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18.11.99 , 11:04 Uhr
SPD

Renate Groepel: Veraeusserung von Landesliegenschaften an die Investitionsbank

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion und SPD-Landesvorstand Verantwortlich: Sven-Hauke Kaerkes•Landeshaus•Postfach 3607•24100 Kiel Tel: 0431/ 988-1305 • Fax: 0431/988-1308• E-Mail: pressestelle@spd-fraktion-ltsh.de Internet: www.spd-schleswig-holstein.de



Landtag Kiel, 18.11.1999
aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn



Renate Gröpel zu TOP 18 und 35

Veräußerung von Landesliegenschaften an die Investitionsbank

Heute beraten wir nun abschließend über den Antrag der Landesregierung, der Veräußerung von Liegenschaften an die Investionsbank zuzustimmen. Es handelt sich um die erste Tranche mit insgesamt 83 Objekten, die veräußert werden sollen. Dem Landeshaushalt fließen damit, noch in diesem Jahr, Mittel in Höhe von 450 Mio DM zu. Entsprechend der in § 17 Abs. 6 Haushaltsgesetz verankerten Ermächtigung wird ein Teil von 25 % des Veräußerungserlöses direkt einer bei der Investionsbank einzurichtenden Zweckrücklage zugeführt, so dass die Nettoeinnahmen des Landes 340 Mio betragen.

Die Mitglieder des Finanzausschusses hatten in den letzten Wochen ausreichend Gelegenheit zur Information und Beratung. Dazu gehörten die Fragen des Bewertungsverfahrens, d.h. die Gutachter und die Grundlagen für die Wertermittlung. Hierzu ist der Finanzausschuß umfassend informiert worden. Außerdem wurde den Mitgliedern des Finanzausschusses die Gelegenheit eingeräumt, Einsicht in die Gutachten und Akten zu nehmen.

Die SPD-Fraktion und auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben exemplarisch mehrere Gutachten sorgfältig geprüft. Und da verwundert es schon, wenn einzelne CDU-Abgeordnete sich öffentlich zu Liegenschaften - 2-



äußern, deren Gutachten sie nicht kennen, aber behaupten, hier würden Liegenschaften verschleudert. Jedenfalls hatte die CDU zu diesem Zeitpunkt von ihrem Recht auf Akteneinsicht noch keinen Gebrauch gemacht. Also geht es der CDU nicht um Sachverhalte, sondern um Stimmungsmache als Wahlkampfgetöse.

Für die SPD-Fraktion möchte ich deshalb festhalten:

Das Ausschreibungsverfahren, in dem die ersten 5 Lose vergeben wurden, ist bundesweit nach den strengen Vorschriften der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) durchgeführt worden. Bei den Bewerbungen handelte es sich sowohl um Architekten und Ingenieurbüros, als auch um größere Unternehmen, Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

Die Ermittlung des Verkehrswertes ist fachkundig, gründlich und nachvollziehbar von den Gutachtern durchgeführt worden. Die Bodenwerte, Sachwerte und Ertragswerte sind unter üblichen Kriterien, wie Lage des Grundstücks, Nutzung der Räume und Zustand der Gebäude detailliert dargestellt. Die Bewertungsmethoden entsprechen üblichen Verfahren. Die Gutachten sind erstellt von unabhängigen Gutachtern, wie Architekten und zertifizierten Sachverständigen, unter Beteiligung von örtlichen Gutachter- Ausschüssen, sowie Fachleuten der Immobilienwirtschaft.

Es ist im Laufe der Beratung deutlich gemacht worden, dass eine eigene Bewertung aus EU-rechtlichen Gründen nicht zulässig gewesen wäre. Denn das Auftragsvolumen für über 80 Liegenschaften läßt nur eine EU-weite Ausschreibung zu. Im übrigen sind aber die erstellten Wertgutachten von den Mitarbeitern der Oberfinanzdirektion intensiv geprüft worden. - 3-



Und, Herr Stritzl, Sie versuchen immer wieder, den Eindruck zu erwecken, hier würden Liegenschaften verschleudert, weil als Verkehrswert der Ertragswert und nicht der Sachwert festgelegt worden ist. Nehmen Sie doch einfach mal schlicht zur Kenntnis, dass bei Mietobjekten das Ertragswertverfahren das übliche Verfahren ist und tausendfach in der Bundesrepublik tagtäglich angewendet wird und von der Immobilienwirtschaft anerkannt ist.

