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08.11.99 , 13:03 Uhr
CDU

Meinhard Füllner: Einheitliche Küstenwache muss kommen- politische Gemeinsamkeiten als Chance nutzen.

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 504/99 vom 8. November 1999


Meinhard Füllner:
Einheitliche Küstenwache muss kommen – politische Gemeinsamkeiten als Chance nutzen.
Ebenso verwirrend wie die Zuständigkeiten und Regelungen bei der hoheitlichen Aufgabenerfüllung auf See und an den Küsten ist derzeit die Diskussion darüber, wie man diese effizienter und wirtschaftlicher gestalten kann. Deshalb hat die CDU- Fraktion einen Antrag für die kommende Landtagssitzung eingebracht mit der Absicht, dieser Diskussion eine Zielorientierung zu geben, Klarheit in den verschiedenen Auffassungen zu verdeutlichen und für die Landesregierung einen politisch abgesicherten Handlungsrahmen zu schaffen.
Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion Meinhard Füllner forderte insbesondere die Ministerpräsidentin und die SPD-Fraktion auf, plausibel zu erklären, warum sie klare Kompetenz und Führungsstrukturen verhindern wolle. Alle Fachleute seien sich darin einig, dass die bisherigen und weiter geplanten Kooperationsformen auf Landes- und auf Bundesebene nur Hilfskonstruktionen sein können. Meinhard Füllner: „Wenn wir wirklich effizient die notwendigen hoheitlichen Kontroll-, Service-, Sicherheits- und Präventionsaufgaben erfüllen wollen, kommen wir um eine partielle Kompetenzabtretung auf eine zentrale Bundesbehörde nicht herum. Gegen eine hierfür ggf. notwendige Änderung des Grundgesetzes gibt es aus Sicht der CDU keinen plausiblen Grund“. Die CDU warnte auch davor, den zweiten Schritt vor dem ersten machen zu wollen. Es sei völlig unverständlich, wenn aus der SPD und von den Grünen der Ruf nach einer „Euro- Coast-Guard“ oder „Baltic-Sea-Coast-Guard“ laut werde, bevor wir nicht einmal auf nationaler Ebene tragfähige Organisationsstrukturen geschaffen haben bzw. sogar behindert werden. Als ein Mittel zur Verhinderung einer wirkungsvollen nationalen Küstenwache sieht Füllner die Initiative der Landesregierung zum Abschluss eines Staatsvertrages des Bundes und der Küstenländer über die Deutsche Küstenwache. Einerseits würde in den bisher vorliegenden Entwurfsfassungen festgestellt, dass insbesondere bei komplexeren Schadenslagen auf See die tatsächlichen Leistungsgrenzen der bisherigen Kooperationsformen erreicht seien. Andererseits soll aber in der „Alltagsorganisation“ alles bei den bisherigen Zuständigkeiten bleiben und nur in komplexeren Schadenslagen straffere Leitungsfunktionen durch die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes erfolgen. Der Innenminister sollte dem Landtag im Rahmen der kommenden Debatte einen Sachstandsbericht über diese Verhandlungen geben.
Es dürfe jetzt keine Scheinlösungen für den Schutz der Küste und der Küstengewässer geben, möglicherweise als Alibifunktion für die Erfahrungen und Konsequenzen aus dem Pallas- Unglück.
Der in den letzten Wochen erkennbare z. T. widersprüchliche Sinneswandel von Grünen und der SPD und die damit erkennbaren überparteilichen Gemeinsamkeiten auf Landes- und Bundesebene sollten jetzt als Chance für eine dauerhafte Problemlösung genutzt werden. Für die CDU-Fraktion stellte Meinhard Füllner noch einmal die Eckwerte hierfür dar:
• Alle hoheitlichen Kontroll-, Service-, Sicherheits- und Präventionsaufgaben des Bundes und der Länder im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone und der Küstengewässer werden in einer Behörde des Bundes zusammengefasst. • Die beim Land verbleibenden wasserschutzpolizeilichen Aufgaben auf den Binnengewässern werden den zuständigen Stellen der Schutzpolizei zugewiesen. • Bei der Organisation und einer erweiterten Aufgabenbeschreibung sollen Erfahrungen aus integrierten Küstschutzsystemen anderer Staaten ( USA, Schweden, Frankreich) genutzt werden, insbesondere bezogen auf die Einbeziehung der Marine, der DGRZ und auch privater Anbieter von Schutz und Rettungsleistungen. • Auf der Grundlage einer einheitlichen seemännisch/technischen Grundausbildung wird mit den erforderlichen Differenzierungen ein besonderer Berufszweig und eine besondere Laufbahn für den Küstenwachdienst eingerichtet, in die die bisherigen Beamten der verschiedenen Dienststellen der Länder und des Bundes integriert werden. • Sollte es in Zusammenhang mit notwendig längerfristigen Umsetzungsverfahren, bezogen auf den status quo, zu weiterführenden Zwischenlösungen auf der Grundlage von Staatsverträgen kommen, müssen auch diese bezogen auf die geplante Einheitlichkeit zielführend sein. • Parallel zum Aufbau einer nationalen Küstenwache werden auf europäischer Ebene die Bemühungen zur Verbesserung der Kooperation und zur Erarbeitung eines langfristig umzusetzenden gemeinsamen Konzeptes verstärkt.


Anlage: Antrag

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