlangen. Im Laufe der Zeit wurde dieser Beitritt durch Gesetzesänderungen sehr erschwert. Schon das Rentenreformgesetz 1972 schränkte den bis dahin für alle Rentner bestehenden Anspruch ein. Weitere Reformen haben es mit sich gebracht, dass heute nur noch das langjährig pflichtversicherte Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung die Vo r- aussetzungen einer solchen Mitgliedschaft erfüllt und somit als Rentner günstig kra n- kenversichert sein kann. Diese Änderungen sind der Bevölkerung anscheinend nicht bewußt geworden, so dass der weitverbreitete Irrglaube besteht, Rentner seien immer gesetzlich krankenversichert.

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