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26.01.00 , 16:00 Uhr
SSW

Spoorendonk: Schleswig-Holstein hat im Datenschutz die Nase vorn

SSW-PRESSEINFORMATION Kiel, d. 26.01.2000 Es gilt das gesprochene Wort
TOP 4 Landesdatenschutzgesetz (Drs. 14/2258, 14/2666)
Anke Spoorendonk:
Es ist nur zwei Wochen her, da hat die Europäische Kommission angekündigt, die Bundes-
republik vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil sie immer noch nicht die EU-
Datenschutzrichtlinie umgesetzt hat. Es ist also sozusagen in letzter Sekunde, dass wir wenig-
stens auf Landesebene zeigen, dass es uns mit dem Datenschutz wirklich wichtig und ernst ist.

Das neue Landesdatenschutzgesetz reicht über die Erfüllung der EU-Richtlinie hinaus. Wir be-
grüßen dieses ausdrücklich, denn durch die Entwicklung hin zur Informationsgesellschaft wird
ein solider Datenschutz immer wichtiger. Die eingeführten Neuigkeiten - wie der Systemdaten-
schutz oder das Gebot der Datensparsamkeit und Datenvermeidung - stellen ein gutes Rüstzeug
dar, um mit diesen Herausforderung klar zu werden. Mit diesen und anderen neuen Regelungen
zeigt Schleswig-Holstein einmal mehr, dass wir in Sachen Datenschutz die Nase vorn haben.

Dass es wichtig ist, in Sachen Datenschutz Signale zu setzen, haben die Stellungnahmen in den
Anhörungen uns wieder vor Augen geführt. Es ist zum Beispiel überhaupt nicht
nachvollziehbar, wenn seitens kommunaler Landesverbände geäußert wurde, die vorrangige
Betrachtung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sei hinfällig; wenn von
überzogenen Standards und Vorschriften gesprochen wurde. Die informationelle Selbst-
bestimmung ist eines der höchsten Güter unserer Gesellschaft und sollte nicht leichtfertig in
Frage gestellt werden, weil sie sehr begrenzt zusätzlichen Arbeitsaufwand bringt. Es kann
wirklich nicht sein, dass politisches Handeln im Bereich Datenschutz (oder auch Informations- zugang) nicht mehr möglich sein sollte, nur weil dadurch die Arbeitsgänge der Verwaltungen
sich ändern. Der vom Grundgesetz abgeleitete Datenschutz muss hier zweifelsfrei höher gewer-
tet werden. Ansonsten wird das Grundrecht bald von der gesellschaftlichen Entwicklung über-
rollt, und damit ist keinem gedient. Im übrigen sei mit Professor Bull darauf hingewiesen, dass
das Gesetz größtenteils Pflichten konkretisiert, die für eine rechtsstaatliche Verwaltung
selbstverständlich und grundrechtlich geboten sind.

Bedauerlich ist aus unserer Sicht, dass die Sicherheitsbehörden so weitgehend pauschal von den
Regelungen des Datenschutzgesetzes ausgenommen worden sind. Es wäre durchaus möglich
gewesen, die Regelungen des Datenschutzgesetzes auch auf Polizei, Verfassungsschutz, Staats-
anwaltschaften und Steuerfahndungen zu beziehen, ohne deren Arbeit dadurch zu erschweren.
Der natürlich notwendige besondere Schutz ihrer Tätigkeiten wäre durch andere Rechtsvor-
schriften hinreichend gewährleistet gewesen.

Besonders begrüßenswert ist aus der Sicht des SSW, dass nach dem neuen Recht keine
persönliche Betroffenheit mehr nachgewiesen werden muss, um das Unabhängige Zentrum für
Datenschutz anzurufen. Es reicht die Vermutung, dass das Datenschutzrecht bei der Verarbei-
tung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen missachtet wird. Dieses ist ein Gewinn,
der übrigens auch hervorragend mit dem allgemeinen Recht auf Informationszugang korre-
spondiert, das wir gleich zu beraten haben.

Was bleibt, ist, dass Bundestag und Bundesrat jetzt so schnell wie möglich - und trotzdem ohne
Qualitätseinbußen - die europäische Datenschutzrichtlinie umsetzen. Das schulden wir nicht nur
der EU-Kommission, das schulden wir vor allem den Bürgerinnen und Bürgern. Wir vertrauen
darauf und erwarten, dass die Landesregierung das in ihrer Macht Stehende dafür tun wird.

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