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27.01.00 , 16:46 Uhr
SPD

Frauke Walhorn zu TOP 11 + 13: Qualitätssicherung in der Pflege

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Landtag Kiel, 27.01.00
aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn



Frauke Walhorn zu TOP 11 + 13:

„Qualitätssicherung in der Pflege“


Die Diskussion über Qualitätsstandards und Qualitätssicherung in Alten- und Pflege- heimen, die wir bislang geführt haben, war zunächst geprägt von der Vorstellung, dass es einen akuten Regelungsbedarf gibt, um die entsprechenden Einrichtungen in die Lage zu versetzen, eine menschennahe und qualifizierte Pflege leisten zu können.

Es wurde immer davon ausgegangen, dass die diskutierten Mängel im engsten Zu- sammenhang mit den für Pflege und Betreuung zuständigen Gesetzen stehen und fast ausschließlich durch Änderung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen zu be- heben wären.

In vielen Punkten habe ich diese Auffassung geteilt. Wohl wissend, dass Fachleute sich seit Jahrzehnten mit dem Problem fachlich qualifizierter Pflege - und Betreuungs- angeboten in Alten- und Pflegeeinrichtungen befassen und wohlwissend, dass auch in der Vorpflegeversicherungszeit erhebliche Defizite in der Versorgung und Betreuung alter Menschen in Pflegeeinrichtungen bestanden. Allerdings hat die Pflegeversiche- rung bzw. das entsprechende Gesetz ganz sicher für die heute größere Transparenz und das veränderte Bewußtsein der Versicherten, die nicht mehr als verschämte Sozi- alhilfeempfängerInnen, sondern als kritische VerbraucherInnen mit versicherungs- rechtlichem Anspruch auftreten, gesorgt. Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion und SPD-Landesvorstand Verantwortlich: Sven-Hauke Kaerkes Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1309 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Der Bericht und die Auswertung der Kurzprüfungen von Pflegeeinrichtungen durch den medizinischen Dienst machen deutlich, dass persönliche Zuwendung und Betreuung und auch das Angebot pflegerischer Qualität offensichtlich nicht per Gesetz zu verord- nen ist.

Einer der Gründe für die Einführung der Pflegeversicherung war der Wille des Gesetz- gebers die Situation dahingehend zu verbessern, dass man zum einen das Risiko pflegebedürftig zu werden, finanziell absichern wollte; die Wünsche alter Menschen so lange wie eben möglich in ihrer persönlichen häuslichen Umgebung zu leben, zu be- rücksichtigen, und ihnen dennoch qualifizierte und finanzierbare Pflege anbieten zu können und außerdem mit Hilfe der eingezahlten Beiträge den Sozialhilfeträger von hohen Sozialhilfekosten zu entlasten!

Wenn wir uns nun dem Bericht der Ministerin wieder zuwenden, hören wir, dass in vielen Einrichtungen (bedauerlich vielen Einrichtungen) erhebliche Fehler in der Grundpflegeversorgung und bei pflegerischen Verhaltensstandards festgestellt wur- den.

Qualitätsmanagement ist hier das Zauberwort, dass die Führungs- und Kommunika- tions- und Qualifikationsprobleme in den Einrichtungen zu beheben helfen kann.

Hier könnte nach unserer Auffassung das Land Hilfestellung durch Einrichtung modell- hafter Pflegeprojekte und die Koordination von Angeboten zur Weiterentwicklung qua- litativ angemessener Pflege und Betreuung alter Menschen, die pflegebedürftig sind, leisten.

Natürlich müssen die Rahmenbedingungen für solche verbessernden und besser zu kontrollierenden Maßnahmen stimmen.

Deshalb unsere Forderung auf Bundesebene, die entsprechenden Änderungen des Heim- und Pflegequalitätssicherungsgesetzes herbeizuführen. -3-



Besonders erschreckend für mich ist die Tatsache, dass trotz angemeldeter Besuche des Medizinischen Dienstes der Kassen zu den Kurzprüfungen in den letzten Wochen derart viele qualitative Mängel zu verzeichnen waren.

Wie, um Himmelswillen, hätte es bei unangemeldeten Besuchen in den Häusern aus- gesehen? Wir erwarten, dass die Kommunen im Rahmen ihrer Verantwortung als Heimaufsichts- behörden nach dem Heimgesetz angemeldete und auch und öfter unangemeldete Be- suche in den Häusern ihrer Region in regelmäßigen Abständen durchführen, Mängel aufzeigen und Nachbesserungen einfordern.

