Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

16.12.99 , 16:56 Uhr
FDP

Christel Aschmoneit-Lücke: Eichels Vorschläge sind kein Beitrag zur Steuervereinfachung

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Nr. 368/99 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Donnerstag, 16. Dezember 1999 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Christel Aschmoneit-Lücke: Eichels Ideen sind kein Beitrag zur Steuervereinfachung
In ihrer Rede zu TOP 16/40 (Handwerk) sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der F.D.P.-Landtagsfraktion, Christel Aschmoneit-Lücke:



Presseinformation „Das haben die Regierungsfraktionen aber gut hingekriegt: Terminlich. Weihnachten steht vor der Tür. Da macht es sich gut, wenn die Bescherung ein wenig vorgezogen wird und das Handwerk heute schon beschert wird. Wie in den schönsten Weihnachtsliedern wird Bestehendes gepriesen, Kommendes in den schönsten Farben gemalt. Hervorragende Fördermöglichkeiten, flexibler Berufsschulunterricht, die Steuerreform, die Regelung des Betriebsübergangs: Alles bestens.
Und wie sieht die Realität jenseits dieser Märchenstunde aus?
• Mit 76 Handwerksbetreiben pro 10.000 Einwohner liegt Schleswig- Holstein am unteren Ende des Skala, • die Neuregelung der 630-Mark-Jobs hat nicht nur dem Arbeitskräftemarkt noch ein bisschen mehr von seiner Flexibilität genommen sondern auch den Drang in die Schattenwirtschaft weiter verstärkt, • die lausige Investitionsquote des Landes führt dazu, dass das Handwerk keine Aufträge zur Erhaltung der Vermögensmasse des Landes mehr erhält • die vermeintliche Ökosteuer schlägt beim Handwerk voll durch, da sie im Gegensatz zur Industrie in der Regel nicht vom niedrigeren Steuersatz profitiert • dem Handwerk wird durch die Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Konglomerats aus LEG, Investitions- und Landesbank und GMSH regierungsamtlich Aufträge abgejagt. • dauerhaft und nachhaltig behinderte Verkehrsprojekte werfen Schleswig- Holstein und damit auch das Handwerk zurück
Philipp Holzmann ist geradezu prototypisch für die Politik der rot-grünen in Bund und Land: Die Großen stützt man, die Kleinen läßt man hängen.
Die unendliche Geschichte Steuerreform geht in die nächste Runde. Und sie läßt nicht Gutes erahnen. Der Bundesfinanzminister hat ebenfalls pünktlich zum Weihnachtsfest die frohe Botschaft unters Volk gebracht, dass die Eckwerte der Steuerreform stünden. 2 Wenn das was da vorgestellt wurde, auch nur ansatzweise umgesetzt wird, dann wird diese Reform nur einen einzigen Effekt auf dem Arbeitsmarkt erzeugen. Die Nachfrage nach Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern wird sprunghaft ansteigen. Die zahlreichen Modellrechnungen des Bundesfinanzministeriums haben doch immer wieder das gleiche, deprimierende Ergebnis gebracht.
Die gewollte Spreizung des Steuersatzes mit dem im internationalen Vergleich viel zu hohen Einkommenssteuersätzen führt dazu, dass von einer Senkung der Unternehmenssteuern nur die großen und mittleren Kapitalgesellschaften profitieren, nicht aber die kleinen Personengesellschaften.
Und das alles nur, weil sie aus ideologischer Verbohrtheit eine Differenzierung in böse private und gute gewerbliche Einkünfte machen, die sogar noch besser werden, wenn sie im Betrieb bleiben.
Die vorgesehene Spreizung der Steuersätze führt aber dazu, dass die im Regelfall als Personengesellschaften organisierten Handwerker und Mittelständler überhaupt nicht in den Genuss niedriger Körperschaftssteuersätze kommen.
Das heißt, das die Unternehmenssteuerreform an den meisten Unternehmen vorbei geht, da 80%, manche Veröffentlichungen sprechen sogar von 90%, der Unternehmen Personengesellschaften sind. Was also macht der Bundesfinanzminister. Er gibt den Personengesellschaften ein Optionsrecht. Personengesellschaften dürfen steuerlich so tun, als seien sie Kapitalgesellschaften. Damit aber nicht genug.
Modellrechnungen haben ergeben, dass ertragsschwächere Personengesellschaften mit einem Gewinn zwischen 100 000 und 150 000 Mark nicht von dieser Optionsmöglichkeit profitieren, da ihr Einkommenssteuersatz unterhalb des neuen Unternehmenssteuersatzes liegt. Das wiederum hat zur Folge, dass diese Unternehmen ihre Gewerbesteuerschuld nach den Plänen des Bundes auf die zu zahlende Einkommenssteuerschuld anrechnen können. Sofern sie Gewerbesteuer bezahlen. Auch hier gibt es Untergrenzen, ab denen keine Steuer mehr zu bezahlen ist.
Alles klar? Alles klar! Wer noch mehr Lust auf Komplexität hat, dem empfehle ich die Lektüre der sogenannten Brühler Beschlüsse. Das ist die Unternehmenssteuerreform. Ein Beitrag zur Stärkung des Standortes Deutschland und zur Schaffung eines transparenten und einheitlichen Steuerrechts.
Ich warne eindringlich davor, diesen Weg einzuschlagen. Vereinfachung muss das Ziel der Steuerreform sein, nicht Verschlimmbesserung. Dieses ganze Kuddel-Muddel ist einzig und allein Ausfluss der Weigerung von rot-grün, die Einkommenssteuersätze und dabei insbesondere den Spitzensteuersatz merklich zu senken. Würde der Spitzensteuersatz für private Einkünfte nach dem Drei-Stufen-Modell der F.D.P. auf 35% gesenkt, dann wären solche Verrenkungen überhaupt nicht notwendig. Das hatte für kurze Zeit auch der Vorsitzende der SPD- Bundestagsfraktion erkannt. Er hat es dann später nur nicht mehr sagen dürfen.
F.D.P. und CDU haben vor dem Hintergrund der Planungen des Bundesfinanzministers zur Unternehmenssteuerreform einen Antrag eingebracht, der noch einmal deutlich macht, auf was es bei dieser Reform wirklich ankommt: Das Handwerk zu entlasten. Wenn rot und grün wirklich etwas am Wohlergehen des Handwerks liegt, dann müssen sie diesem Antrag zustimmen.“

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen