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16.12.99 , 16:44 Uhr
SPD

Guenter Neugebauer: Groesste Steuerreform der Nachkriegsgeschichte

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion und SPD-Landesvorstand Verantwortlich: Sven-Hauke Kaerkes•Landeshaus•Postfach 3607•24100 Kiel Tel: 0431/ 988-1305 • Fax: 0431/988-1308• E-Mail: pressestelle@spd-fraktion-ltsh.de Internet: www.spd-schleswig-holstein.de



Landtag Kiel, 16.12.99
aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn


Günter Neugebauer zu TOP 16 + 40:

Größte Steuerreform der Nachkriegsgeschichte

Zum Thema „Unternehmenssteuerreform“ und „Stärkung des Handwerks“, führte der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Günter Neugebauer, u. a. aus:


„Während die SPD auf steuerliche Gerechtigkeit setzt, setzen CDU und F.D.P. auf steuerliche Vergeßlichkeit. Jetzt vor der Wahl entdecken sie das Handwerk und die Unternehmenssteuerreform. Ihre Leidenschaft ist gespielt, deshalb werden sie beim Wähler genauso abblitzen, wie der Jüngling bei der angeblich Geliebten.


Mit dem „Steuerentlastungsgesetz 1999 – 2002“ hat die Bundesregierung von Sozialdemokraten und Grünen den Mittelstand bereits mit 14 Milliarden DM netto entlastet. Die neue Bundesregierung hat nicht nur die größte Steuerreform in der Nachkriegsgeschichte auf den Weg gebracht, sie wird zum Jahresbeginn 2001 eine Unternehmenssteuerreform auf den Weg bringen, die Handwerk und Mittelstand entlastet, Wachstum und Beschäftigung fördert, aber gleichzeitig auch der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands Rechnung trägt. Deshalb ist es richtig, den Steuersatz für thesaurierte Gewinne bei Kapitalge- - 2-



sellschaften von 40 % auf 25 % zu senken und das seit 1977 geltende körper- schaftssteuerliche Vollanrechnungsverfahren aufzugeben.


Da 90 % aller Unternehmen in Deutschland als Personengesellschaft oder Ein- zelunternehmen wie z. B. das Handwerk geführt werden, müssen sie nach Auffassung der SPD von den Vorteilen der Unternehmenssteuerreform beson- ders profitieren. Es ist bekannt, dass Bundesfinanzminister Eichel derzeit drei Modelle in Planspielen durchrechnen läßt, um dieses Ziel zu erreichen:


1. Option von Personenunternehmen zur Körperschaftssteuer.
2. Ermäßigter Steuersatz für nicht entnommene Gewinne.
3. Einkommensminderung durch Anrechnung der Gewerbesteuerbelastung.


Wenn die bisher vorgesehene Nettoentlastung von 8 Milliarden DM nicht aus- reichen sollte, muß eines klar sein: Die Steuerreform für Unternehmen muß dann auch durch die Erweiterung der Bemessungsgrundlage für die Gewinn- ermittlung finanziert werden, nicht durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer.


Handwerk und andere Einzelunternehmen und Personengesellschaften können sich also freuen. Während CDU und F.D.P. 16 Jahre lang in Bonn untätig ge- blieben sind, handelt diese Bundesregierung im Interesse von selbständigen Existenzen und Arbeitsplätzen“.

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