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Christel Aschmoneit-Lücke zur Qualitätssicherung in der Pflege: Weder übertreiben noch verharmlosen
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F.D.P. Fraktion im Nr. 17/2000 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Donnerstag, 27. Januar 2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Christel Aschmoneit-Lücke: Weder übertreiben noch verharmlosen In ihrem Debattenbeitrag zu den TOP 11 und 13 (Qualitätssicherung in der Pflege) sagte die sozialpolitische Sprecherin der F.D.P.-Landtags- fraktion, Christel Aschmoneit-Lücke: Presseinformation „Die Beschreibung eines Zustands mit dem Schlagwort ‚Skandal‘ hat sich in den vergangenen Wochen und Monaten derart abgenutzt, dass ich nicht mehr weis, wie ich die in der vergangenen Woche vorgestellten Ergebnisse der Untersuchungen des Medizinischen Dienstes überhaupt beschreiben soll. Ich bin entsetzt und erschüttert über das Ausmaß und die Schwere der aufgedeckten Mängel in der Pflege.Nach den vorliegenden Ergebnissen handelt es sich eben gerade nicht um die in der Vergangenheit oft zitierten Einzelfälle, sondern um einen grundlegenden Missstand und zwar vermutlich nicht nur in Schleswig- Holstein, das will ich an dieser Stelle auch ganz deutlich sagen.Wie können und wie müssen wir mit einer Situation umgehen, die eine Frau, Mutter zweier schwerbehinderter Kinder und Tochter einer fast neunzigjährigen pflegebedürftigen Dame nur noch mit dem Ausruf beschreibt:Gilt denn Artikel 1 des Grundgesetzes für diese Menschen nicht? Gilt es nicht für meine Tochter? Gilt es nicht für meine Mutter?in Artikel 1 des Grundgesetzes steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“Es ist unsere Aufgabe!Dieser Aufgabe werden wir weder durch gegenseitige Schuldzuweisungen noch durch verharmlosende Umschreibungen der Situation gerecht.Liberale Links im Internet: Der Landesverband: www.fdp-sh.de Der Spitzenkandidat: www.kubicki.sh Die Landtagswahl: www.zweitstimme.sh 2 Neben den Pflegebedürftigen, die unseren ganz besonderen Schutz brauchen, sind vor allem die vielen engagierten Pflegerinnen und Pfleger, Leidtragende dieser Zustände.Viele von Ihnen haben sicherlich das Interview gelesen, dass Professor Hirsch, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und –psychotherapie den Kieler Nachrichten in der vergangenen Woche gegeben hat.Bevor ich auf einzelne Punkte zu sprechen komme möchte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit folgendem Fall konfrontieren: Einer stationär untergebrachten schwerpflege- bedürftigen alten Dame werden Psychopharmaka verordnet. 400 ml des verschreibungs- pflichtigen Präparats Dipiperon werden Mitte Februar verordnet. Laut ärztlicher Dosierungsanweisung sollen 3 mal täglich jeweils 3 ml verabreicht werden, was einer Tagesdosierung von 9 ml entspricht.Die verordneten 400 ml würden also 44 Tage ausreichen. Ohne die Tagesdosis von 9 ml zu erhöhen, werden derselben Heimbewohnerin jedoch nur 9 Tage später wieder 200 ml desselben Präparates verschrieben. Innerhalb von nur 9 Tagen wird für ein und dieselbe zu pflegende Person 600 ml eines hochwirksamen, verschreibungspflichtigen Präparates verordnet – obwohl der ärztlich festgestellte Bedarf für diesen Zeitraum bei insgesamt 81 ml liegt.Wenig später weisen Angehörige die Heimleitung auf diese eklatante Differenz hin, was mit einem Schulterzucken und dem Hinweis, das sei eben so, quittiert wird.Am 10. Mai werden 200 ml Dipiperon verordnet. Dosierungsanleitung mittlerweile einmal 15 ml pro Tag. Die verordnete Menge würde also für knapp zwei Wochen ausreichen. Die Auflistung der Medikation für die Heimbewohnerin weist jedoch nur 2 Tage später die Abgabe von weiteren 400 ml Dipiperon auf. Ich verzichte ganz bewusst darauf Ihnen die unterschied- lichsten Interpretationsmöglichkeiten dieses Einzelfalls darzustellen.Worauf ich aber nicht verzichte, ist die Schilderung der ebenso wütenden wie verzweifelten Tochter dieser Frau. Diese Angehörige hat in geradezu vorbildlicher Weise die Heimleitung, die Pflegeleitung, die Heimaufsicht sowie die Kranken- bzw. Pflegekasse nicht nur in Kenntnis gesetzt sondern immer wieder darauf hingearbeitet solche – ich nenne es einmal sehr vorsichtig Unregelmäßigkeiten – abzustellen.Mit der Folge, dass sie jetzt Angst hat. Angst um ihre 90jährige Mutter, die sie bei einem ihrer Besuche in einem 10° kalten Zimmer vorfand.Das ist ein Einzelfall. Spätestens seit letzter Woche wissen wir aber, dass wir es mit weit mehr als mit Einzelfällen zu tun haben. Welche Konsequenzen müssen vor diesem Hintergrund – jedenfalls aus Sicht der F.D.P. - gezogen werden?Hierbei steht für die F.D.P.