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Matthias Böttcher: Mitbestimmung ist ein Element moderner Personalpolitik
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Sperrfrist: Redebeginn Landeshaus Es gilt das gesprochene Wort! Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Zu TOP 2, Mitbestimmungsgesetz, erklärt Mobil: 0172/541 83 53 Matthias Böttcher, innenpolitischer Sprecher E-Mail: presse@gruene.ltsh.de der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Internet: www.gruene.ltsh.de Nr. 385.99 / 15.12.99Mitbestimmung ist ein Element moderner PersonalpolitikDas Bundesverfassungsgericht hat 1995 das Mitbestimmungsgesetz für verfassungs- widrig erklärt, weil die umfassende Mitbestimmung unter Einschluss des Entscheidungs- rechts der Einigungsstelle mit dem Demokratieprinzip nicht vereinbar sei.Von der Regierung wurde daher ein Änderungsgesetz vorgelegt, dass den Anforderun- gen des Demokratieprinzips genügt und die letztendliche Entscheidung den öffentlichen, dem Parlament verantwortlichen Verwaltungsträgern überlässt, gleichzeitig aber die be- währte, umfassende Beteiligung der Personalräte so weit wie möglich erhält.Mitbestimmung ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Element moderner Personalpoli- tik. Wir wollen nicht den Weg zurück zu autoritären Strukturen, wie die CDU in Hessen, die nach ihrer Regierungsübernahme nichts Eiligeres zu tun hatte, als die Mitbestim- mung einzuschränken.Die öffentliche Verwaltung steckt mitten in einem umfassenden Reformprozess. Der Weg von einer Bürokratie zu einer modernen Dienstleistungseinrichtung erfordert gera- de eine enge Einbindung der dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Die schleswig-holsteinischen Erfahrungen mit der kommunalen Innovation sind ja gerade vor zwei Tagen von Herrn Innenminister Wienholtz vorgestellt worden.Sie zeigen: Ohne oder gar gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht hier gar nichts. Eine weitgehende Beteiligung der Personalvertretungen ist also keine Behinde- rung der Verwaltungseffizienz, sondern für diesen Reformprozess eine unabdingbare Voraussetzung. Die Arbeit der Personalräte hat sich dabei nicht zum Nachteil des Reformprozesses o- der zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger ausgewirkt. Daher sollten auch die öffent- lich-rechtlichen Anstalten in diese „abgespeckte“ Mitbestimmung wieder mit einbezogen werden. Es ist nicht einsehbar, dass öffentlich-rechtliche Kulturstiftungen oder andere ausgelagerte Verwaltungsteile anderen Mitbestimmungsregeln folgen sollten, als die üb- rigen Landesbehörden.Wir haben allerdings auch gesehen, dass die Ausgangslage der verschiedenen öffent- lich-rechtlichen Anstalten sehr verschieden ist: Teilweise handelt es sich um Unterneh- men, die den Prozess „von der Behörde zur Firma“ schon lange hinter sich gelassen haben.Eine so umfassende Reform wie in der öffentlichen Verwaltung im engeren Sinn findet hier nicht statt. Wir haben uns nach der Ausschussanhörungen daher dazu entschlos- sen, die Sparkassen, die Provinzial-Versicherung, die Datenzentrale und sonstige öf- fentlich rechtliche Banken und Versicherungen aus der allumfassenden Mitbestimmung in organisatorischen Fragen auszunehmen, wenn sie im Wettbewerb stehen.Sehr geehrte Damen und Herren, Mitbestimmung ist ein wichtiges Instrument der Per- sonalpolitik. Sie kann gewährleisten, dass nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg entschieden wird. Damit trägt sie dazu bei, dass unnötige Konflikte und Fehlentschei- dungen vermieden werdenIch denke, mit dem hier vorliegenden Gesetz haben wir eine vernünftiges Mittel gefun- den, diese Interessenkonflikte einer Lösung zuzuführen. ***