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26.01.00 , 15:48 Uhr
FDP

Christel Happach-Kasan zur Änderung des Landeswassergesetzes

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Nr. 9/2000 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Mittwoch, 26. Januar 2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
In ihrem Debattenbeitrag zum TOP 2 (Landeswassergesetz) sagte die umweltpolitische Sprecherin der F.D.P. Landtagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan:
„´Besser spät als nie`, nach diesem Motto können wir heute nach umfangreichen Beratungen das Änderungsgesetz zum Landes-



Presseinformation wassergesetz und zum Ausführungsgesetz zum Wasserverbands- gesetz verabschieden.
Soweit es einen Beitrag zur Deregulierung, zur Verfahrens- vereinfachung und zur Stärkung der kommunalen Ebene darstellt, begrüßt die F.D.P. diese Gesetzesänderungen ausdrücklich. Angesichts der bereits seit 1996 auf Bundes- wie auf europäischer Ebene bestehenden Vorgaben hätten wir uns eine Novellierung des Landeswassergesetzes aber eher gewünscht. Aber in den letzten Jahren mussten wir uns wohl oder übel daran gewöhnen, dass rot/grüne Mühlen langsamer mahlen, als es liberalen Vorstellungen entspricht.
Neben der Langsamkeit der rot/grünen Regierung, bedauere ich, dass die Regierungsfraktionen nicht den Mut hatten, weitere Konsequenzen aus den vielfachen Wünsche der zahlreichen Anzuhörenden zu ziehen. Das gilt besonders in folgenden Punkten:
Während der ersten Lesung haben SPD und Bündnis 90 /Die Grünen noch rege applaudiert, als F.D.P. und SSW den Vorschlag und die Bitte des Tauchsportverbandes vorstellten, den Tauchsport als Gemeingebrauch in das Landeswassergesetz aufzunehmen. Etwa 2.500 Taucher wären auf diese Weise nicht länger auf eine extra Tauchgenehmigung angewiesen gewesen. Sie können das im Protokoll nachlesen.
Im Ausschuss war von diesen Beifallsbekundungen nichts mehr zu merken. Im Gegenteil, eine "Invasion" ganzer Taucherscharen aus dem gesamten Bundesgebiet haben rot/grün beschworen, die in Schleswig-Holstein einfallen könnten, nur um ein Argument zu
Liberale Links im Internet: Der Landesverband: www.fdp-sh.de Der Spitzenkandidat: www.kubicki.sh Die Landtagswahl: www.zweitstimme.sh 2 haben, den genehmigungsfreien Gebrauch der Gewässer zum Tauchen zu untersagen.
Dabei wissen sie ganz genau, dass sie den Tauchern damit Unrecht tun. Die Auflistung zum Gemeingebrauch in § 23 LWasserG ist überaltert. Zudem ist Tauchen nicht nur ein Sport, sondern wir setzen Taucher auch ein, wenn es um die Rettung oder Bergung von Personen und Gegenständen geht. In diesen Fällen ist es ein Selbstverständlichkeit, dass sich die Taucher in dem Gewässer auskennen. Ich frage sie aber: Wie soll das funktionieren, wenn der Taucher das Gewässer vorher nicht erkunden kann?
Ein weiteres Defizit im vorliegenden Gesetzentwurf sieht meine Fraktion in der Frage der Umlage des Unterhaltungsaufwandes. Insbesondere die Wasser- und Bodenverbände haben auf dieses Problem aufmerksam gemacht: Mit der bestehenden Regelung ist es nur mit unverhältnismäßigen Aufwand möglich, eine angemessene Umlage auch bei Verbandsanlagen in Form von Rohrleitungen zu erreichen.
Dabei geht es, auch das haben die Verbände klar aufgezeigt, nicht um eine Förderung der Rohrleitungen. Alles, was man erreichen will, ist eine Vergleichbarkeit der Umlagen bei Gräben und bei Rohrleitungen. Leider stießen sie hier bei rot/grün auf taube Ohren. Es bleibt unverständlich, warum den Wasser- und Bodenverbänden dieser hohe Verwaltungsaufwand aufgezwungen werden soll.
Weiterhin erachtet es die F.D.P.-Fraktion für richtig, wenn nicht nur die Benutzung des Grundwassers in geringen Mengen für den nicht gewerblichen Gartenbau als erlaubnisfrei aufgeführt wird, sondern auch dessen Benutzung für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Zwecke. Gerade vor dem Hintergrund, dass das Wasserhaushaltsgesetz nach § 33 Absatz 2 Nr. 2 den Ländern ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet, zu bestimmen, dass eine Erlaubnis oder eine Bewilligung in diesen Fällen nicht erforderlich ist, hätte dass Land diese Klarstellung treffen sollen. Alles andere begründet unnötige Unsicherheit.
Schließlich hätte es meine Fraktion begrüßt, wenn sich die Möglichkeiten zum Vertragsgrundwasserschutz auch im Gesetz wiedergefunden hätten. Wir wissen, dass wir heute, auch in Sachen Natur- und Umweltschutz, nicht mehr allein auf den "Staat" setzen können. Das muss den Bürgerinnen und Bürgern aber auch vor Augen geführt werden. Der Hinweis auf den Vertragsgrundwasserschutz als Alternative zu hoheitlichen Vorgaben ist dafür ein geeigneter Beitrag. Ohne Frage werden dadurch Eigeninitiative und Eigenverantwortung beim sorgfältigen Umgang mit dem Medium Wasser gestärkt.
Um diese Defizite im Regierungsentwurf zu beheben, hat die F.D.P. einen Änderungsantrag formuliert. Ich darf sie herzlich um Zustimmung bitten. Den Gesetzentwurf der Landesregierung lehnt die F.D.P. ab.“



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