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Kurzzeitpflege erfordert weiterhin politische Anstrengungen
SSW-PRESSEINFORMATION Kiel, d. 19.11.1999 Es gilt das gesprochene WortTOP 13 Sicherung der Kurzzeitpflege (Drs. 14/2501)Die Kurzzeitpflege wird benötigt, um nahezu alle modernen Konzepte der Pflege im Rahmender gesetzlichen Krankenversicherung, der Pflegeversicherung und auch des Bundessozialhilfe-gesetzes durchzuführen. Sei es • als Bestandteil einer aktivierenden Pflege, • alsÜbergangslösung nach einer Akutbehandlung, • als Bestandteil des Konzeptes ambulant vorstationär oder • als Element einer dem Normalisierungsprinzip verpflichteten Behindertenhilfe:In all diesen Fällen muß eine zeitlich befristete Pflege möglich sein, um den Betroffenen einebesondere Behandlung zukommen zu lassen oder pflegende Angehörige zu entlasten undersetzen. Aus dieser zentralen Bedeutung der Kurzzeitpflege erwächst eine besondereVerpflichtung, in diesem Bereich deutliche Anstrengungen zu unternehmen.Leider scheint die Realität diesem Hohn zu sprechen. Schon bei der Erörterung desLandesaltenplans von 1995 mußte der Landtag feststellen, dass teilweise verheerende Defizitebestanden. So gab es zum Beispiel in Lübeck kein einziges Angebot der Kurzzeitpflege. Dieaktuellen Zahlen, die das Ministerium dem Sozialausschuß vorgelegt hat, deuten darauf hin,dass seit dem eher eine Verschlechterung der Versorgungslage stattgefunden hat. Problematischerscheint mir vor allem, dass in den letzten Jahren eine Reihe von Kurzzeitpflegeinrichtungengeschlossen worden ist. Dadurch hat eine weitere Verlagerung der Kurzzeitpflegeversorgung inSchleswig-Holstein zu sogenannten „eingestreute Betten“ hin stattgefunden. Da solchePflegeplätze bei Bedarf auch für eine längerfristige stationäre Versorgung genutzt werdenkönnen, ist eine Bedarfsplanung der Kurzzeitpflege damit nicht möglich. Wenn aber die kurzfristige Belegbarkeit der Betten nicht gewährleistet ist, dann kommt die Kurzzeitpflegeeiner Lotterie gleich. Dieses entspricht wohl kaum den Absichten. In diesem Zusammenhangscheinen sich auch die Vorgaben des Sozialministeriums, die eine sehr hohe Auslastung derPflegeplätze vorschreiben, kontraproduktiv auszuwirken. Die im Kurzzeitbereich erforderlicheFlexibilität leidet darunter. Aufgrund der Knappheit der Pflegeplätze erfolgt zudem eineSelektion der zu Pflegenden, die eher auf betriebswirtschaftlichen Kriterien beruht als auf diePflegebedürftigkeit, wie ein Vertreter des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung inder Anhörung des Sozialausschusses erläuterte. Besonders eingeschränkt und problematischerscheinen auch die Möglichkeiten der Kurzzeitpflege für jüngere Menschen mit Behinderung.Die gravierenden Probleme in der flächendeckenden und zahlenmäßig ausreichenden Versor-gung mit Kurzzeitpflege lassen sich aber nur teilweise hier im Lande regeln. Das meiste fällt indie Kompetenz des Bundes. Letztlich wird die Absicherung der Kurzzeitpflege vor allem davonabhängen, ob es gelingt, die Krankenkassen wieder in die Finanzierung der Kurzzeitpflege ein-zubinden. Dieses scheint die einzige Möglichkeit zu sein, dem Kreis der im Sinne des SGB XInicht-pflegebedürftigen wieder eine gute Versorgung zu sichern. Außerdem werden die erhebli-chen Eigenbeiträge bei der Kurzzeitpflege zu problematisieren sein, da angesichts hoher Selbst-beteiligungen mit einem massiven Inanspruchnahmeproblem zu rechnen ist. Drittens wirddarauf zu achten sein, daß auch im Sinne der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nachdem Sozialhilfegesetz bessere Strukturen geschaffen werden. Gelingt dieses nicht, dann wirdweiterhin ein wesentlicher Baustein der aktivierenden Pflege, der dringend notwendigen Ent-lastung der Familienpflege und einer humanen Behindertenpolitik weiterhin deutlichgeschwächt bleiben.