Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

27.01.00 , 17:35 Uhr
B 90/Grüne

Matthias Böttcher: Die Qualität der Pflege ist für Rot-Grün nicht erst heute ein Thema

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Sperrfrist: Redebeginn Landeshaus Es gilt das gesprochene Wort! Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Zu TOP 11 und 13, Qualitätssicherung in der Telefax: 0431/988-1501 Pflege, erklärt Matthias Böttcher, gesundheits- Mobil: 0172/541 83 53 politischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS E-Mail: presse@gruene.ltsh.de 90/DIE GRÜNEN: Internet: www.gruene.ltsh.de

Nr. 028.00 / 27.01.2000

Die Qualität der Pflege ist für Rot-Grün nicht erst heute ein Thema
Immer wieder gehen Schreckensnachrichten über mangelhafte und gefährliche Pflege, über Missstände in Schleswig-Holsteinischen Pflegeeinrichtungen durch die Presse.

Uns allen stehen noch die Berichte über die mangelhaften Zustände in den Pflegeein- richtung in „Ratekau“, im „Lisa-Hansen-Haus“ und die erschreckenden Ergebnisse der sogenannten „Dekubitusstudie“ oder der „Hamburger Altenpflegestudie“ vor Augen. Lei- der werden diese unzufriedenstellenden Pflegeverhältnisse auch durch die Ergebnisse der bisher durchgeführten Kurzprüfungen des medizinischen Dienstes bestätigt.

Wenn in mehr als der Hälfte der 116 kontrollierten Einrichtungen gravierende Mängel festgehalten wurden, so muss aus meiner Sicht von einem Pflegenotstand gesprochen werden. Und es ist nicht zu erwarten, dass in den verbleibenden, noch zu prüfenden 80 Prozent der Einrichtungen grundlegend andere Ergebnisse zu Tage gefördert werden.

Und es kann mich nicht tröstlich stimmen, dass die Ursachen nicht ausschließlich im oft zitierten Personalmangel zu suchen sind, sondern dass ein entscheidender Faktor das Fehlen einer systematischen Pflegeplanung, Pflegedokumentation und eines professio- nellen Qualitätsmanagements zu sein scheint. Pflegemissstände, dass wissen wir jetzt sehr genau, sind kein Einzelfall! Sie sind, leider, alltägliche Realität für viel zu viele Menschen! Eine Linderung ist hier in jedem einzelnen Fall notwendig. In dieser Feststellung sind wir uns sicherlich alle einig.

Wir alle müssen gemeinsam und geplant handeln, und koordinierte, zielgerichtete Maß- nahmen zur Qualitätssicherung in die Wege leiten sowie diese dann auf Landes- und Bundesebene zügig umsetzen. Dieses Thema eignet sich nicht für parteipolitische Profi- lierungsversuche. Erinnern möchte ich nur daran, das es CDU und FDP im Bund waren, die in der Vergangenheit die Verantwortung trugen.

Im Rahmen des sogenannten „Qualitätssicherungsgesetzes“, das auf Bundesebene z.Zt. als Diskussionsentwurf vorliegt, sollen klare Zuständigkeiten gesetzt werden. Qua- lität kann nicht durch quasi polizeiliche Überwachungsmethoden von außen in die Ein- richtungen hineingeprüft werden. Die Verantwortung für die Pflegequalität liegt unmiss- verständlich bei den Einrichtungen selbst. Zu deren Wahrnehmung brauchen sie konti- nuierliche Beratung und Kooperation durch den medizinischen Dienst der Krankenkas- sen (MDK) im Rahmen freiwilliger Anlassprüfungen und eigenverantwortlicher Refe- renzprüfungen.

