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26.01.00 , 16:26 Uhr
B 90/Grüne

Matthias Böttcher zur Informationsfreiheit: Wir machen ernst mit der "öffentlichen" Verwaltung

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Sperrfrist: Redebeginn Landeshaus Es gilt das gesprochene Wort! Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Zu TOP 5, Informationsfreiheitsgesetz, erklärt Telefax: 0431/988-1501 Matthias Böttcher, innenpolitischer Sprecher Mobil: 0172/541 83 53 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene.ltsh.de

Nr.018.00 / 26.01.2000
Wir machen ernst mit der „öffentlichen“ Verwaltung
Für die Gesamtheit der Behörden von Bund, Ländern, Gemeinden und anderen Körper- schaften hat sich mittlerweile der Begriff „öffentliche Verwaltung“ eingebürgert. Doch wirklich öffentlich war die Verwaltung bislang nicht. Das meiste war den Augen der Öf- fentlichkeit verborgen. Akteneinsicht wurde gesetzlich nur den an einem Verwaltungs- verfahren Beteiligten gewährt. Damit wurde zum Ausdruck gebracht, dass es die Bürge- rInnen und Bürger grundsätzlich erst einmal nichts angeht, was dort vor sich geht. Eine Ausnahme stellten nur diejenigen dar, die irgendwie in den Verwaltungsvorgang invol- viert waren.
Mit dem Erlass des Umweltinformationsgesetzes wurde ein erster Schritt für die Öffnung der Aktendeckel gemacht. Leider bedurfte es damals 1994 in Bonn noch des Drucks aus Europa, nämlich eine entsprechende EU-Richtlinie, um ein solches Gesetz zu verab- schieden. Damit hatten alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Umweltinformationen.
Ein noch entscheidenderer Schritt ist aber das hier vorliegenden Informationsfreiheits- gesetz. Die Grundsatz-Ausnahme-Relation wird nun umgedreht: Jetzt ist die Verwaltung grundsätzlich öffentlich, soweit es nicht zwingende Gründe für Ausnahmen gibt.
Ohne allzu pathetisch zu werden, kann man sagen, dass hiermit ein Meilenstein in der Geschichte der Bürokratie gesetzt wird: Der Abschied von einer der Traditionen des preußischen Obrigkeitsstaates. Und mit leisem lokalpatriotischen Stolz können wir sa- gen, dass Schleswig-Holstein wieder einmal eine Vorreiterrolle in der Frage einer mo- dernen Bürgerrechtspolitik übernimmt. Zusammen mit einem modernen Datenschutzgesetz schließen wir heute diese Wahlpe- riode mit zwei wichtigen Gesetzesvorhaben für die Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts ab.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben schon häufig die Forderung nach einer gläsernen Verwaltung aufgestellt. Wie wichtig Transparenz in den Strukturen staatstragender In- stitutionen ist, haben uns die Enthüllungen der letzten Wochen wieder einmal gelehrt.
Mit diesem Gesetz kommen wir zwar nicht den gläsernen Parteien, aber dem Ziel der transparenten Verwaltung ein großes Stück näher.
Und nicht nur diesem: Auch ein neues Leitbild der Verwaltung als bürgerInnenfreundli- che Dienstleistungsstelle wird damit befördert. So wird z.B. eine Beratungspflicht der Behörden explizit festgeschrieben, für den Fall, dass den Auskunftssuchenden Angaben zur Beschreibung der gesuchten Akten fehlen.
Und ich erwarte von diesem Gesetz noch einen weiteren Effekt: Die Verbreitung des Internets bietet ja auch die große Chance, Verwaltungswissen mit vergleichsweise ge- ringem Aufwand allgemein zugänglich zu machen. Bislang geschieht dies in eher zöger- licher Weise, Ausnahmen bestätigen selbstverständlich auch hier die Regel, zum Bei- spiel die gute Webseite des Innenministeriums mit Gesetzestexten oder das neue OPAL-Suchsystem im Parlanet.
Je mehr die Bürgerinnen und Bürger aber in die Unterlagen der Behörden einsehen wollen, desto mehr werden Behörden auch dazu übergehen, schon aus Gründen der Arbeitsvereinfachung digitale Archive aufzubauen und aktuelle Vorgänge zu dokumen- tieren.
Informationsfreiheit und Datenschutz sind zwei Seiten einer Medaille. Die allgemeine Zugangsfreiheit zu behördlichen Informationen steht naturgemäß in einem Spannungs- verhältnis zu den Schutzzielen des Datenschutzes. Alle Beteiligten waren sich stets dar- über einig, dass Informationsfreiheit da ihre Grenzen hat, wo persönliche Daten oder Wirtschaftsgeheimnisse geschützt werden müssen.
Ich freue mich sehr, dass der Datenschutzbeauftragte sich an der Debatte um die Aus- gestaltung des Informationsfreiheitsgesetzes sehr intensiv und konstruktiv beteiligt hat. Er hat auch vorgeschlagen, als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger bereitzu- stehen, um bei Konflikten außergerichtlich zu vermitteln. Dafür möchte ich ihm und sei- nen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hier herzlich danken.
Mit diesem Gesetz haben wir ein wichtiges grünes innenpolitisches Ziel erreicht und dem Bund eine gute Vorlage gegeben, die er hoffentlich aufnimmt.
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