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16.12.99 , 16:38 Uhr
CDU

TOP 16 und 40 Brita Schmitz-Hübsch: Steuertarife müssen gesenkt werden

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 596/99 vom 16. Dezember 1999
TOP 16 und 40 Brita Schmitz-Hübsch: Steuertarife müssen gesenkt werden
Der heutige gemeinsame Antrag von FDP und CDU ist das Ergebnis der Debatte in der letzten Landtagssitzung. Der vollmundige Antrag zur Stärkung des Handwerks in Schleswig-Holstein von Rot-Grün und die kernige Rede des Kollegen Benker forderten uns geradezu dazu heraus, Ihnen eine Bestätigung Ihrer Versprechungen abzuverlangen.
Dabei gehen wir nicht mal so weit wie Sie selbst in Ihrem Antrag. Sie haben gefordert, dass kleine Personengesellschaften steuerlich effektiv deutlich und überproportional entlastet werden. Wir verlangen Ihnen heute nur das Bekenntnis ab, im Bundesrat dafür einzutreten, Personengesellschaften steuerlich zumindest nicht schlechter zu stellen als Kapitalgesellschaften, womöglich sogar besser.
Das wird nicht leicht sein. Nach allem, was man so hört, sind gerade die kleinen Betriebe die Gelackmeierten bei der geplanten Unternehmenssteuerreform. Bei Anwendung des neuen Körperschaftssteuertarifs von 25% führt diese Option erst für Betriebe mit einem Gewinn ab 150.000 DM zu einer Entlastung. In diese Gruppe fallen aber die meisten Handwerksbetriebe.
Auch die Idee, bei den Personengesellschaften die Gewerbesteuerschuld auf die Einkommensteuer anzurechnen, wird nicht weiterführen. Die ganz Kleinen kommen gar nicht erst in den Genuss dieser Verrechnung, weil die Gewerbeertragssteuer erst ab einem Gewerbeertrag von 48.000 DM greift, sie bezahlen also weiterhin ihre Einkommensteuer entsprechend der persönlichen Progression. Bei den übrigen wird die Verrechnung kompliziert und eher zu einem Arbeitsbeschaffungsprogramm für Finanzbeamte. Vereinfachung des Steuersystems? Fehlanzeige!
Außerdem wehren sich die Gemeinden und Städte vehement gegen diese Absicht. Sie befürchten, dass die Anrechnung auf die Einkommensteuer der erste Schritt zur Abschaffung der Gewerbesteuer sein könnte. Die kommunalen Verbände werden erheblichen Widerstand gegen eine solche Verrechnung leisten. Angesichts dieser Fakten und Widrigkeiten wird dem Bundesfinanzminister wohl nur übrigbleiben, die Steuertarife auch bei der Einkommensteuer deutlich zu senken, wenn er wirklich etwas für die kleinen und mittleren Betriebe tun will. Denn die übrigen mittelstandsfeindlichen Maßnahmen sind ja noch nicht vom Tisch: Die Verlängerung der Abschreibungsfristen wirkt sich investitionshemmend aus, die Abschaffung des halben Einkommensteuersatzes bei der Betriebsübergabe und die geplante Erbschaftssteuererhöhung für Immobilien bedeuten ein schlichtes Abzocken bei der bevorstehenden großen Zahl von Betriebsübergaben in den nächsten zehn Jahren.
Auf Bundesebene wird also der Betriebsübergang erheblich verteuert. Gleichzeitig geht der Wirtschaftsminister mit segnender Hand durch’s Land und beglückt die Handwerkskammern mit zusätzlichen 250.000 DM, mit denen Berater für die Betriebsübergabe finanziert werden sollen. Leider hat er den Beschenkten nicht erzählt, daß diese Mittel vorher bei einer Selbsthilfeorganisation des Mittelstandes abgezogen wurden, nämlich beim Rationalisierungs-Kuratorium der Deutschen Wirtschaft. Das ist ganz schön dreist! Mit Mittelstandsförderung hat dieses Verfahren überhaupt nichts mehr zu tun, sondern nur noch mit Wahlkampf. Auf der einen Seite wird dem Mittelstand Geld weggenommen, auf der andern Seite bekommt das Handwerk die Mittel zugeführt. Ist das Handwerk die neue Braut von Rot-Grün? Was denkt man dort über diese Muß-Ehe?
Wenn Sie wirklich etwas tun wollen, um dem Handwerk zu helfen, sollten Sie sich einmal um die schlechte Zahlungsmoral der Auftraggeber des Handwerks kümmern. Es sind nicht nur die Privaten, die die Handwerksbetriebe auf ihr Geld warten lassen, sondern es ist besonders die öffentliche Hand, die mit Zahlungsverzögerungen bis zu einem halben Jahr Mitschuld an den Insolvenzen im Handwerk trägt. Hier muss Abhilfe geschaffen werden: zum einen durch die Anhebung der Verzugszinsen, die z. Zt. nur bei 4% liegen, zum anderen durch das Einräumen der Möglichkeit für die Betriebe, bis zu 90% ihrer Forderungen als Abschlagsleistung eintreiben zu können.
Ich bitte um Zustimmung zu den beiden gemeinsamen Anträgen von FDP und CDU. Den Jubelantrag von SPD und Grünen lehnen wir, wie auch im Ausschuss, ab.

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