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TOP 5 Thorsten Geißler: Transparenz statt Akzeptanz
LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.dePRESSEMITTEILUNG TOP 5 Thorsten Geißler: Transparenz statt AkzeptanzBereits in der ersten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfes am 16. September 1999 hatte ich für meine Fraktion die Initiative der Abgeordneten des SSW begrüßt, den Landtag mit der Frage zu befassen, ob eine Stärkung der Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes durch Schaffung eines allgemeinen Aktenzugangsrechts wünschenswert sei und vorgenommen werden sollte. Gleichzeitig hatte ich auf die aus meiner Sicht bestehenden erheblichen Mängel des Brandenburgischen Gesetzes hingewiesen, das als erstes Bundesland seinen Bürgerinnen und Bürgern umfassende Informationen und Zugangsrechte eingeräumt hatte. Ebenso hatte ich darauf hingewiesen, dass ein Akteneinsichtsrecht keine Missbrauchsmöglichkeiten eröffnen darf, dass die Exekutive daran hindert, demokratisch legitimierte Entscheidungen in angemessener Zeit umzusetzen.Nach der vom Innen- und Rechtsausschuss durchgeführten Anhörung und nach unseren Beratungen im Ausschuss kann ich auch für meine Fraktion feststellen, eine Stärkung der Informationszugangsrechte der Bürgerinnen und Bürger ist wünschenswert. Durch mehr Transparenz lässt sich die Nachvollziehbarkeit von Verwaltungsentscheidungen und damit deren Akzeptanz erhöhen. Gleichzeitig wird den Bürgerinnen und Bürgern die Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen auf Landes- und auf kommunaler Ebene wesentlich erleichtert. Andere Länder, insbesondere die skandinavischen Nachbarstaaten, sind den Weg bereits gegangen und es ist erkennbar, dass andere folgen werden. Nicht zuletzt haben die Regierungschefs der Europäischen Union in der Amsterdamer Regierungskonferenz beschlossen, die Akten der EU-Organe künftig offen zu legen. Dem Grundanliegen des SSW möchten daher auch meine Fraktion Rechnung tragen.Dennoch haben wir dem Gesetzentwurf in der letzten Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses nicht zustimmen können. Die Anhörung hat meines Erachtens die Bedenken voll und ganz bestätigt, die ich gegenüber der Verabschiedung eines eigenständigen Gesetzentwurfes bereits in der 1. Lesung erhoben hatte. Bedenken, die im übrigen von der Landesregierung ausweislich des Schreibens von Herrn Dr. Wienholtz an den Innen- und Rechtsausschuss vom 30.09.1999 voll und ganz geteilt wird. Ich verkenne nicht, der SSW hat sich bemüht, einer Reihe der in der Ausschussanhörung vorgetragenen Kritikpunkte Rechnung zu tragen. In der Ausschussberatung am 13. Januar 2000 wurden zahlreiche Änderungsanträge gegenüber dem Ursprungsgesetzentwurf beschlossen, die einige Tage zuvor fernmündlich angekündigt und auch vorgelegt worden waren. Und dennoch ist auch in dieser Ausschusssitzung etwas vergessen worden. Mit Fax vom 24.01. legte der SSW einen weiteren Änderungsantrag vor mit dem der § 3 Abs. 3 des Gesetzentwurfes geändert werden soll. Ich weiß nicht, ob wir gut beraten sind, heute ein Gesetz zu verabschieden, das in den Schlussberatungen so unter Zeitdruck, unter dem Druck der zu Ende gehenden Legislaturperiode beraten wurde.Und dennoch könnte dem Grundanliegen des SSW heute auch mit Zustimmung meiner Fraktion Rechnung getragen werden. Dabei kann ich mir sowohl die Kritik der Landesregierung an dem Gesetzentwurf des SSW, aber auch die von Minister Dr. Wienholtz vorgelegten Vorschläge vollen Umfangs zu eigen machen. Herr Dr. Wienholtz hatte angeregt, zur Gewährung von Informationsrechten für die Bürgerinnen und Bürger kein neues eigenständiges Gesetz zu schaffen, sondern die Materie in unserem Landesverwaltungsgesetz zu regeln. Von der Sache her geht es nämlich um allgemeine Verfahrensrechte, so dass das Landesverwaltungsgesetz auch unter Deregulierungsüberlegungen der richtige Standort für eine derartige Regelung wäre. Dr. Wienholtz hat völlig zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass es nicht erforderlich sein wird, das Verfahren des Antrages auf Informationszugang so ausführlich zu regeln wie dies im Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW geschehen ist. Und er hat ebenfalls zu Recht davor gewarnt, dass bei der Ausführlichkeit der Regelung der Ausschlussgründe im Gesetzentwurf die Gefahr besteht, dass im Ergebnis keine umfassenden Zugangsrechte für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden.Wir sind in Schleswig-Holstein stolz darauf, alle Verfahrensregelungen in einem einzigen Gesetz, dem Landesverwaltungsgesetz, normiert zu haben. Andere Länder arbeiten mit drei Gesetzen, einem Sicherheits- und Ordnungsgesetz, einem Verwaltungsverfahrensgesetz und einem Verwaltungsvollstreckungsgesetz - entsprechend auch mit drei Kommentierungen. Dass damit Probleme für diejenigen einhergehen, die die Gesetze anzuwenden haben, versteht sich von selbst.Wir wären aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion daher gut beraten, den Vorschlägen zu folgen, die uns Innenminister Dr. Wienholtz übermittelt hat. Wir haben daher die von ihm vorgelegten Vorschläge zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes als CDU- Fraktion in den Landtag eingebracht. Danach wäre in § 129 b ein allgemeines Informationszugangsrecht vorgesehen. Die zum Schutz öffentlicher und privater Belange vorgesehenen Ausnahmeregelungen sind kurz, knapp und präzise formuliert. Die vorgesehene Kostenregelung ist sachgerecht. Letztlich wird der Tatsache Rechnung getragen, dass mit Ausnahme von Berlin und Brandenburg in den Bundesländern keine allgemeinen Informationszugangsgesetze bestehen. Gleiches gilt für den Bund. Innenminister Dr. Wienholtz hat vollkommen zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass sowohl der Bund als auch die anderen Bundesländer Daten und Akten in Zukunft nur dann übersenden werden, wenn sie sich vorbehalten können, ob ein schleswig-holsteinisches Gesetz auf diese Akten bzw. Daten anzuwenden ist. Auch hierfür wurde in den Vorschlägen des Innenministeriums eine sachgerechte Lösung gefunden. Ich betone noch einmal, der SSW hat den Anschluss zu einer wichtigen Debatte gegeben. Er kann es sich als Verdienst anrechnen, wenn heute bezüglich der Grundintention seines Gesetzentwurfes ein breites Maß an Überreinstimmung herrscht. Um diese Übereinstimmung zu betonen, wäre es aus meiner Sicht auch sachgerecht, sehr geehrter Herr Präsident, wenn über die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe alternativ abgestimmt würde. Dabei möchte ich noch einmal sehr nachdrücklich um Zustimmung für unseren Änderungsantrag werben, der mit den Vorschlägen von Herrn Dr. Wienholtz identisch ist und der im übrigen auch in der Anhörung im Gegensatz zu dem Vorschlag des SSW auf ein hohes Maß an Zustimmung gestoßen ist. Es wäre aus meiner Sicht bedauerlich, wenn der Herr Innenminister in dieser 2. Lesung nur von der Opposition, nicht aber von den Regierungsfraktionen unterstützt würde. Dieser Appell richtet sich natürlich in besonderem Maße an die Mitglieder des Kabinetts.