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16.12.99 , 13:47 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich zu den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen: Mal wieder kein eigener Gedanke der Opposition

PRESSEDIENST Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Sperrfrist: Redebeginn Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Zu TOP 36, Zielvereinbarungen mit den staatlichen Hoch- schulen erklärt Irene Fröhlich, hochschulpolitische Spre- Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 cherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53

Nr. 390.99 / 16.12.99
Zielvereinbarungen: Kein eigener Gedanke der Opposition Der Landtag hat am 5. November 1997 beschlossen, dass vor der Budgetierung ein- zelner Bereiche zwischen Parlament und Regierung Vereinbarungen über die strate- gischen Ziele abzuschließen sind. Damals waren wir uns in der Sache alle völlig ei- nig: Die Verwaltung soll mehr Freiheiten bekommen, dezentraler, flexibler und effi- zienter haushalten. Die Instrumente dafür sind die Budgetierung und die Einführung der output-orientierten Steuerung in der Landesverwaltung. Hand in Hand damit sol- len die Rechte des Parlaments durch die Einführung einer leistungsfähigen Kosten- Leistungsrechnung und durch ein Controlling mit aussagefähigen Berichten gestärkt werden. Und selbstverständlich muss der Landtag die strategischen Ziele für die Ar- beit einer selbstständiger handelnden Verwaltung festlegen, deren Umsetzung regel- mäßig überprüfen und ggf. über veränderte Zielsetzungen beschließen.

Ich zitiere aus dieser Debatte den Kollegen Kubicki: Die F.D.P.-Fraktion habe „wie- derholt darauf hingewiesen, dass die bisherige Entwicklung bei der Einführung von neuen Steuerungselementen zwangsläufig eine Verschiebung der Machtverhältnisse zugunsten der Exekutive mit sich bringt. Wir freuen uns, dass die Nachricht inzwi- schen auch bei den Mehrheitsfraktionen angekommen ist. Das sage ich nicht hä- misch, sondern ich meine es ernsthaft, weil es ja relativ selten ist, dass wir uns über den Tisch hinweg in der Sache verständigen und nicht nur deklamatorische Erklärun- gen austauschen.“

Nachdem wir zwei Jahre später erstmals für einen ganzen Bereich der Landesver- waltung, nämlich die Hochschulen, Globalbudgets und Zielvereinbarungen gesetzlich festgeschrieben haben, sind es wiederum nur die Fraktionen von SPD und GRÜNEN, die sich Gedanken über ein Verfahren machen, wie die Rechte des Parlaments von Anfang an, nämlich bei der Festlegung der strategischen Zielsetzungen für die Hoch- schulpolitik, gesichert werden können. Von der Opposition kommt dazu kein eigener Gedanke. Mehr als deklamatorische Erklärungen bringt sie eben einfach nicht zu- stande. Diese Tatsache wird nur höchst fadenscheinig durch den Antrag bemäntelt, den CDU und F.D.P. erst gestern in den Landtag eingebracht haben, nicht jedoch zur Beratung im Bildungsausschuss, wo er eigentlich hingehört hätte.

Die Landesregierung hat über ihre Festlegungen für die Zielvereinbarungen im Um- druck 14/3985 informiert. Dort stehen die Zielinhalte für jede einzelne Hochschule detailliert aufgeführt, ergänzt um Zusatzinformationen über die Leistungsparameter. Ich bedanke mich beim Kultusministerium für diese gute Information, die der Bil- dungsausschuss am 4. November in zumindest körperlicher Anwesenheit der Herren Klug und de Jager ausführlich beraten hat.

Die Forderung, der Landtag solle die Hochschulen vor Abschluss der Zielvereinba- rungen anhören, beweist, dass Sie das Prinzip der neuen Steuerung nicht begriffen haben. Die Zielvereinbarungen werden zwischen der Landesregierung und den Hochschulen abgeschlossen, gehören also zur Sphäre der Exekutive. Als Grundlage für diese Verhandlungen legt der Landtag die strategischen Zielsetzungen fest. Das geschieht heute mit der Annahme unseres Antrages. Wir haben mit den Rektoraten aller Hochschulen darüber gesprochen. Einzig die BWH Flensburg hat einen Ände- rungswunsch geäußert, dem wir gefolgt sind. CDU und F.D.P. haben keinen einzigen inhaltlichen Änderungsantrag gestellt. Sie hätten das sicher getan, wenn an sie Kritik der Hochschulen herangetragen worden wäre.

Über die mehrjährigen Globalbudgets einschließlich ihrer leistungsbezogenen Anteile kann erst entschieden werden, wenn die Verhandlungen über die Zielvereinbarungen abgeschlossen sind. Dies wird voraussichtlich bis Ende Februar der Fall sein. Der neue Landtag wird im Frühjahr darüber beraten und im Rahmen eines Nachtrages zum Haushalt 2000 die Mittel für die Haushaltsjahre 2000 und 2001 beschliessen. Bis dahin - zumal das neue Hochschulgesetz noch gar nicht in Kraft ist - gelten natürlich die bisherigen Haushaltsgrundsätze und der Haushalt, über den wir am kommenden Dienstag beschließen werden.

Wir wollen, dass die Hochschulen vom nächsten Jahr an mehr Eigenverantwortlich- keit erhalten. Sie wollen offensichtlich dieses Verfahren im letzten Augenblick stop- pen. Das wird Ihnen nicht gelingen. Meine Fraktion wird Ihren Antrag ablehnen.***

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