Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Monika Heinold zum Länderfinanzausgleich: Stoiber zur Solidarität verdonnert
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene.ltsh.de Nr. 348.99 / 11.11.99 Länderfinanzausgleich:Stoiber zur Solidarität verdonnert Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Länderfinanzausgleich er- klärt die finanzpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Monika Heinold:Die finanzstarken Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen haben sich mit ihrer Forderung nach einer zügigen Änderung des Länderfinanzausgleiches nicht durchsetzen können. Auch Edmund Stoiber wird sich nicht der notwendigen Solidarität vor allem mit den neuen Ländern entziehen können.Da aufgrund des Urteils ab 2005 die Bundesergänzungszuweisungen auch für Schles- wig-Holstein zurückgehen werden, muss das Land seine Anstrengungen zur Zusam- menarbeit mit den anderen norddeutschen Bundesländern verstärken. Dies betrifft vor allem die Zusammenlegung von Einrichtungen (Statistische Landesämter, Landesver- messungsämter, gemeinsame Medienanstalt) und eine verstärkte Kooperation der Bil- dungsstätten und Hochschulen.Die Auflage des Gerichtes, den Finanzausgleich bis 2005 grundsätzlich neu zu regeln, entspricht der Absicht der rot-grünen Bundesregierung. Die Koalitionspartner in Berlin haben sich bereits im Koalitionsvertrag auf die Einsetzung einer Enquetekommission verständigt, die die notwendige Neuordnung der Finanzverfassung ab dem Jahre 2005 vorbereiten soll. Auch die schleswig-holsteinischen GRÜNEN haben immer wieder ein- gefordert, dass spätestens dann für alle Länder größere Anreize geschaffen werden müssen, zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Diese Notwendigkeit wird besonders deut- lich bei den Personalkosten in der Steuerverwaltung: Die höheren Einnahmen aus Be- triebsprüfungen und Steuerfahndungen werden in den Finanzausgleich eingerechnet, die Kosten bleiben jedoch bei den Ländern. ***