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16.12.99 , 15:36 Uhr
FDP

Christel Aschmoneit-Lücke: Katholische Schwangerschaftskonfliktberatung

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Nr. 366/99 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Donnerstag, 16. Dezember 1999 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
In ihrem Debattenbeitrag zu TOP 19 (Katholische Schwangerschaftskonflikt- beratung) sagte die frauenpolitische Sprecherin der F.D.P.-Landtagsfraktion, Christel Aschmoneit-Lücke:
„Es ist völlig unstrittig, dass sich mit ihrer Entscheidung weder die deutschen Bischöfe einen Gefallen getan haben, noch haben sie den betroffenen Frauen



Presseinformation geholfen.
Und außerdem bringen sie den Staat in eine schwierige Situation.
Das Schwangerschaftskonfliktgesetz stellt als unverzichtbare Voraussetzung für eine straffreie Abtreibung eine Beratung auf, die ergebnisoffen zu führen ist und weder belehren soll noch bevormunden darf.
Sie soll ermutigen, sie soll Perspektiven aus dem schwierigen Konflikt in dem sich die hilfe- und ratsuchende Frau befindet aufzeigen und sie soll Verständnis wecken. Mittlerweile steht fest, dass die katholischen Beratungsstellen in Zukunft keine Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz mehr durchführen können.
Und wir waren uns immer darin einig, dass nur Beratungsstellen, die auf der Grundlage des Gesetzes beraten, auch staatliche Mittel erhalten können.
Auf der Grundlage des Gesetzes, das heißt vor allem: Die Beratung muss ergebnisoffen sein und sie darf die Frau nicht moralisch unter Druck setzen.
Weder die ursprünglich diskutierte Forderung einiger Bischöfe, die Bescheinigung der katholischen Beratungsstellen mit einem Zusatz versehen zu wollen noch der letzte Vorstoß, man könne sich so etwas wie eine eidesstattliche Versicherung vorstellen, genügt den Anforderungen des Gesetzgebers.
Ich bleibe dabei: Eine Beratung ohne Schein ist scheinheilig!
Ich will hier ganz deutlich sagen, dass die katholischen Beratungsstellen diese wenig mutige Entscheidung nicht verdient haben. Die Arbeit der katholischen Beratungsstellen ist ganz hervorragend und verdient Dank und Anerkennung.
Nicht nur katholische Frauen haben sich in ihrer Not bislang an diese Stellen gewandt sondern gerade auch viele Frauen moslemischen Glaubens. 2 Das zeigt wieviel Vertrauen die oft verzweifelten Frauen den Beraterinnen entgegengebracht haben.
Die Forderung, zukünftig nur solche Beratungsstellen mit öffentlichen Geldern zu unterstützen, die eine Beratung nach Recht und Gesetz durchführen, ist nur logisch und konsequent! Und selbstverständlich müssen Lücken im Beratungsnetz geschlossen werden.
Lücken, die die katholischen Bischöfe gerissen haben, das will ich hier ganz deutlich sagen!
Aber eines sollten wir nicht vergessen: Bis Ende des kommenden Jahres beraten die katholischen Beratungsstellen noch nach dem Schwangerschaftskonflikt- gesetz.
Wir täten gut daran, anders als die deutschen Bischöfe, weder die ratsuchenden Frauen noch die Beratungsstellen zu verunsichern, indem wir heute das sofortige ‚Aus‘ der finanziellen Förderung für diese stellen beschließen.
Solange die Beratung ohne jede Einschränkung auf der Grundlage des Gesetzes erfolgt, haben natürlich auch die katholischen Beratungsstellen einen Anspruch auf die entsprechende Förderung.
Aus diesem Grund werden wir dem Antrag der Union zustimmen.“

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