Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Christel Happach-Kasan zur OVG-Entscheidung in Sachen KK Krümmel
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F.D.P. Fraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Nr. 315/99 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Kiel, Donnerstag, 4. November 1999 E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.deZur Entscheidung des OVG Schleswig, die Betriebsgenehmigung des Kernkraftwerkes Krümmel nicht zu widerrufen, sagte die stellvertretende Vorsitzende der F.D.P.-Landtagsfraktion und lauenburgische Landtagsabgeordnete, Dr. Christel Happach-Kasan:„Wir haben diese Entscheidung des Oberwaltungsgerichtes nicht anders Presseinformation erwartet. Die rote und jetzt rot-grüne Landesregierung war sich nie zu schade, die Diskussion um die Leukämiefälle in der Elbmarsch politisch zu instrumentalisieren um damit ihren fragwürdigen Atomausstiegskurs zu untermauern. Damit wurden die Menschen vor Ort systematisch verunsichert.Nun musste das Energieministerium vor Gericht der Verunsicherung, die sie in wesentlichen Teilen selbst verursacht hat, entgegentreten und einräumen, dass es keinen Grund gibt, die Betriebsgenehmigung zu widerrufen. Selbst im Falle des umstrittenen Reaktordruckbehälters, sieht das Ministerium aufgrund von regelmäßigen Prüfungen „keine sicherheitstechnischen Bedenken gegen einen Weiterbetrieb“. Dieser Auffassung hat sich das OVG mit seiner Entscheidung angeschlossen.Der Schaden den die Landesregierung mit ihrer Politik angerichtet hat, ist nicht wieder gut zu machen“, stellte Christel Happach-Kasan fest.