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Heinz Maurus: Geschäfte können in Tourismusorten am 26.12.1999 und 02.01.2000 öffnen
LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.dePRESSEMITTEILUNG Heinz Maurus: Geschäfte können in Tourismusorten am 26.12.1999 und 02.01.2000 öffnenIn einem Gespräch mit Vertretern des HGV und Hotel- und Gaststättenverbandes in Wyk / Föhr teilte der tourismuspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Heinz Maurus, mit, dass die von der Bäderregelung erfassten Städte und Gemeinden eine Ausnahmebewilligung für die Öffnung der Geschäfte am 26.12.1999 und 02.01.2000 gelte.Im Erlass des zuständigen Sozialministeriums heiße es dazu: „Der bevorstehende Jahrtausendwechsel hat in den Tourismusorten zu einem deutlichen Anstieg der Übernachtungen geführt, so dass die von der Bäderregelung erfassten Orte sehr stark besucht sein werden. Diese Situation wird zu erheblichen Versorgungsengpässen führen. Um die Versorgung der Gäste an den beiden Sonn- und Feiertagen sicherzustellen, wird aufgrund des Ladenschlussgesetzes folgende Ausnahmebewilligung erteilt:Die Verkaufsstellen in den Städten und Gemeinden und auf den Inseln und Halligen, die von der Bäderregelung erfasst sind, dürfen am 26. Dezember 1999 und am 02. Januar 2000 in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.30 Uhr für den Verkauf von Gegenständen des täglichen Ge- und Verbrauchs geöffnet haben. Diese Regelung gilt auch für das gewerbliche Feilhalten von Waren zum Verkauf an Jedermann außerhalb von Verkaufsstellen.“Maurus hatte sich am 09. November 1999 an das zuständige Ministerium gewandt und dort die Bitte von Unternehmern auf eine Sonderregelung während der Feiertage vorgetragen und unterstützt.