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27.01.00 , 16:06 Uhr
SPD

Klaus-Peter Puls zu TOP 10: SPD für schärfere Sicherheitsvorschriften gegen gefährliche Hunde

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Landtag Kiel, 27.01.00
aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn


Klaus-Peter Puls zu TOP 10:
SPD für schärfere Sicherheitsvorschriften gegen gefährliche Hunde

Ich entnehme einer Presseerklärung des Kollegen Kubicki vom 16. November 1999 den Satz „Die Ursachen für die Probleme mit sogenannten „Kampfhunden“ liegen nicht beim Hund, sondern sie befinden sich am anderen Ende der Leine.“ – Das gilt auch für die F.D.P. selbst:

Im Vergleich zu seiner eher harmlosen Wahl-Kampf-Bulldogge ist ‚Herrchen‘ Kubicki ein „gefährlicher Hund“.

Ich sage das nicht nur respektvoll in Bezug auf die parlamentarischen Kunststücke, die uns hier manchmal von ihm vorgeführt werden. Ich sage es auch durchaus sorgenvoll im Bezug auf die Art und Weise, wie die F.D.P. ihren Anti-SPD-Hund leibhaftig in die Wahl- kampfarena und durch Fernsehauftritte scheucht: Das ist keine Gefahr für die SPD, aber für den Hund. Mit Tierschutz hat es jedenfalls doch wohl eher nichts zu tun.

Damit sind wir mitten im Thema: „Gefährliche Hunde stellen in unserer Gesellschaft ein Problem dar, das es zu lösen gilt.“ – Insoweit sind wir mit der F.D.P. einig.

Anlaß für konkrete landespolitische Überlegungen hier bei uns in Schleswig-Holstein war ein gräßlicher Vorfall in Bordesholm Mitte Januar letzten Jahres, bei dem ein freilaufender Pit-Bull-Terrier ein von einem neunjährigen ausgeführtes Pony angefallen und zerfleischt hat.
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion und SPD-Landesvorstand Verantwortlich: Sven-Hauke Kaerkes Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1309 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Wir sind als Landespolitik auf Initiative der Schülervertretung der Alexander-von- Humboldt-Schule in Neumünster mit einer Sammlung von 579 Unterschriften über den Bürgermeister von Bordesholm, Jürgen Baasch, damals angeschrieben worden und ha- ben mit einem rot-grünem Antrag im Innen- und Rechtsausschuß sofort reagiert. Der An- trag von Anfang März 1999 lautet (vgl. UD 14/3114):

„Die Landesregierung wird aufgefordert, durch Verordnung dafür zu sorgen, daß die Zucht, die Ausbildung, das Abrichten und das Halten gefährlicher Hunde von einer ordnungsbe- hördlichen Erlaubnis abhängig gemacht wird.

Die Erlaubnis soll nur erteilt werden, wenn die antragstellende Person die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt und Räumlichkeiten nachweisen kann, die eine art- und verhaltensgerechte sowie sichere Unterbringung gewährleisten.

Für die Beaufsichtigung gefährlicher Hunde sind strenge Sicherheitsvorkehrungen anzu- ordnen. Für vorschriftswidriges Verhalten sind spürbare ordnungsrechtliche Konsequen- zen anzudrohen.“

Als Begründung haben wir damals vorgetragen: Es gibt Hunde, die auf Angriffslust und Kampfbereitschaft gezüchtet und dressiert werden. Es gibt Hunde, die gewohnheitsmäßig und unkontrolliert Menschen und Tiere anfallen. Wir wollen und müssen dafür sorgen, daß der Schutz vor solchen gefährlichen Hunden ver- bessert wird.

Zu einer Abstimmung über unseren Antrag ist es damals und bisher zunächst nicht ge- kommen, weil wir a) im Fachausschuß auf Anregung der F.D.P. erst einmal eine Anhörung von Fachwis- senschaft und Fachverbänden durchführen wollten – die hat am 19. Mai 1999 stattge- funden – und weil b) der Innenminister seinerseits parallel zu unseren parlamentarischen Aktivitäten eine Initiative gestartet hatte, mit der eine bundeseinheitliche Regelung herbeigeführt wer- -3-



den soll, die auf ein grundsätzliches Zuchtverbot und ein generelles Importverbot für in Deutschland nicht gewünschte gefährliche Hunde abzielt.

Sollte in absehbarer Zeit eine Bundesregelung allerdings nicht realisiert werden können, bleiben wir bei unserer Forderung, daß das Problem notfalls im schleswig-holsteinischen Alleingang gelöst werden muß. Soweit das Land selbst in der Lage ist, Regelungen zu treffen – z.B. nach dem Vorbild der nordrhein-westfälischen Gefahr-Hunde-Verordnung - , werden wir als SPD-Fraktion gegebenen und erforderlichenfalls auf solche Regelungen hinwirken.

Wir sollten abwarten, was unser Innenminister auf Bundesebene erreicht: Wir begrüßen seine Initiative.

Selbstverständlich für uns ist – und, wir gehen davon aus, auch für die Landesregierung –, daß in beiden denkbaren Fällen, also „bei der Umsetzung bundeseinheitlicher Vorgaben“ oder aber „bei der Schaffung eigenständiger landesrechtlicher Regelungen“, die Argu- mente und Erkenntnisse der Fachverbände und der Fachwissenschaft einbezogen wer- den.

Unser heute vorgelegter Antrag, Herr Kubicki, ist besser als Ihrer, weil er umfassender ist. Sie sollten Ihren Antrag zurückziehen und unserem zustimmen. Um Zustimmung bitte ich das ganze Haus.

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