Darüber hinaus gehört die direkte Verantwortung für eine angemessene menschliche und qualifizierte Pflege in die Hand der Träger von Einrichtungen, seien sie kommu- nale oder private Träger. Sie müssen ein internes Qualitätsmanagementkonzept ent- wickeln, um gute und menschenwürdige Pflege anbieten zu können und sind keines- falls, weder Einrichtungen und auch nicht ihre Träger, aus der Verantwortung zu ent- lassen.

Zu unterstützen sind sie durch Pflegekassen, Sozialhilfeträger, dem MDK, der Hei- maufsicht und nie kann es schaden, wenn die aufmerksame und kritische Öffentlich- keit auf Mißstände aufmerksam macht.

Uns ist wie Ihnen, Frau Vorreiter, wichtig, die Angehörigen von BewohnerInnen von Altenheimen in sie betreffende Entscheidungen einzubeziehen. Aber, nur dann, wenn der Wunsch der Pflegebedürftigen besteht, sich durch ihre Angehörigen vertreten zu lassen.

Wir wollen die Möglichkeit der Kontrolle, auch teilstationärer Einrichtungen wie Ta- gespflege, und wir wollen außerdem, dass auch ambulante Pflegedienste und häusli- -4-



che Pflege nachweislich qualitätsbezogene Hilfe anbieten und dies auch bei Kontrollen deutlich machen können. Bei der notwendigen engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Ein- richtungen und Pflegekassen, Medizinischem Dienst und Heimaufsicht, müssen Prä- vention und Beratung eine wichtige Rolle spielen. Unverzichtbar aber ist die Wahr- nehmung von Aufsichtsbefugnis und Kontrolle.

Bislang wurde immer über Einzelfälle und vermeintliche Ausnahmen gesprochen. An- gesichts der im Bericht dargestellten „grundlegenden Mängel vor allem in der Organi- sation und Planung der Pflege“, weil Pflegekonzepte nicht vorhanden seien, ange- sichts der Feststellung von Pflegeschäden bei einem Drittel der untersuchten Pflege- bedürftigen und dem Fehlen prophylaktischer Maßnahmen bei der Hälfte der Betroffe- nen, angesichts auch der deutlichen Vernachlässigung der Kontrollaufgabe durch die Kreise, wird deutlich, um Einzelfälle handelt es sich nicht. Und sicher nicht um ein schleswig-holsteinspezifisches Problem.

Wir benötigen dringend die bessere Qualifizierung von Führungskräften, ein geregeltes Beschwerderecht für Pflegebedürftige und ihrer Angehörigen, übrigens auch für das Personal der Einrichtungen, das häufig aus Sorge um den Arbeitsplatz schweigt. Qua- litative Mängel werden häufig im Zusammenhang mit nicht erfüllten Fachkraftquoten sichtbar. Wir brauchen Maßstäbe für eine quantitative Personalbemessung, die bun- desweit anerkannt ist.

Ein Stück weitergekommen bei der Verbesserung der Situation sind wir in Schleswig- Holstein mit der Verabschiedung des Altenpflegeausbildungsgesetzes. Die hier festge- schriebene hoch qualifizierte Ausbildung der Schüler und Schülerinnen wird in den nächsten Jahren zusätzlich Wirkung zeigen.

Ausgangspunkt für alle Maßnahmen zur Qualitätssicherung in den Diensten und Ein- richtungen der Pflege muß die Versorgung Pflegebedürftiger nach dem allgemeinen anerkannten Stand medizinisch pflegerischer Erkenntnisse sein. Im Blickfeld muß -5-



deshalb vorrangig die Stärkung der Kunden- und Verbraucherinteressen der Hilfssu- chenden und der sie pflegenden Personen bleiben. Sie brauchen und haben Anspruch auf umfassende und auch nicht interessengebundene Beratung.

Träger von Einrichtungen müssen bei ihren Bemühungen zur Qualitätssicherung un- terstützt werden. Die Zusammenarbeit von Einrichtungen und ihren Trägern, Pflege- kassen, Sozialhilfeträgern, der Heimaufsichtsbehörden, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen und dem Landespflegeausschuß ist unerläßlich. Hilfreich wird darüber hinaus die bundeseinheitliche gesetzliche Regelung in der Altenpflegeausbildung sein.

Ich hoffe sehr, dass diese Diskussion nicht der Diskontinuität anheim fällt, sondern fortgeführt wird im neuen Landtag, im neuen Sozialausschuß zugunsten der Verbesse- rung der Situation alter und pflegebedürftiger Menschen in unserem Land. Empfehlenswert zur Lektüre ist für diese Diskussion die Stellungnahme des Senioren- beirats von Norderstedt.

Dies, meine Damen und Herren, war meine letzte Rede in diesem Hohen Hause. Ich danke um so mehr für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Abstimmung in der Sache.

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