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15.12.99 , 15:39 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zur Aufhebung der Sperrzeitverordnung: Ein undurchdachter Schnellschuss

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Sperrfrist: Redebeginn Landeshaus Es gilt das gesprochene Wort! Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 387.99 / 15.12.99



Ein undurchdachter Schnellschuss
Die Argumente gegen allgemeine Reglementierungen sind bekannt. Es war der Obrig- keitsstaat, der mit Schankordnung und Sperrzeiten den freien BürgerInnen das perma- nente Recht, sich unter anderem in Gaststätten betrinken zu können, einschränkte. Da- gegen muss ein Liberaler wie Wolfgang Kubicki natürlich ankämpfen. Aber wie beim La- denschluss geht es auch hier um mehr als die möglichen Öffnungszeiten, es geht auch um die Rechte der Beschäftigten und ganz entscheidend um den Schutz der Nachtruhe der Nachbarschaft.

Die FDP beantragt, die Sperrzeitverordnung vom 04.10.95 aufzuheben. Das ist eine umfangreiche Veränderung. Betroffen sind Schank- und Speisewirtschaften sowie öf- fentliche Vergnügungsstätten, die zum Teil sehr unterschiedliche Sperrzeiten haben. Die generelle Sperrzeit beginnt um 4 Uhr und endet um 6 Uhr (§2 Abs. 1). Die Sperrzeit für Spielhallen und ähnliche Unternehmen beginnt um 1 Uhr und endet um 6 Uhr, in den Nächten zum Sonnabend und zum Sonntag beginnt die Sperrzeit um 2 Uhr (§2 Abs.2). Und weiter, die Sperrzeiten für öffentliche Vergnügungsstätten auf Spezial- und Jahr- märkten sowie für Volksfeste u.ä. beginnt um 23 Uhr und endet um 13 Uhr. Also eine umfangreiche und differenzierte Regelung. Weiterhin ist in der Sperrzeitver- ordnung festgelegt, dass die zuständige Behörde Sperrzeiten verlängern, verkürzen o- der aufheben kann - bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtli- cher Verhältnisse.

Als Ersatz für die aufgehobene Sperrzeitverordnung soll nach Wunsch der FDP generell die Sperrzeit auf eine Stunde täglich begrenzt werden durch eine Regelung gemäß §18 Gaststättengesetz. Ich bin nun kein Jurist, um diese Möglichkeit als zulässig bewerten zu können. Diese generelle Regelung für nur eine Stunde Sperrzeit egal für welche Ver- anstaltung auch immer ist uns viel zu weitgehend. Das würde ja z.B. für Volksfeste be- deuten, dass bis auf eine Stunde der Betrieb rund um die Uhr läuft mit allen Auswirkun- gen auf AnwohnerInnen, Beschäftigte und die Vergnügungssüchtigen. Na, das kann ja böse enden...

Wir sollten das Thema deshalb noch mal im Wirtschaftsausschuss, im Umweltaus- schuss sowie im Sozialausschuss vertiefend zu behandeln und dazu Branchenvertrete- rInnen anhören.

Vielleicht hilft das dem Autor beim vertieften Verständnis des Schankwesens.
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