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15.12.99 , 16:43 Uhr
FDP

Christel Aschmoneit-Lücke: Sperrzeitverordnung ist völlig antiquiert

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Nr. 361/99 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Mittwoch, 15. Dezember 1999 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Christel Aschmoneit-Lücke: Sperrzeitverordnung ist völlig antiquiert
In ihrem Debattenbeitrag zu TOP 12 (Sperrzeitverordnung) sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der F.D.P.-Landtagsfraktion, Christel Aschmoneit-Lücke:



Presseinformation „Ob Ladenschluss, Sonntagsbackverbot oder Sperrzeit – immer müssen arme Würstchen herhalten – Nürnberger Rostbratwürstchen, jene köstliche fränkische Spezialität, einst von findigen Gastronomen erdacht, um sie ihren Gästen nach der Sperrstunde durchs Schlüsselloch zu schieben.
Natürlich könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass gerade diese Anekdote zeigt, welchen Stellenwert die Sperrzeitverordnung für Innovationen in der Nahrungs- und Genussmittelbranche einnimmt.
Ganz im Ernst, liebe Kolleginnen und Kollegen,
bereits der erste Vorstoß der F.D.P.-Fraktion vor rund 6 Jahren bescherte uns zwar eine heitere Debatte – ich erinnere an den unvergessenen Beitrag des Kollegen Sager – also genauer an das von ihm so nett vorgetragene Studentenlied aus dem letzten Jahrhundert – aber in der Sache sind wir nicht so weit gekommen, wie wir uns das gewünscht hätten.
Ich finde, die bevorstehende Jahrtausendwende ist ein guter Zeitpunkt, um endlich Nägel mit Köpfen zu machen.
Und damit Sie mich nicht mißverstehen, es geht der F.D.P.-Fraktion keineswegs vorrangig um eine weitere Verkürzung der Sperrzeit, um dem § 18 GastG eben noch Rechnung zu tragen.
Es geht uns darum, eine Verordnung, die ihre Wurzeln in der wilhelminischen Zeit hat, abzuschaffen.
Und zwar deswegen abzuschaffen, weil sie mit der heutigen Lebenswirklichkeit der Menschen nichts mehr zu tun hat. 2 Ich glaube, in diesem Zusammenhang sind keine weitreichenden Erläuterungen notwendig, wie sehr sich gerade im letzten Vierteljahrhundert der Anteil der Freizeit jedes einzelnen erhöht hat.
Aus diesem Grund will ich mich auch auf das beschränken, was uns mit der Abschaffung der Sperrzeitverordnung besonders wichtig ist:
Die flexiblere Handhabung der Öffnungszeiten gastronomischer Betriebe in einem Land, in dem der Fremdenverkehr eine besonders wichtige Rolle spielt.
Ich will gar nicht das Wort Entbürokratisierung überstrapazieren aber ich frage im Ernst:
Brauchen wir eine allgemeine Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten? – welche nicht gilt: für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten auf Schiffen oder in Kraftfahrzeugen – jedoch nur dann nicht, wenn sich der Betrieb auf die Bewirtung bzw. Unterhaltung der Fahrgäste beschränkt?
Brauchen wir eine gesonderte Sperrzeit für Spielhallen und ähnliche Unternehmen?
Brauen wir eine weitere extra Sperrzeit für öffentliche Vergnügungsstätten auf Spezial- und Jahrmärkten sowie für Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen?
Brauchen wir solche Regelungen wirklich? Wir meinen, wir brauchen sie nicht. Was geregelt werden muss, ist der Schutz von Nachbarn und Anwohnern vor Lärmbelästigungen – insbesondere im Bereich der Außengastronomie.
Das muss doch aber nicht automatisch bedeuten, dass nach 22:00 oder 23:00 Uhr im Hochsommer nirgendwo mehr ein frisches Pils im Freien gezapft werden darf.
Es ist an der Zeit, dass wir am Ende dieses Jahrhunderts endlich zu einer weniger bürokratischen Regelung kommen, die gleichwohl den Bedürfnissen der Bevölkerung nach Lärmschutz Rechnung trägt.“

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