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TOP 2 Gero Storjohann: Landeswassergesetznovellierung ist Flicksc husterei
LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 28/00 vom 26. Januar 2000TOP 2 Gero Storjohann: Landeswassergesetznovellierung ist Flickschusterei Die parlamentarische Beratung der Novellierung des Landeswassergesetzes stand unter einem erheblichen Zeitdruck. Durch die sehr späte Zuleitung der Kabinettsvorlage waren die mitberatenden Ausschüsse nur mittelbar in die Beratungen mit eingebunden. Und wir haben in den Beratungen erfahren, dass die nächste Novellierung bereits zu Beginn der nächsten Legislaturperiode erneut ansteht.Ein Hauptanliegen der CDU-Fraktion war und ist weiterhin die Übertragung der Abwasserbeseitigung auf private Dritte.Wir hätten es gerne gesehen, den Kommunen unseres Landes die freie Entscheidungsmöglichkeit über die beste Organisationsform für ihre Abwasserbeseitigung einzuräumen.Mit der Formulierung im bereits bestehenden § 31 Abs. 1 Satz 2 ist eine Übertragung der Abwasserbeseitigung auf Dritte bereits möglich. Sie geht jedoch nicht so weit, wie es die sechste Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes im § 18 a Abs. 2 vorsieht und als Option den Bundesländern offen hält. Danach ist die gesamte Aufgabe der Abwasserbeseitigung – mit allen Rechten und Pflichten – auf private Dritte möglich. Leider war es aufgrund des Zeitdrucks, den das Parlament nicht zu verantworten hat, nicht möglich, sauber und korrekt Gesetzestexte, wie sie bereits in Sachsen und Baden-Württemberg in die Landeswassergesetze aufgenommen worden sind, hier zu übernehmen.Die CDU-Fraktion wird aber die nächste Novellierung – die ja in wenigen Monaten bereits ansteht - nutzen, um bald auch den Kommunen in Schleswig-Holstein die Wahlfreiheit zuzubilligen.Die Festlegung von individuellen Wasserschutzgebietsverordnungen hielt die CDU- Fraktion für weiterhin geboten. Wir freuen uns, dass wir hier fraktionsübergreifend den Weg des Kabinetts für eine generelle Verordnung für alle Wasserschutzgebiete nicht mitgegangen sind. Individuelle Verordnungen sind für die Betroffenen lesbarer und gerechter.In § 14 beantragen wir Nachteile für Sporttaucher bei der Ausübung ihres Sports zu beseitigen. So wie in vielen anderen Ländern auch, möchten wir das Sporttauchen im Rahmen des Gemeingebrauchs einer Gewässerbenutzung ermöglichen. Wer bereitwillig die Dienste von Sporttauchern, die sich freiwillig starke Beschränkungen auferlegt haben, auch in Angelegenheiten z. B. des Gewässerschutzes in Anspruch nimmt, der sollte den etwa 2.500 gut organisierten Tauchsportlern im Lande ein Kennenlernen der Gewässer nicht verweigern. Und hier kann ich der SPD nun überhaupt nicht mehr folgen. Bei der 1. Lesung im Parlament führte die Kollegin Frau Dr. Happach-Kasan sinngemäß aus, dass es auch im Sinne der Deregulierung sinnvoll sei, den Tauchsportlern die Benutzung der Gewässer zu erlauben, damit nicht jedes Mal erneut Extragenehmigungen zu beantragen seien. Daraufhin verzeichnet das Protokoll Beifall bei Rot-Grün und den Zwischenruf des umweltpolitischen Sprechers der SPD, Konrad Nabel: „Machen wir gern!“ Ja, Herr Nabel, so schnell steht man im Regen. Uns ist unverständlich und wir haben im Ausschuss auch keine Begründung dafür erfahren, warum sich SPD und Grüne plötzlich in diesem Punkt den berechtigten Interessen des Sports verweigern.Die Wasser- und Bodenverbände haben sehr nachdrücklich auf die Rohrleitungsproblematik, deren Unterhaltungskosten und die Umlage dieser Kosten innerhalb der Solidargemeinschaft der Verbände aufmerksam gemacht. Die CDU-Fraktion weiß auch, dass Rohrleitungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz keine Gewässer sind. Deshalb beantragen wir in Ergänzung zum § 43 im § 51 den Rohrleitungen die Gewässereigenschaft zuzusprechen.Im neugefassten Abschnitt „Überschwemmungsgebiete“ ist die bisherige Formulierung, „ Stellt die Verordnung eine Enteignung da, so ist dafür Entschädigung zu zahlen“ weggefallen. Diese Formulierung halten wir weiterhin für dringend erforderlich, um Entschädigungsanspruchsberechtigten eine Rechtsgrundlage zu bieten. Der Hinweis auf § 127 hilft nicht weiter, da hier zum einen Überschwemmungsgebiete nicht mit abgedeckt sind und zum anderen diese Formulierung auch bereits im Gesetzestext bestand. Von einer doppelten Absicherung im Gesetz kann also keine Rede sein.Für die Sicherung des ganzjährig regelmäßigen Fährverkehrs zu den Inseln und Halligen haben wir uns der Protokollnotiz des Umweltausschusses angeschlossen. Wir begrüßen, dass sich Rot-Grün unserer Position angenähert hat.Bei der Problematik Entsorgung von Schiffen in Häfen möchte die CDU-Fraktion der Landesregierung keinen Freibrief geben, sondern wir wollen die Kontrolle durch das Parlament erhalten wissen. Nach dem Gesetzentwurf wird das Ministerium ermächtigt, durch Verordnung Vorschriften zu erlassen – also eine Ermächtigung ohne Einschränkungen. Dies geht uns zu weit. Wir wollen einen engeren Rahmen vorgeben, nämlich die Einschränkung „Wettbewerbsneutralität“ und „internationaler Standard“. Es sollen keine internationalen Rechtsvorschriften, sondern nur die Verordnungsermächtigung für die Landesregierung eingeschränkt werden. Verbale Absichtserklärungen der Landesregierung im Ausschuss reichen uns nicht aus. Es bleibt festzuhalten: Diese Novellierung wurde von der Landesregierung zu spät auf den Weg gebracht und die nächste notwendige Novellierung kommt in wenigen Monaten. Aufgrund des Zeitdrucks konnten wichtige Anliegen der Verbände und Grundeigentümer nicht von Regierung und den sie tragenden Fraktionen berücksichtigt werden. Es stellt sich also die Frage, aus welchem Grunde jetzt in der letzten Landtagssitzung der Legislaturperiode eine provisorische Novellierung durchgedrückt wird - wohl wissend, dass diese nicht lange Bestand haben wird. Wir lehnen daher in der Schlussabstimmung wegen der Flickschusterei diesen Gesetzentwurf ab.