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04.11.99 , 15:08 Uhr
B 90/Grüne

Matthias Böttcher zur Insolvenzordnung: Die Möglichkeit der Schuldenbefreiung muss Allen offenstehen

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob
Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Zu der Problematik der Prozesskostenhilfe für Insolvenzverfahren erklärt Matthias Böttcher, justizpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion:

Wir müssen allen Menschen, die die gesetzlichen Voraussetzungen des „Privatkon- kurses„ erfüllen, einen Neuanfang ermöglichen. Mit der verstärkten Förderung der Schuldnerberatung ist das Land dabei, die notwendigen Beratungskapazitäten zu schaffen.

Jedoch können viele von der Möglichkeit der Restschuldbefreiung nur deshalb keinen Gebrauch machen, weil die Rechtslage zur Prozesskostenhilfe unklar ist. Hier muß möglichst schnell Abhilfe geschaffen werden. Diese kann nur in einer Klarstellung im Insolvenzrecht bestehen, welche auf Bundesebene vorgenommen werden muss.

Die Notwendigkeit dieser Klarstellung macht die Antwort auf meine kleine Anfrage vom Juli 1999 deutlich. In der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1999 wurden 67 Anträ- ge auf Prozesskostenhilfe gestellt. Zum Zeitpunkt der Anfrage wurde in 14 Fällen po- sitiv entschieden, in neun Fällen abgelehnt und über 44 Anträge war noch nicht ent- schieden worden.

Wir erwarten von der zu diesem Thema eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe ei- nen Vorschlag, der diesem Problem abhilft und Rechtssicherheit für die Betroffenen schafft. Anlage: Kleine Anfrage vom 15.07.99 (nur als Papiervorlage vorhanden, Ds. 14/ 2314) ***

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