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TOP 19 Kläre Vorreiter: Beratungsstellen brauchen Planungungssicherheit
LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 595/99 vom 16. Dezember 1999TOP 19 Kläre Vorreiter: Beratungsstellen brauchen PlanungssicherheitIm Juni diesen Jahres wurde das Thema „Schwangerschaftskonfliktberatung“ bereits im Landtag behandelt und wir waren uns damals alle einig, dass es besser gewesen wäre, wir hätten nicht erneut beraten müssen.Heute liegt uns wieder ein Antrag von der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor, der den Landtag auffordert, ein Netzwerk der verbleibenden Träger zu schaffen, weil die katholischen Beratungsstellen keine Beratungsscheine nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz mehr ausstellen dürfen.Liebe Kolleginnen und Kollegen, in meinen Augen ist dies ein Antrag im vorauseilenden Gehorsam, denn es gibt für die katholischen Beratungsstellen eine Übergangsregelung, die es zulässt, bis zum 31.12.2000 nach dem heute gültigen Gesetz zu beraten und die erforderlichen Scheine auszustellen.Das muss für die Landesregierung bedeuten, dass die bisherige Förderung der 6 katholischen Beratungsstellen mindestens bis zu diesem Zeitpunkt zu erfolgen hat.Warum also heute ihr Antrag?Im übrigen weise ich darauf hin, dass die bundesgesetzliche Regelung vorschreibt, dass für je 40.000 Einwohner mindestens eine Beraterin oder ein Berater vollzeitbeschäftigt zur Verfügung stehen soll.Diesem Auftrag wird das Land ohnehin nicht ausreichend gerecht.In Schleswig-Holstein müssten somit 68,96 Vollzeitkräfte eingesetzt werden. Davon werden ca. 39 Stellen durch frei-gemeinnützige Träger innerhalb der Verbände der freien Wohlfahrtspflege vorgehalten.Es gibt nach wir vor keine ausreichenden Informationen darüber, in welchem Umfang die öffentlichen Träger Beratungskapazitäten bereithalten. Ich weiß zumindest aus dem Kreis Plön, dass nur ca. 3,75 Beschäftigte ausschließlich für Schwangeren- und Familienberatung zur Verfügung stehen.Die 44 aufgezählten Ärztinnen, die in die Beratungskapazitäten voll mit einbezogen werden, wenden nur einen geringen prozentualen Anteil ihrer Arbeitszeit für Schwangeren- und Familienberatung auf.Daraus ist ganz klar abzuleiten, dass die Aussage des Ministeriums, der Bedarf sei gedeckt, in keiner Weise haltbar ist.Wenn jetzt den 6 katholischen Beratungsstellen bereits im Haushalt 2000 das Geld gestrichen würde, wäre die Sicherstellung einer pluralistischen Beratung nicht mehr gewährleistet und wir wären noch sehr viel weiter von dem gesetzlichen Auftrag 40.000 Einwohner mindestens eine Beraterin vorzuhalten entfernt.Die CDU-Fraktion bedauert sehr, eventuell ab dem Jahre 2001 auf die qualifizierte Beratung der katholischen Beratungsstellen verzichten zu müssen und hofft, dass zumindest die allgemeine Schwangerenberatung nach § 2 Schwangerenkonfliktgesetz erhalten bleibt und zusätzlich verstärkt eine allgemeine Beratung von Frauen und Familien in Not- und Konfliktsituationen sowie soziale Beratung und vieles mehr aufgenommen wird.Wir haben ihnen einen Änderungsantrag vorgelegt und bitten Sie, diesem auch zuzustimmen, denn es geht auch um die Planungssicherheit der bestehenden Einrichtungen und die Übergangsfristen zu respektieren.Aus ihrem Antrag Nr. 14/2582 geht nicht deutlich hervor, was gewollt ist; es soll ein Netzwerk der verbliebenen Träger geschaffen werden um die flächendeckende Versorgung mit Beratungsstellen zu schaffen.Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit den bestehenden Voraussetzungen wird es Ihnen nicht gelingen, denn schon heute wird der Gesetzesauftrag nicht erfüllt. f:\allg\vorreite\presse\40-schwangerenkonfliktberatung.doc