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Wolfgang Kubicki zum Bleiberecht für Spätaussiedler
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F.D.P. Fraktion im Nr. 362/99 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Mittwoch, 15. Dezember 1999 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!In seinem Redebeitrag zu TOP 13 (Bleiberecht für Spätaussiedler) sagte der innenpolitische Sprecher der F.D.P.-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Kaum ein Politikfeld ist so umstritten und so von Emotionen besetzt wie das der Ausländer- und Asylpolitk, die Aussiedlerproblematik mit einbezogen. Migrantinnen und Migranten müssen für alle möglichen gesellschaftlichen Presseinformation Probleme herhalten, für die sich nicht schnell genug eine Lösung findet, wie beispielsweise den Abbau der Arbeitslosigkeit oder die Bekämpfung der Kriminalität. Sie werden aber auch zum Vorzeigeobjekt missbraucht, wenn es gilt, die Wohltaten rot/grüner Gesellschaftspolitik vorzuführen. Leider übersehen SPD und übersehen insbesondere die Grünen dabei, dass es mit der symbolischen Schaffung von immer neuen Gremien, Einrichtungen und Veranstaltungen bei weitem nicht getan ist:Jüngstes Beispiel ist der Flüchtlingsbeauftragte. Zur Zeit rollt er mit einem Podium durch das Land, diskutiert migrations- und flüchtlingspolitische Fragen und verteilt Hochglanzbroschüren. Und was bewirkt er für die Betroffenen? Nichts. „Wir haben mal dasrüber geredet“ – aber wirklich geholfen ist den Betroffenen dadurch nicht. Kein einziger Migrant kann durch diese Veranstaltungen länger in der Bundesrepublik bleiben, kein einziger Aussiedler wird dadurch vor der Ausweisung bewahrt.Gegen diese rot/grüne Symbolpolitik stellt die F.D.P-Fraktion heute einen Antrag für ein Bleiberecht für Spätaussiedler. Statt schöner Worte wollen wir Taten sehen.Gegenwärtig leben in der Bundesrepublik etwa 1000 russlanddeutsche Aussiedlerfamilien, denen die Anerkennung des Spätaussiedlerstatus verweigert wird und deshalb die Abschiebung aus Deutschland bevorsteht. Diese Familien sind nach Deutschland eingereist, nachdem ihnen vom Bundesverwaltungsamt in ihrem Herkunftsland ein Aufnahmebescheid erteilt worden ist. Im nachhinein ist diesen Familien dieser Bescheid aber wieder entzogen worden, nachdem erst in Deutschland festgestellt worden ist, dass sie nicht über ausreichende Deutschkenntniss verfügen. Wie Sie wissen, sind hinreichende deutsche Sprachkenntnisse Voraussetzung für die Anerkennung als Spätaussiedler. 2 Diesen Familien steht deshalb die Ausweisung bevor. Aber ich frage Sie: wo sollen sie denn hin? In dem guten Glauben, von der deutschen Regierung eine Zusage zum Aufenthalt bekommen zu haben, haben diese Menschen ihr Hab und Gut verkauft, ihre Wohnungen und Häuser aufgegeben, ihren Arbeitsplatz verlassen. Sie haben mit dem Aufnahmebescheid in der Regel also die „Brücken hinter sich abgebrochen“. Eine Rückkehr ist für sie nicht ohne weiteres möglich.Die F.D.P. ist der Auffassung, dass es möglich sein muss, die Ausweisung dieser Familien aus humanitären Gründen zu verhindern. Dabei geht es uns nicht darum, alle russlanddeutschen Aussiedler, die mit einem Aufnahmebescheid in die Bundesrepublik eingereist sind, auf jeden Fall hierzubehalten. Die gesetzlichen Vorgaben, dass hinreichende Deutschkenntnisse vorhanden sein müssen, müssen eingehalten sein.Es kann aber nicht sein, dass Russlanddeutsche, die einen Aufnahmebescheid erhalten haben und in ihrem Herkunftsland gar nicht die Möglichkeit gehabt haben einen Sprachtest zu machen, die also erst in Deutschland und nachdem sie alle Brücken abgebrochen haben, von ihren mangelnden Kenntnissen erfahren haben, einfach wieder zurückgeschickt werden.Erst seit Mitte 1996 ist die „flächendeckende Einführung von Sprachtests in den Herkunftsgebieten“ eingeführt worden. Der Bundesbeauftrage für Aussiedlerfragen hat darauf erst kürzlich hingewiesen. In der Praxis sieht diese Einführung aber so aus, dass wir erst seit diesem Jahr, also seit 1999, davon ausgehen können, dass flächendeckend auch tatsächlich die Möglichkeit besteht, bereits in den Herkunftsländern einen Sprachtest durchzuführen. Das ist nicht verwunderlich, denn solche Verwaltungseinheiten lassen sich nicht über Nacht aus dem Boden stampfen.Erst seit einem knappen Jahr haben ausiedelwillige Familien damit die Möglichkeit, bereits in ihren Herkunftsländern einen Sprachtests durchzuführen und damit vorzubeugen, wegen später in Deutschland nachgewiesener fehlender deutscher Sprachkenntnisse wieder zurückgeschickt zu werden.Die F.D.P. begrüßt diese Vorgehensweise ausdrücklich, denn den Betroffenen wird dadurch die Möglichkeit gegeben, sich die entsprechenden Sprachkenntnisse zu verschaffen, bevor sie nach Deutschland kommen und bevor sie in ihrem Herkunftsland alles aufgeben.Gleichwohl gibt es eine Reihe von Familien, die bereits in die Bundesrepublik eingereist sind, die aber diese Möglichkeit noch nicht hatten. Sie konnten von keinen Sprachtests im Herkunftsland profitieren und waren damit auf die eigene Einschätzung ihrer Deutschkenntnisse angewiesen. Möglicherweise waren diese Einschätzungen nicht immer ganz „objektiv“, das begründet aber keineswegs den Vorwurf, dass sich diese Menschen den Aussiedlerstatus „erschleichen“ wollen. Nein, es sind Familien, die sich um einen Aufnahmebeschied bemüht haben, einen solchen Bescheid auch erhalten haben und die daraufhin guten Glaubens in die Bundesrepublik eingereist sind. Diesen Menschen sollte man helfen, die notwendigen Deutschkenntnisse, die sie in ihrem Herkunftsland nicht testen lassen konnten, hier in Deutschland zu erwerben statt sie ins Nichts zu schicken.Wir alle sollten diese Menschen unterstützen. Ich darf Sie deshalb bitten, dem F.D.P.- Antrag zuzustimmen.“