Auch Ihre Beispiele zu den einzelnen Quadratmeter-Mieten hinken einfach, das wissen Sie ganz genau. Sie können nun mal nicht die Nutzung des Gästehauses der Landesregierung mit einer privaten Nutzung vergleichen.

Aber, meine Damen und Herren von der Opposition, Ihnen geht es ja um etwas ganz anderes, Sie wollen ablenken von Ihrem wenig erfolgreichen Organstreitverfahren und Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

Sie sind nach wie vor der Auffassung, dass die Veräußerung der Liegenschaften verfassungswidrig ist. Das haben Sie jedenfalls monatelang immer behauptet, zuletzt in der September-Sitzung bei der 1. Lesung, obwohl die Entscheidung noch nicht getroffen ist.

In dem Schreiben an die Klageparteien von CDU und F.D.P. vom 30.09.99 hat der Berichterstatter des zweiten Senats eindeutig die Verfassungskonformität des Vorhabens bestätigt. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Verfassungsrechtssatz zu erkennen ist, der die Veräußerung von weiterhin für staatliche Aufgaben benötigte Liegenschaften und deren Rückmietung verbietet. Auch hierbei ist Ihnen Wahlkampfmunition abhanden gekommen. - 4-



Und so ist Ihre Diskussion in den vergangenen Wochen um die Verkehrswerte nichts weiter als ein erneuter untauglicher und durchsichtiger Versuch, die Veräußerung der Liegenschaften und damit den Finanzminister in ein unseriöses Licht zu rücken. Nach der umfassenden Beratung im Finanzausschuß und den uns vorliegenden Gutachten und der Akteneinsicht ist auch dieser Versuch gescheitert. Ihre Behauptung, die Liegenschaften würden verschleudert, sind nichts weiter als eine unverantwortliche Stimmungsmache und nicht haltbar.

Die SPD-Fraktion betont noch einmal, die Liegenschaftsübertragung ist sorgfältig vorbereitet und die Ermittlung des Verkehrswertes ist fachkundig, gründlich und nachvollziehbar durchgeführt worden.

Daher wird die SPD-Fraktion auch dem Antrag des Ministers für Finanzen und Energie zur Einwilligung in die Veräußerung der Liegenschaften an die Investitionsbank heute zustimmen.

Meine, sehr geehrten Damen und Herren, uns liegt heute ebenfalls der Antrag vor für den 1. Teil der Veräußerung in der zweiten Tranche. Es handelt sich hier um 48 Objekte. Dem Landeshaushalt fließen damit im Jahr 2000 Mittel in Höhe von ca. 190 Mio zu, wovon ebenfalls wie bei der 1. Tranche ein Teil von 25 % des Veräußerungserlöses direkt einer bei der Investitionsbank einzurichtenden Zweckrücklage zugeführt. Die Nettoeinnahmen des Landes werden 143 Mio DM betragen werden. Die Übersicht über die Liegenschaften, die übertragen werden sollen, ist angefügt. Sie gibt wiederum Auskunft über alle Grundstücke, nicht nur diejenigen, die einen Wert von mehr als 2 Mio DM haben, was nach § 64 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung nur erforderlich wäre. - 5-



Wir werden auch diesem Antrag unsere Zustimmung geben und bitten um Überweisung in den Finanzausschuß. Die Beratung werden wir sicherlich etwas straffen können, da die grundsätzlichen Fragen ja bereits bei der ersten Tranche umfassend erörtert worden sind. Ich gehe aber davon aus, dass zu den einzelnen Objekten natürlich auch im Detail noch nachgefragt werden kann.

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