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18.11.99 , 10:32 Uhr
SSW

Kurzzeitpflege erfordert weiterhin politische Anstrengungen

SSW-PRESSEINFORMATION Kiel, d. 19.11.1999 Es gilt das gesprochene Wort
TOP 13 Sicherung der Kurzzeitpflege (Drs. 14/2501)
Die Kurzzeitpflege wird benötigt, um nahezu alle modernen Konzepte der Pflege im Rahmen
der gesetzlichen Krankenversicherung, der Pflegeversicherung und auch des Bundessozialhilfe-
gesetzes durchzuführen. Sei es • als Bestandteil einer aktivierenden Pflege, • als
Übergangslösung nach einer Akutbehandlung, • als Bestandteil des Konzeptes ambulant vor
stationär oder • als Element einer dem Normalisierungsprinzip verpflichteten Behindertenhilfe:
In all diesen Fällen muß eine zeitlich befristete Pflege möglich sein, um den Betroffenen eine
besondere Behandlung zukommen zu lassen oder pflegende Angehörige zu entlasten und
ersetzen. Aus dieser zentralen Bedeutung der Kurzzeitpflege erwächst eine besondere
Verpflichtung, in diesem Bereich deutliche Anstrengungen zu unternehmen.

Leider scheint die Realität diesem Hohn zu sprechen. Schon bei der Erörterung des
Landesaltenplans von 1995 mußte der Landtag feststellen, dass teilweise verheerende Defizite
bestanden. So gab es zum Beispiel in Lübeck kein einziges Angebot der Kurzzeitpflege. Die
aktuellen Zahlen, die das Ministerium dem Sozialausschuß vorgelegt hat, deuten darauf hin,
dass seit dem eher eine Verschlechterung der Versorgungslage stattgefunden hat. Problematisch
erscheint mir vor allem, dass in den letzten Jahren eine Reihe von Kurzzeitpflegeinrichtungen
geschlossen worden ist. Dadurch hat eine weitere Verlagerung der Kurzzeitpflegeversorgung in
Schleswig-Holstein zu sogenannten „eingestreute Betten“ hin stattgefunden. Da solche
Pflegeplätze bei Bedarf auch für eine längerfristige stationäre Versorgung genutzt werden
können, ist eine Bedarfsplanung der Kurzzeitpflege damit nicht möglich. Wenn aber die kurzfristige Belegbarkeit der Betten nicht gewährleistet ist, dann kommt die Kurzzeitpflege
einer Lotterie gleich. Dieses entspricht wohl kaum den Absichten. In diesem Zusammenhang
scheinen sich auch die Vorgaben des Sozialministeriums, die eine sehr hohe Auslastung der
Pflegeplätze vorschreiben, kontraproduktiv auszuwirken. Die im Kurzzeitbereich erforderliche
Flexibilität leidet darunter. Aufgrund der Knappheit der Pflegeplätze erfolgt zudem eine
Selektion der zu Pflegenden, die eher auf betriebswirtschaftlichen Kriterien beruht als auf die
Pflegebedürftigkeit, wie ein Vertreter des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung in
der Anhörung des Sozialausschusses erläuterte. Besonders eingeschränkt und problematisch
erscheinen auch die Möglichkeiten der Kurzzeitpflege für jüngere Menschen mit Behinderung.

Die gravierenden Probleme in der flächendeckenden und zahlenmäßig ausreichenden Versor-
gung mit Kurzzeitpflege lassen sich aber nur teilweise hier im Lande regeln. Das meiste fällt in
die Kompetenz des Bundes. Letztlich wird die Absicherung der Kurzzeitpflege vor allem davon
abhängen, ob es gelingt, die Krankenkassen wieder in die Finanzierung der Kurzzeitpflege ein-
zubinden. Dieses scheint die einzige Möglichkeit zu sein, dem Kreis der im Sinne des SGB XI
nicht-pflegebedürftigen wieder eine gute Versorgung zu sichern. Außerdem werden die erhebli-
chen Eigenbeiträge bei der Kurzzeitpflege zu problematisieren sein, da angesichts hoher Selbst-
beteiligungen mit einem massiven Inanspruchnahmeproblem zu rechnen ist. Drittens wird
darauf zu achten sein, daß auch im Sinne der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach
dem Sozialhilfegesetz bessere Strukturen geschaffen werden. Gelingt dieses nicht, dann wird
weiterhin ein wesentlicher Baustein der aktivierenden Pflege, der dringend notwendigen Ent-
lastung der Familienpflege und einer humanen Behindertenpolitik weiterhin deutlich
geschwächt bleiben.

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