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18.11.99 , 12:04 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen: Einspeisungsgesetz novellieren - Windenergiebranche in unserem Land unterstützen

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Sperrfrist: Redebeginn Landeshaus Es gilt das gesprochene Wort! Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Zu TOP 22, Regenerative Energien und Strommarkt, Mobil: 0172/541 83 53 erklärt Detlef Matthiessen, energiepolitischer E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Internet: www.gruene.ltsh.de

Nr. 358.99 / 18.11.99


Einspeisungsgesetz novellieren: Windenergiebranche in unserem Land unterstützen!
Das Stromeinspeisegesetz ist ein erfolgreiches Gesetz: Es hat für die regenerativen E- nergien eine Marktdynamik entwickelt, von der niemand zu träumen wagte. Gerade un- ser Bundesland Schleswig-Holstein profitiert ganz besonders von der Entwicklung der Windenergie.
Wir alle wissen, dass die Sichtweise unserer großen norddeutschen Energieunterneh- men zum Einspeisungsgesetz rechtlich unhaltbar und umstritten ist, nichtsdestotrotz e- xistiert Änderungsbedarf beim Einspeisungsgesetz. Wir brauchen eine bundesweite Umlage für die über die vermiedenen Kosten hinausgehenden Aufwendungen beim Strombezug.
Aus der Sicht unseres Landes mit einer blühenden, sehr dynamischen Windindustrie ist der Änderungsbedarf zur Weiterentwicklung des Einspeisegesetzes besonders drin- gend. Insofern gehe ich davon aus, dass alle Fraktionen dieses hohen Hauses dem An- trag zustimmen werden.
Dass es sich bei dem Stromeinspeisegesetz nicht Subventionen handelt, kann man nicht besser formulieren, als es der CDU-Bundestagsabgeordnete und Berichterstatter Engelsberger in der Debatte zur Einbringung des Stromeinspeisegesetz im Jahre 1990 festgestellt hat:
Es sei „irreführend, bei der Forderung nach höheren Einspeisevergütungen für regene- rative Energiequellen von Subventionen zu sprechen, da es sich in Wirklichkeit um die Vergütung von vermiedenen Umweltschäden handelt. So liegen die sogenannten sozialen bzw. Folgekosten der Energieerzeugung bei fossilen Brennstoffen pro Kilowatt- stunde in der Größenordnung von sechs bis zehn Pfennig, wobei die externen Kosten durch Klimaschäden noch gar nicht eingerechnet sind.“ (Protokoll Deutscher Bundestag, 11.WP; 216.Sitzung 20.06.1990, Seite 17093)
Damit hat die CDU klargestellt, dass es sich bei den Mehrkosten der Windenergie um eine verursachergerechte Kostenbelastung von Umweltschäden handelt, die von den Stromkunden zu tragen sind, denn diese Kosten werden von den Elektrizitätsversor- gungsunternehmen selbstverständlich bei den Verbrauchern erhoben. In einem liberali- sierten Strommarkt kann das gerechter Weise nur über einen Aufschlag auf die Netzbe- nutzungsgebühr geschehen.
Was nun die Belastung der Stromkunden betrifft, möchte ich auf eine aktuelle For- schungsverbund-Studie der Bundesanstalt für Luft- und Raumfahrt verweisen: In einem Szenario, das von einer Verdoppelung des Anteils regenerativ erzeugten Stromes aus- geht, werden diese Mehrkosten einer bundesweiten Umlage mit 0,2 Pfennig pro Kilo- wattstunde quantifiziert. Das ist weit weniger als zehn Prozent der bereits eingetretenen Strompreissenkungen und weitere Senkungen sind mit Sicherheit zu erwarten.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Fraktion Rühe hat - wie man in der Frankfurter Rundschau nachlesen kann - diese Vorstellungen der GRÜNEN als „zu- tiefst unsozial“ bezeichnet: Die mit der Liberalisierung des Strommarktes verbundenen Preisdegressionen „diese Wohlstandzuwächse wollen die GRÜNEN wieder wegneh- men, ohne Not, aus rein ideologischen Gründen“.
Angesichts der von mir zitierten Mehrpreise einer bundesweiten Umlage durch Novellie- rung des Stromeinspeisegesetzes kann man diese Äußerungen nur als maßlos über- trieben bezeichnen. Und wenn er Klimaschutz als rein ideologische Beweggründe in der Energiepolitik bezeichnet, dann will er offenbar in Schleswig-Holstein Klimaschutzpolitik gänzlich abschaffen.
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