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26.01.00 , 15:13 Uhr
SPD

Helmut Jacobs zu TOP 2: Landeswassergesetz ist bürger-, umwelt- und kommunalfreundlich

Sozialdemokratischer Informationsbrief


Landtag Kiel, 26.01.00
aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn


Helmut Jacobs zu TOP 2:
Landeswassergesetz ist bürger-, umwelt- und kommunalfreundlich



Der heute zu beratende Gesetzesentwurf ist im Lande überwiegend positiv aufge- nommen worden. Es sind Genehmigungspflichten zurückgeführt, Verwaltungsverfah- ren vereinfacht und Teile der Funktionalreform eingearbeitet worden. Es gab viel Lob, aber auch einige Bedenken, Anregungen und Wünsche. Wir haben uns mit den Er- gebnissen der Anhörung intensiv befaßt und einige Änderungsvorschläge eingebracht.

Im § 4, der sich mit dem Schutz der Gewässer befaßt, sollen zwei Absätze gestrichen werden, die nach unserer Auffassung verhindern, dass Organisationen und Verbände ausreichende Informationen über Schutzbestimmungen für verschiedene auszuwei- sende Wasserschutzgebiete erhalten.

Im § 31, der sich mit der Verpflichtung zur Abwasserbeseitigung befaßt, wollen wir, was die Versagung der Genehmigung von bestimmten Kleinkläranlagen anbelangt, ei- ne zu weitgehende Formulierung abschwächen.

Im § 33, der sich mit der Genehmigungspflicht für Einleitungen in öffentliche Abwas- seranlagen (Indirekteinleitungen) auseinandersetzt, präzisieren wir, dass die Geneh- migungspflicht nicht für alle, sondern nur für Einleitungen gilt, für die auch die Abwas- serverordnung aufgrund der Gefährlichkeit besondere Anforderungen stellt.
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion und SPD-Landesvorstand Verantwortlich: Sven-Hauke Kaerkes Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1309 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Außerdem sollen die Gemeinden keine Pauschalübertragung für Genehmigungsent- scheidungen haben, da sie überfordert wären. In einem neuen Absatz formulieren wir, dass die Wasserbehörde über Genehmigungen von Indirekteinleitungen entscheidet.

Schließlich akzeptieren wir im § 139 eine Forderung des Kreises Nordfriesland und belassen den Genehmigungsbedarf für die Einrichtung oder den Betrieb einer Fähre über Gewässer erster Ordnung. Wir haben erkannt, dass es wegen der Kündigung des Linienschutzvertrages zwischen dem Land und der Wyker Dampfschifffahrtsreederei bereits zu großer Unsicherheit an der Westküste über die Inselversorgung in der Win- terzeit gekommen ist. Hier ist ohnehin neuer Regelungsbedarf, der in einer erneuten LWG-Novellierung erfolgen muss.

Ein besonderer Schwerpunkt der Anhörung war die sogenannte Rohrleitungsproble- matik. Die FDP hat dieses Thema in ihrem Antrag aufgegriffen und möchte eine Umla- ge des Unterhaltungsaufwandes auf die Grundstückseigentümer bei Rohrleitungen nach dem gleichen System wie bei Gewässern. Eine solche Regelung muss nicht im LWG verankert werden, da es in § 21 Abs. 2 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände bereits eine Möglichkeit für die Beitragserhebung in besonderen Fällen gibt und vom jeweiligen Wasser- und Bodenverband in der Satzung verankert werden kann. Dieses scheint uns der richtige Weg. Die CDU wünscht im § 51 Abs. 1 eine gesetzliche finanzielle Förderung für die Unterhaltung von Rohrleitun- gen. Dieses müssen wir ablehnen, weil gemäß Wasserhaushalts-gesetz des Bundes Rohrleitungen keine Gewässereigenschaft mehr haben. Im übrigen wurde mit der No- vellierung des Landeswassergesetzes 1992 bereits der entscheidende Schritt zu einer Ökologisierung des LWG gegangen. In diesem Gesetz gab es Übergangsregelungen, wonach die Unterhaltung von Rohrleitungen nicht mehr gesetzlich fixiert vom Land unterstützt wird.