-Fraktion an erster Stelle der schonungslose Umgang mit den vorliegenden Ergebnissen. Ich will das ganz deutlich sagen:Wir werden keinen Schritt weiterkommen, wenn wir aus falscher Rücksichtnahme die aufgedeckten Missstände verharmlosen. In diesem Zusammenhang erinnere ich an die Debatte zur Großen Anfrage der F.D.P., Pflegebedürftigkeit in Schleswig-Holstein, am 19. Februar 1998: Liberale Links im Internet: Der Landesverband: www.fdp-sh.de Der Spitzenkandidat: www.kubicki.sh Die Landtagswahl: www.zweitstimme.sh 3 Auf meine Kritik an der Umsetzung der Pflegeversicherung antwortete die Sozialministerin: „Frau Aschmoneit-Lücke, ich würde ihre Kritik gern an die Mitglieder des Landespflege- ausschusses weitertragen. ich sehe mindestens einen Kostenträger auf der Tribüne sitzen; der hat es schon gehört. Ihre Kritik, die Sie hier vernichtend formuliert haben, richtet sich mithin an die Pflegekassen, die Wohlfahrtsverbände, die kommunalen Landesverbände, mit einem Wort: an alle Beteiligten (. . . ).“Frau Ministerin Moser, ich glaube vor dem Hintergrund der mittlerweile gewonnenen Erkenntnisse würden Sie mir heute nicht mehr mit einem Tribunal aus Pflegekassen, Wohlfahrtsverbänden und kommunalen Landesverbänden drohen.Um es aber ganz deutlich zu sagen: natürlich richtet sich die Kritik an alle Beteiligten. Das muss Sie auch, denn nur gemeinsam mit allen werden wir es überhaupt schaffen, die Missstände zu beseitigen. In manchen – aber nicht in allen Fällen helfen Korrekturen bzw. Änderungen bestehender Gesetze.So ist beispielsweise eine Änderung der Einstufungskriterien nach § 15 SGB XI überfällig. Denn nach wie vor ist in vielen Fällen die adäquate Einstufung von Demenzkranken anhand der rein körperbezogenen Funktionsdefizite des § 15 SGB XI nicht möglich. Doch alleine mit veränderten Einstufungskriterien bekommen wir das Problem der Qualitätssicherung in der Pflege und der Kontrolle natürlich nicht in den Griff.Ich frage mich anlässlich der neuesten Erkenntnisse allerdings, ob wir weiterhin von Qualitätssicherung sprechen können. Vielmehr müssen wir in vielen Fällen doch eher von Qualitätsverbesserungen sprechen. Und solche Verbesserungen müssen - folgt man Professor Hirsch – bei der Qualifikation der Heimleitungen sowie den Stationsleitungen anfangen.Es muss in Zukunft selbstverständlich sein, dass die Heimleitung den qualifizierten Umgang mit alten und pflegebedürftigen Menschen nachweist. Eine ganz besondere Verantwortung lastet natürlich auf dem Pflegepersonal. Und hier reicht weder der Ruf nach mehr Personal noch nach besserer Bezahlung.Die vielen engagierten und gut ausgebildeten Pflegerinnen und Pfleger müssen die Möglichkeit zur ständigen Fort- und Weiterqualifikation haben. Allerdings reicht es unter den gegebenen Umständen eben nicht aus, Aus- und Fortbildung sowie eine kontinuierliche Supervision anzubieten.Nur wenn sich die personelle Situation in den Heimen entspannt, können entsprechende Angebote überhaupt genutzt werden. Von ganz entscheidender Bedeutung ist jedoch die Schaffung eines unabhängigen Kontrollmechanismus. Unabhängig deshalb, weil der Zielkonflikt zwischen Pflegequalität und Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung in Zukunft noch an Schärfe gewinnen wird. Dass dies dringend erforderlich ist macht abermals Professor Hirsch deutlich, wenn er sagt:„Die Heimaufsicht könnte sehr wohl mehr unangemeldet kontrollieren. Aber immer noch sitzen dort vorwiegend Verwaltungsfachleute, die die Realität nicht durchschauen. Da werden Dienstpläne angefordert und akzeptiert, obwohl sie vor Ort nicht eingehalten werden.“ Ich will ergänzen – vielleicht unter den gegebenen Umständen nicht eingehalten werden können. Liberale Links im Internet: Der Landesverband: www.fdp-sh.de Der Spitzenkandidat: www.kubicki.sh Die Landtagswahl: www.zweitstimme.sh 4 Anhand eines Beispiels will ich schließlich deutlich machen, dass sich strenge unabhängige Kontrollen sowohl auf den stationären als auch auf den ambulanten Sektor beziehen müssen. Es ist – vorsichtig formuliert – fragwürdig – wenn zu Monatsbeginn Strichlisten für ambulant erbrachte Pflegeleistungen am ersten eines Monats gleich für den gesamten Monat ausgefüllt werden. Glatter Betrug liegt vor, wenn der Pflegebedürftige nach 10 Tagen verstirbt und dennoch 30 Tage abgerechnet werden – und das auch noch für den Monat Februar.Das ist sicherlich nicht die Regel, aber es kommt vor und zwar öfter, als wir uns das bislang vorgestellt haben. Jeder Mensch, der in die Situation kommt, gepflegt werden zu müssen, hat ein Anrecht darauf, dass dies in Würde geschieht. Ich will nie wieder von besorgten Angehörigen mit der Frage konfrontiert werden, ob Artikel 1 unseres Grundgesetzes in Pflegeheimen aber auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe nicht gilt.Bund, Land und Kommunen, wir alle sind in der Pflicht – ohne falsche Rücksichtnahme Missstände nicht nur zu beseitigen sondern Strukturen zu schaffen, die Fehlentwicklungen in Zukunft vermeiden.“ Liberale Links im Internet: Der Landesverband: www.fdp-sh.de Der Spitzenkandidat: www.kubicki.sh Die Landtagswahl: www.zweitstimme.sh