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Spoorendonk: Schleswig-Holstein hat im Datenschutz die Nase vorn
SSW-PRESSEINFORMATION Kiel, d. 26.01.2000 Es gilt das gesprochene WortTOP 4 Landesdatenschutzgesetz (Drs. 14/2258, 14/2666)Anke Spoorendonk:Es ist nur zwei Wochen her, da hat die Europäische Kommission angekündigt, die Bundes-republik vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil sie immer noch nicht die EU-Datenschutzrichtlinie umgesetzt hat. Es ist also sozusagen in letzter Sekunde, dass wir wenig-stens auf Landesebene zeigen, dass es uns mit dem Datenschutz wirklich wichtig und ernst ist.Das neue Landesdatenschutzgesetz reicht über die Erfüllung der EU-Richtlinie hinaus. Wir be-grüßen dieses ausdrücklich, denn durch die Entwicklung hin zur Informationsgesellschaft wirdein solider Datenschutz immer wichtiger. Die eingeführten Neuigkeiten - wie der Systemdaten-schutz oder das Gebot der Datensparsamkeit und Datenvermeidung - stellen ein gutes Rüstzeugdar, um mit diesen Herausforderung klar zu werden. Mit diesen und anderen neuen Regelungenzeigt Schleswig-Holstein einmal mehr, dass wir in Sachen Datenschutz die Nase vorn haben.Dass es wichtig ist, in Sachen Datenschutz Signale zu setzen, haben die Stellungnahmen in denAnhörungen uns wieder vor Augen geführt. Es ist zum Beispiel überhaupt nichtnachvollziehbar, wenn seitens kommunaler Landesverbände geäußert wurde, die vorrangigeBetrachtung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sei hinfällig; wenn vonüberzogenen Standards und Vorschriften gesprochen wurde. Die informationelle Selbst-bestimmung ist eines der höchsten Güter unserer Gesellschaft und sollte nicht leichtfertig inFrage gestellt werden, weil sie sehr begrenzt zusätzlichen Arbeitsaufwand bringt. Es kannwirklich nicht sein, dass politisches Handeln im Bereich Datenschutz (oder auch Informations- zugang) nicht mehr möglich sein sollte, nur weil dadurch die Arbeitsgänge der Verwaltungensich ändern. Der vom Grundgesetz abgeleitete Datenschutz muss hier zweifelsfrei höher gewer-tet werden. Ansonsten wird das Grundrecht bald von der gesellschaftlichen Entwicklung über-rollt, und damit ist keinem gedient. Im übrigen sei mit Professor Bull darauf hingewiesen, dassdas Gesetz größtenteils Pflichten konkretisiert, die für eine rechtsstaatliche Verwaltungselbstverständlich und grundrechtlich geboten sind.Bedauerlich ist aus unserer Sicht, dass die Sicherheitsbehörden so weitgehend pauschal von denRegelungen des Datenschutzgesetzes ausgenommen worden sind. Es wäre durchaus möglichgewesen, die Regelungen des Datenschutzgesetzes auch auf Polizei, Verfassungsschutz, Staats-anwaltschaften und Steuerfahndungen zu beziehen, ohne deren Arbeit dadurch zu erschweren.Der natürlich notwendige besondere Schutz ihrer Tätigkeiten wäre durch andere Rechtsvor-schriften hinreichend gewährleistet gewesen.Besonders begrüßenswert ist aus der Sicht des SSW, dass nach dem neuen Recht keinepersönliche Betroffenheit mehr nachgewiesen werden muss, um das Unabhängige Zentrum fürDatenschutz anzurufen. Es reicht die Vermutung, dass das Datenschutzrecht bei der Verarbei-tung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen missachtet wird. Dieses ist ein Gewinn,der übrigens auch hervorragend mit dem allgemeinen Recht auf Informationszugang korre-spondiert, das wir gleich zu beraten haben.Was bleibt, ist, dass Bundestag und Bundesrat jetzt so schnell wie möglich - und trotzdem ohneQualitätseinbußen - die europäische Datenschutzrichtlinie umsetzen. Das schulden wir nicht nurder EU-Kommission, das schulden wir vor allem den Bürgerinnen und Bürgern. Wir vertrauendarauf und erwarten, dass die Landesregierung das in ihrer Macht Stehende dafür tun wird.