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16.12.99 , 12:45 Uhr
FDP

Christel Aschmoneit-Lücke: Keine Gewalt gegen Frauen

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Nr. 363/99 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Mittwoch, 15. Dezember 1999 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
In ihrer Rede zu TOP 20 (Gewalt gegen Frauen) sagte die frauenpolitische Sprecherin der F.D.P.-Landtagsfraktion, Christel Aschmoneit-Lücke:
„Kein Mann hat das Recht, eine Frau zu schlagen“.
Das war, Frau Ministerin Birk, meine Damen und Herren, der Titel und das



Presseinformation Leitmotiv der Öffentlichkeitskampagne des Kieler-Interventitionskonzeptes.
Ich möchte es wie folgt ergänzen: „Kein Mann hat das Recht, seine Frau zu schlagen“. Diese Aussage sollte unumstritten sein.
Die inzwischen Gott sei Dank abgeschlossene Diskussion um die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe ließ mich allerdings daran zweifeln, dass Gewalt gegen Frauen – insbesondere in der Familie – selbst in unserer angeblich so aufgeklärten Gesellschaft allseits mit der notwendigen Klarheit verurteilt wird.
Ich wiederhole: Kein Mann hat das Recht, seine Frau zu schlagen – und ich füge hinzu: Kein Vater, keine Mutter, hat das Recht, ihr Kind zu schlagen, kein Jugendlicher hat das Recht, seinen Mitschüler zu misshandeln.
In einer Welt, in der Schüler sich verabreden und die Vorbereitungen dazu treffen, ihre Lehrerin umzubringen, ist es richtig und notwendig, dass die Politik sich öffentlich und zu jeder Gelegenheit ohne Wenn und Aber
- gegen Gewalt ausspricht, - die Gründe für Gewalt analysiert - und nach Gegenmaßnahmen sucht.
Insofern begrüße ich ausdrücklich diese Debatte.
Wenn wir auch Ihrem Antrag, Frau Kollegin Franzen, Herr Kollege Hentschel nicht zustimmen werden. Denn einen Aktionsplan zu bejubeln halte ich für ziemlich vordergründig. Ergebnisse einer solchen Aktion sollten beurteilt werden – positiv oder negativ.
Zu diesem Plan der Bundesregierung, der im übrigen ein Plan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist und nicht wie Sie schreiben ein Aktionsplan zur Gewalt gegen Frauen, deswegen heute nur zwei Bemerkungen: 2 - Er enthält viele wichtige Aktionsfelder. - Er enthält keinerlei Finanzierungsvorschläge, aber viele Aufgaben für Länder und Kommunen.
Wir werden also – wie gesagt – die Ergebnisse bewerten, wenn sie denn vorliegen. Gewalt, meine Damen und Herren, hat viele Gesichter und viele Erscheinungsformen. In der strafrechtlichen Definition ist Gewalt „der physisch vermittelte Zwang zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstandes.“
Der Schwerpunkt des Gewaltbegriffes liegt also auf der körperlichen Zwangseinwirkung beim Tatopfer, nicht beim äußeren Täterverhalten.
Wo Frauen Opfer sind, wird dies besonders deutlich. Gewalt gegen Frauen ist häufig sexualisierte Gewalt. Sie führt bei den traumatisierten Opfern zu bleibenden physischen und psychischen Verletzungen, die weit über die unmittelbare Zwangseinwirkung durch denTäter hinausgehen.
Ich nenne zwei schreckliche Beispiele, die tagtäglich ungestraft geschehen:
- Vergewaltigungen in Kriegszeiten und - die in vielen Ländern Afrikas praktizierte und akzeptierte Genitalverstümmelung an Mädchen.
Ich denke aber auch aus meiner beruflichen Praxis an die Ehefrauen, die jahrelang Misshandlungen durch ihren Ehemann hinnehmen und sich erst dann Rat und Hilfe suchen, wenn die Gewalttätigkeit sich gegen ihre Kinder richtet.

Kein Aktionsplan dieser Welt und sei er noch so gut, kein Gesetz wird Gewalt gegen Frauen verhindern. Dennoch kann vieles getan werden und ist vieles zu tun:
- Das Schweigen ist zu brechen.
- Das Unrecht ist zu benennen.
- Die Tat ist zu verurteilen.
- Dem Opfer ist zu helfen.
- Das potentielle Opfer ist zu schützen.
- Die Täter sind zu bestrafen.
- Den Tätern ist auch zu helfen.
- Den potentiellen Tätern muss rechtzeitig vor der Tat ein Ausweg aus der Aggression angeboten werden.
Ich möchte mich ausdrücklich bei allen Institutionen, Einrichtungen und Personen bedanken, die schon heute an diesen Aufgaben mitwirken; bei den Frauenhäusern, den Notrufen für Mädchen und Frauen, den Beratungsstellen, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten im Lande. Es gibt viele sehr engagierte Menschen, die sich seit Jahren für Verbesserungen praktisch einsetzen.

Kein Mann hat das Recht, eine Frau zu schlagen.
Ich wünsche mir, dass ganz viele männlichen Kollegen diesen Satz öffentlich verbreiten als ihre eigene Meinung.“

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