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SSW zur Aktuellen Stunde: Aktuelle Insolvenzen
1PRESSEINFORMATION Kiel, den 15.12.1999 Es gilt das gesprochene WortZu der Debatte zur Aktuellen Stunde: „Aktuelle Insolvenzen in Schleswig- Holstein“ sagte die Vorsitzende des SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag, ,Anke Spoorendonk, unter anderem:„Die Marktwirtschaft lebt vom Wettbewerb, und wo es Wettbewerb gibt, da gibt es Gewinner und Verlierer. Allein in Schleswig-Holstein gab es neben den 4000 Neugründungen des letzten Jahres leider auch mehrere tausend Konkurse oder Insolvenzen von Unternehmen. Es ist natürlich nicht die Aufgabe der staatlichen Behörden, bei jedem dieser Konkurse einzugreifen.Dennoch: Wenn wir die soziale Marktwirtschaft wollen, - und der SSW tritt vehement für eine soziale Marktwirtschaft ein, die diesen Namen auch wirklich verdient - dann heißt das, dass der Staat – also die Bundesregierung, die Landesregierung oder auch die kommunalen Gebietskörperschaften - in bestimmten Fällen, wo besondere Voraussetzungen gegeben, sind mit den zur Verfügung stehenden Mitteln aktiv bei angeschlagenen Unternehmen eingreifen müssen.Wir kennen zwar alle die Theorien der liberalen Marktwirtschaftler, dass der Staat so wenig wie möglich in den freien Wettbewerb eingreifen sollte, weil sich das System auf lange Sicht wieder selbst reguliert. Doch schon der englische Ökonom Keynes sagte nicht ohne Grund: „In the long run we all are dead.“ Übersetzt: Auf lange Sicht sind wir alle tot.“ Es ist absurd, dass sich die Verfechter des neoliberalen Gedankenguts immer wieder auf die reine Lehre berufen. Wir müssen pragmatisch handeln und nicht nach Ideologien verfahren.Es gibt einfach Situationen, wo die sogenannten Selbstregulierungskräfte des Marktes versagen und wo ein staatliches Eingreifen evtl. auch mit Zuschüssen oder Bürgschaften einem angeschlagenen Unternehmen entscheidend weiterhelfen kann. Ich glaube, dieses ist unbestritten und in der Praxis sowohl von SPD als auch von CDU-Regierungen hier im Lande immer wieder umgesetzt worden. 2Natürlich ist es immer eine Gradwanderung, wenn der Staat in das Wirtschaftsleben eingreift, nicht zuletzt auch wegen der Steuergelder, die eventuell zur Abwendung eines Konkurses bereitgestellt werden müssen. Die entscheidende Frage ist, ab wann der Staat eingreifen sollte. Dies ist nicht generell zu beantworten, sondern muss immer im Einzelfall entschieden werden. Es darf aber nicht darum gehen, ein unwirtschaftliches Unternehmen durch staatliche Zuschüsse künstlich am Leben zu halten, sondern es müssen schon zukunftsfähige Konzepte vorliegen, bevor ein Eingreifen Sinn macht. Dabei geht es dem SSW zuallererst immer um die Beschäftigten, um das Wohl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Unternehmen. Es gibt Situationen, da kann das Wohl einer ganzen Region und ihren Menschen von dem Überleben eines Unternehmen abhängig sein.Dass der Fall Holzmann, so ein besonderer Fall war, ist offensichtlich. Denn es ging nicht nur um die 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch um viele tausend Arbeitsplätze gerade in der mittelständischen Wirtschaft – im Handwerk . Deswegen kann man in diesem Fall sehr schwer einen Gegensatz zwischen den großen Konzernen und den mittelständischen Unternehmen konstruieren. Unser Respekt sollte daher Kanzler Schröder und dem hessischen Ministerpräsidenten Koch gelten, die hoffentlich entscheidend dazu beigetragen haben, dass die Beschäftigten und die Subunternehmer nicht das Missmanagement der Geschäftsführung ausbaden mussten.Auch bei den aktuellen Insolvenzen in Schleswig-Holstein - bei der Husumer Schiffswerft und beim Telefonhersteller Hagenuk - gab und gibt es gute Gründe, dass sich die Landesregierung aktiv um die Rettung dieser Unternehmen bemüht hat. Die Husumer Schiffswerft ist durch den großen Ausbildungsbereich eine der wichtigsten Arbeitgeber der Region, und der mögliche Verlust von 250 Arbeitsplätzen ist sehr schwer zu verkraften für Husum und für die gesamte Westküste.Daher erwartet der SSW, dass sich die Landesregierung zusammen mit Geschäftsführung und Betriebsrat der Werft sowie den Kreditgebern darum bemüht, ein zukunftsfähiges Sanierungskonzept zu erstellen. Wir sind der Meinung, dass die Husumer Schiffswerft - insbesondere durch Schiffsreparaturen und Instandhaltung sowie durch den Bau von Windmühlen - immer noch Entwicklungsmöglichkeiten hat und deshalb eine Chance bekommen sollte. Das gleiche gilt für Hagenuk in Kiel, wo sich die Landesregierung ebenfalls intensiv um eine Lösung bemüht hat.“