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26.01.00 , 15:59 Uhr
B 90/Grüne

Matthias Böttcher zum Landesdatenschutzgesetz: Das beste, bürgerfreundlichste und fortschrittlichste Gesetz

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Sperrfrist: Redebeginn Landeshaus Es gilt das gesprochene Wort! Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Zu TOP 4, Landesdatenschutzgesetz, erklärt Telefax: 0431/988-1501 Matthias Böttcher, innenpolitischer Sprecher Mobil: 0172/541 83 53 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene.ltsh.de

Nr. 017.00 / 26.01.2000 Landesdatenschutzgesetz: Das beste, bürgerfreundlichste und fortschrittlichste Gesetz !
Im Oktober haben wir die Einrichtung einer Anstalt für Datenschutz, also die Neuorgani- sation der Datenschutzbehörde beschlossen. Meine Rede habe ich seinerzeit mit den Worten begonnen „Was lange währt, wird endlich gut“. Damals war das Thema schon lange in den Fraktionen diskutiert worden, und doch kamen wir in Zeitnot, weil sich eine Gruppe von Parlamentariern mit der Meinungsbildung innerhalb der Fraktion ziemlich lange Zeit gelassen hatte.

Der erleichterte Seufzer von damals wäre heute wieder angebracht, denn auch die Be- handlung des neuen Datenschutzgesetzes im Ausschuss hat sich lange hinausgezögert. Das wäre bei inhaltlichen politischen Differenzen ja auch durchaus nachvollziehbar ge- wesen, und eine gründliche Beratung wäre sogar demokratische Pflicht.

Nur: Es bestanden in diesem Fall kaum wesentliche Differenzen zwischen Regierung und Opposition. Mir unbegreiflich war die erneute mündliche Anhörung auf Antrag der CDU, bei der sie dann fast gar nicht anwesend war.

Aber es gibt ja nun ein Happy End. In dieser letzten Sitzung der Legislaturperiode kön- nen wir nun also das neue Datenschutzgesetz verabschieden. Es ist nach Expertenmei- nung das beste, fortschrittlichste und bürgerfreundlichste Gesetz, das es bisher in der Bundesrepublik Deutschland gibt. Ich denke, wir konnten auch die Bedenken ausräu- men, dass den Kommunen ein Mehraufwand entsteht. Bekanntermaßen entwickelt sich die Datenverarbeitungstechnik stürmisch weiter, dieser Tatsache müssen wir sowohl in Fragen der Datenschutzgesetzgebung als auch in Fra- gen der Informationsgesetzgebung Rechnung tragen. Anschließend an diesen Punkt werden wir ja über das Informationsfreiheitsgesetz beraten. In beiden Fällen wird klar: Die neuen technischen Entwicklungen bringen zwar neue Gefahren für die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger mit sich, sie bieten aber auch neue Chancen. Datenschutz kann durch neue Technologien einfacher durchgeführt werden, Informationen über öf- fentliche Belange können aber auch ohne wesentlichen Aufwand verbreitet werden, man denke dabei nur an das virtuelle Datenschutzbüro oder das Angebot von Verschlüsse- lungssoftware aus dem Hause des Datenschutzbeauftragten.

Und noch vor dem Happy End im letzten Akt bekommt das Datenschutzgesetz auch schon einen medialen Anerkennungsapplaus. Herr Bäumler, der laut Kommentar in der heutigen Landeszeitung meistens nicht weit ist, wenn Richtungsweisendes geschmiedet wird, bezeichnet es als „Epoche machend“. Das stimmt.

Technischer Datenschutz und Datenvermeidung ersetzen an vielen Stellen bürokrati- sche Reglementierungen der Datenverarbeitung. Die Behörde ist nicht nur Kontrollor- gan, sondern auch Service- und Beratungsstelle.

Und gleichzeitig erhalten die Bürgerinnen und Bürger mehr Zustimmungs- und Aus- kunftsrechte. Das entspricht genau dem Leitbild, das meine Fraktion und ich von einer modernen Verwaltung haben.

Daher freue ich mich ganz besonders, dass wir dieses Gesetz heute voraussichtlich ein- stimmig verabschieden werden.
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