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Wolfgang Kubicki zum Informationsfreiheitsgesetz
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F.D.P. Fraktion im Nr. 11/2000 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Postfach 7121 Kiel, Mittwoch, 26. Januar 2000 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!In seinem Redebeitrag zu TOP 5 (Informationsfreiheitsgesetz) sagte der innenpolitische Sprecher der F.D.P.-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Gläserne Verwaltung“, „keine geschlossenen Aktendeckel mehr“, mit diesen Worten preisen rot /grün den Gesetzentwurf des SSW zum Presseinformation Informationsfreiheitsgesetz, bevor er überhaupt verabschiedet ist.Alles was sie damit tatsächlich dokumentieren, ist ihr gestörtes Verhältnis zu Behörden und Ämtern in diesem Land. Den „Obrigkeitsstaat“ als „Feind des Bürgers“, wie sie es gerne anprangern möchten, gibt es schon lange nicht mehr. Wir leben in einem Rechtsstaat, Grundrechte, die durch ein Verfahren auch mit der Verwaltung berührt sein könnten, sind grundgesetzlich geschützt. Selbstverständlich umfasst das auch ein Akteneinsichtsrecht der Verfahrensbeteiligten. Auch rot/grün sollte das endlich zur Kenntnis nehmen.Dem gegenüber will der SSW mit seinem Gesetzentwurf einem allgemeinen Informationszugangsrecht den Weg ebnen. Das hat aber mit einer grundgesetzlichen Fundierung überhaupt nichts zu tun. Es ist eine rein politische Entscheidung.Die F.D.P. lehnt diese Entscheidung ab. Nicht weil wir uns grundsätzlich gegen mehr Transparenz in der Verwaltungsarbeit aussprechen würden. Im Gegenteil, ich denke, wir sind uns in diesem Hause im Grundsatz alle einig, daß der Umgang mit den Informationsrechten derzeit noch nicht zufriedenstellend praktiziert wird. Das ist jedoch weniger eine Frage der Gesetzeslage als ein Anwendungsproblem.Grundsätzlich unterstützt die F.D.P.-Fraktion daher auch den Ansatz, Informationen aus dem öffentlichen Bereich allen zugänglich zu machen, soweit nicht schützenswerte Interessen Dritter oder das Wohl der Allgemeinheit entgegenstehen. Bereits bei den Beratungen um die Verfassungsreform haben wir die entsprechenden Vorschläge des Datenschutzbeauftragten unterstützt.Liberale Links im Internet: Der Landesverband: www.fdp-sh.de Der Spitzenkandidat: www.kubicki.sh Die Landtagswahl: www.zweitstimme.sh 2 Was ist für meine Fraktion ablehne, ist die Art und Weise, wie mit diesem Gesetzentwurf umgegangen wird: Nachdem sich monate-, ich kann sagen jahrelang, auf diesem Gebiet nichts getan hat, soll heute mit der heißen Nadel etwas zusammen gestrickt, dessen Auswirkungen noch keiner hier im Hause so genau überblicken kann. Dabei richtet sich mein Vorwurf gar nicht in erster Linie an den SSW. Er hatte bereits frühzeitig um einen entsprechenden Entwurf der Landesregierung nachgesucht.Doch Fehlanzeige: Bei rot/grün tat sich nichts, gar nichts. Über ein Jahr lang. Erst dann hat der SSW selbst die Initiative ergriffen. Die Regierungsfraktionen sollen sich deshalb hier bitte nicht hinstellen und versuchen, die späte Beratung den Oppositionsfraktionen in die Schuhe zu schieben. Rot/grün hätte es durchaus in der Hand gehabt, eine seriöse Beratung zu ermöglichen. Sie wollten es nicht.Jetzt muss die noch bestehende Mehrheit Argumente ersetzen. Oder warum setzen wir die Beratungen nicht in der nächsten Wahlperiode fort?Offenbar ist der Druck, unbedingt vor der Landtagswahl noch etwas vorzeigen zu wollen, zu hoch; ganz besonders bei den Grünen. Ihr Pleiten-Pech-und-Pallas-Minister schlägt wohl zu sehr zu Buche. Nur wird auf diese Weise jegliche Sorgfalt zu einer genauen Prüfung verdrängt, obwohl sie genau wissen, dass sie gerade bei diesem besonders empfindlichen Thema dringend geboten wäre. Schließlich stehen der Informationsfreiheit auf der einen Seite vielfache schutzwürdige Interessen auf der anderen Seite entgegen. Ich bin schon gespannt auf das Geschrei, dass sich erhebt, wenn plötzlich zu viel Informationen herausgegeben worden sein sollen oder wenn es jetzt trotz eines gesetzlichen Informationszugangsrechts nicht die gewünschte Auskunft gibt.Das alles hätte sich mit der gebotenen Sachlichkeit vermeiden lassen.Was nützt uns denn allein die Existenz eines Informationsfreiheitsgesetzes? Das Beispiel in Brandenburg, dass rot/grün hier immer so gerne hochhalten, zeigt doch gerade, dass genau das Gegenteil von Informationsfreiheit damit erreicht worden ist. Dort verhindern gerade die umfangreiche Kataloge mit Ausschlußgründen, dass Informationen erteilt werden, statt sie zu ermöglichen.Schleswig-Holstein sollte das gerne erspart bleiben.In letzter Minute – und nach der von rot/grün bejubelten Abstimmung im Ausschuss - ist es dem SSW allerdings noch gelungen, eine wesentliche Ergänzung zum Informationsfreiheitsgesetz einzubringen, die ich für die F.D.P. ausdrücklich begrüßen möchte. Danach soll auch der Landesrechungshof, soweit er in richterlicher Unabhängigkeit tätig wird, nicht in den Anwendungsbereich des Gesetze fallen. Ein ganz wesentlicher Punkt, denn anderenfalls hätten wir die schizophrene Situation gehabt, dass der Landesrechnungshof zwar hinter verschlossenen Türen tagt und berät, wir auch über seine Bericht nur in nicht-öffentlicher Sitzung beraten, Dritte aber ohne weiters Zugang zu diese Informationen, auch auf die beispielsweise völlig zu Recht gehüteten Personaldaten, hätten. Unvorstellbar.Inwieweit der Gesetzentwurf noch weitere solcher „Kinken“ enthält, ist im rot/grünen Begeisterungsgetöse leider untergegangen. Ich bitte Sie deshalb, den Gesetzentwurf nicht heute sondern erst in der nächsten Legislaturperiode, nach umfassender Prüfung, zu verabschieden.“ Liberale Links im Internet: Der Landesverband: www.fdp-sh.de Der Spitzenkandidat: www.kubicki.sh Die Landtagswahl: www.zweitstimme.sh