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Wolfgang Kubicki: "Kampfhunde-Gesetz" ist nichts als Polemik und Populismus
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F.D.P. Fraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Nr. 328/99 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Kiel, Dienstag, 16. November 1999 E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.deWolfgang Kubicki: „Kampfhunde-Gesetz“ ist nichts als Polemik und PopulismusZu den heute vorgestellten Eckpunkten für ‚Kampfhunde-Gesetz’ des Innenministers sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher der F.D.P.- Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki: Presseinformation „Die Ursachen für die Probleme mit sogenannten ‚Kampfhunden‘ liegen nicht beim Hund sondern sie befinden sich am anderen Ende der Leine.Gefährliche Hunde stellen in unserer Gesellschaft tatsächlich ein Problem dar, das es zu lösen gilt. Allerdings nicht mit Polemik und billigem Populismus vor der Landtagswahl sondern mit dem notwendigen Sachverstand.So verbietet das noch von der alten CDU/F.D.P.-Bundesregierung novellierte Tierschutzgesetz ausdrücklich die Aggressionszucht. Seit beinahe 2 Jahren wurde also der bundesweite rechtliche Rahmen geschaffen, gegen Züchter und Halter gefährlicher Hunde vorzugehen. Die F.D.P. fordert daher die konsequente Anwendung und Umsetzung dieses Gesetzes. Das heisst zum Beispiel konsequent und rasch Haltungsverbote auszusprechen und durchzusetzen. Bislang aber werden Haltungsverbote viel zu selten und oft zu spät umgesetzt, was nicht zuletzt an Vollzugsdefiziten aufgrund leerer öffentlicher Kassen liegt.Das Problem gefährlicher Hunde lässt sich auf Dauer nur durch ein Maßnahmenbündel lösen:- Zwingend vorgeschriebener Tests auf sogenannte Wesensfestigkeit, wie sie derzeit nur bei zugelassenen Züchtern von Golden Retrievern und Labradors durch geführt werden. Alle Hunde, die nicht wesensfest sind werden von der Zucht ausgeschlossen;- Sachkundeprüfung bei verhaltensauffällig gefährlichen Hunden nach dem Vorbild der Gefahr-Hunde-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem VDHsowie- der längst überfällige Erlass einer Heimtierzucht-Verordnung. 2Einzelne Hunderassen als gefährlich zu brandmarken und aussortieren zu wollen, mag zwar öffentlichkeitswirksam sein. Das Ziel, Übergriffe solcher Tiere auf Menschen und andere Tiere künftig zu vermeiden, wird jedoch verfehlt. Im übrigen zeugt eine Auflistung potentiell aggressiver Hunderassen von erschreckender Unkenntnis. Weder wird das grundsätzliche Problem bewältigt, dass erst Züchter bzw. Halter das Aggressionspotential, das in jedem Hund liegt, wecken und missbrauchen – noch wird die Problematik von Neuzüchtungen durch Kreuzungen von Rassen gelöst.“