Bei Rohrleitungen handelt es sich nicht um Ökosysteme, sondern um technische Bau- werke. Auch wir wissen, dass es nicht überall möglich ist, die Rohrleitungen wieder zu öffnen. Aus diesem Grunde übrigens haben SPD und Grüne einen entsprechenden -3-



Haushaltstitel nach Auslaufen der gesetzlichen Regelung im Landeshaushalt einge- fügt, um Härtefälle abzupuffern. Bei Übernahme dieser CDU-Forderung – die im übri- gen opportunistisch zu nennen ist – würden wir quasi eine Rolle rückwärts machen.

CDU, F.D.P. und SSW greifen die Forderung des Landestauchsportverbandes auf, den Tauchsport als Gemeingebrauch mit aufzunehmen.

Der Zulassung des Gemeingebrauchs für das Sporttauchen pauschal an allen in öf- fentlichem und privatem Eigentum befindlichen oberirdischen Gewässern kann nach ausführlicher Abwägung nicht zugestimmt werden. Dieses begründet sich insbesonde- re in der Problematik, dass zahlreiche unorganisierte Taucher, die nicht durch einen Verband kontrolliert werden können, aus der gesamten Bundesrepublik in unseren Seen tauchen könnten. Zumal bereits unsere Ostseeküste für den gesamten Tauchsport freigegeben ist. Vielmehr setzt sich meine Fraktion, wie es bereits in der Beratung des Umweltaus- schusses zum Ausdruck gekommen ist, für vertragliche Regelungen zwischen der Landesregierung und den im Tauchsportverband organisierten Tauchern ein, so dass beispielsweise eine klare und abgesicherte Regelung für die öffentlichen Gewässer gefunden wird. Vielleicht haben die Mitglieder des Tauchsport-Landesverbandes Schleswig-Holstein ja Interesse, sich an Monitoring-Programmen des Umweltministeri- ums zu beteiligen. Eigentumsrechtliche Probleme sind gerade hinsichtlich der oberirdischen Gewässer im privaten Eigentum nicht auszuschließen. Denn der Tauchsport kann schon eine ande- re Dimension hinsichtlich der Auswirkungen auf das Eigentum haben als das Baden oder Tränken. Es wundert mich, meine Damen und Herren von der CDU und der F.D.P., dass Sie diesen Aspekt offensichtlich bei Ihren Überlegungen weggewogen haben. Ich weiß wohl um die ”Soll-Regelung” des § 14 Abs. 4 LWG, die u.a. die Ge- meinden und Kreise zu vertraglichen Regelungen mit den Eigentümern und Nutzungs- berechtigten hinsichtlich der Benutzung privateigener Seen im Interesse des Sports auffordert. Aber wie gesagt, es handelt sich hier um eine Soll-Regelung. -4-



Obwohl das Gesetz bereits die Übertragung der Abwasserbeseitigung auf Wasser- und Bodenverbänden möglich macht, gab es die massive Forderung, auch die Über- tragung auf private Dritte zu ermöglichen. Der CDU-Abgeordnete Storjohann hat sich bereits in der 1. Lesung voreilig für diese Möglichkeit ausgesprochen und sich sehr aus dem Fenster gelehnt. Er hat erklärt, dass er keinen ”Tippelschritt” wolle, sondern dafür eintrete, die Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf Dritte zu übertragen. Jetzt, obwohl auch während der Anhörung immer wieder diese Forderung aufkam, ist die CDU in dieser Frage ruhig und ohne Antrag geblieben. Ich habe keine Erklärung dafür, denn es gibt keine neuen Erkenntnisse. Die inzwischen vorgetragenen Bedenken des Innenministers oder des Landesrechnungshofes sind nicht neu. Die gab es schon län- ger. Die Diskussionen um den Gesetzesentwurf verliefen harmonisch und es gab kaum Dissenz. Der Gesetzesentwurf ist bürger-, kommunal- und umweltfreundlich.

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