Das Instrumentarium des Heimrechtes ist vor dem Hintergrund der Letztverantwortung des Staates als „ultima ratio“ mit entsprechender Sanktionsstaffelung unverzichtbar. Die Zulassung von Pflegeeinrichtungen ist an ein umfassendes Qualitätsmanagement zu binden. Darüber hinaus muss in Anlehnung an das Sozialhilfegesetz ein wirksames Vertragsinstrumentarium geschaffen werden, auf dessen Grundlage leistungsfähige Ein- richtungen ihren gesetzlichen Anspruch auf eine bedarfsgerechte und leistungsfähige Personalausstattung realisieren können.

Auch die Landesregierung und das Landesparlament haben sich bereits mehrfach mit dem Thema Pflegebedürftigkeit und nicht zuletzt Qualität in der Pflege befasst und die daraus resultierenden Konsequenzen gezogen:

• Da gab es im April vergangenen Jahres den Antrages von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Umsetzung der Pflegeversicherung. Dieser beinhaltete unter anderen die Problematik der Fachkraftquote, der Pflege dementer Menschen und die Fragestellungen im Zusammenhang mit Pflegedokumentation und zeitlicher Ausrich- tung der Pflegeverrichtungen. • Da gab es im November 1997 die Anhörung des Sozialausschusses zur „Gewalt ge- gen ältere Menschen“ die unter anderem auf eine Verbesserung der Information und Beratung im Bereich Pflegebedürftigkeit und pflegende Angehörige sowie eine Stär- kung der Mitwirkung im Rahmen der Heim- oder Angehörigenbeiräte zielte. • Da gab es im Februar diesen Jahren den „Bericht der Landesregierung zur Umset- zung der Pflegeversicherung in Schleswig-Holstein“, der nicht nur eine Entrümpelung und Entbürokratisierung landesrechtlicher Regelungen vorsieht sondern auch Kor- rekturbedarf auf Bundesebene benennt. • Und „last but not least“ gab es eine weitere Anhörung im Sozialausschuss zur Frage der Qualitätssicherung, die zu den bereits genannten Maßnahmen geführt hat.

Natürlich hat die Landesregierung nicht nur diese Maßnahmen angekündigt, sondern sie hat umgehend mit der Umsetzung begonnen. Die Landesregierung ist über den Bundes- rat aktiv geworden und hat sich vehement für eine zügige Novellierung des Heimgeset- zes eingesetzt. Durch die Sozialministerin wurden Maßnahmen zu einer personellen und qualitativen Verstärkung der Heimaufsichtsbehörde und kompetenten Koordination der Zusammenarbeit mit dem MDK, den Sozial- und Gesundheitsbehörden auf den Weg gebracht. Die Prüfung aller Pflegeeinrichtungen durch den MDK hat begonnen und wird bis Ende diesen Jahres abgeschlossen sein.

Mit einem landesweiten „Pflegenotruftelefon“ ist eine Situationsanalyse in Schleswig- Holstein durchgeführt worden, die konkrete Anhaltspunkte für einen Verbänderungsbe- darf hervorgebracht hat. Der Landespflegeausschuss hat bereits im April 1999 sein Ak- tionskonzept „Qualitätssicherung“ entwickelt und mit der Umsetzung begonnen.

Aber, und dies kann auch die CDU nicht ändern, die konkrete Entwicklung benötigt eben Zeit. Nicht zuletzt deshalb, weil auch die Kooperation mit bzw. Federführung durch die Bundesebene ebenso wie die Kreisebene von Nöten ist:

Wir setzen uns nachdrücklich für eine Umsetzung dieser sinnvollen und notwendigen Maßnahmen und ihrer Fortschreibung und Verstetigung ein. Vor diesem Hintergrund haben wir einen im Vergleich zum CDU-Antrag inhaltlich erweiterten und konkretisierten Landtagsantrag gemeinsam mit der SPD eingebracht. Ein Zwischenbericht über die be- reits durchgeführten Maßnahmen und deren Ergebnisse, sowie eine Fortschreibung des konkreten Handlungsbedarfes ist unbedingt notwendig. Als Orientierungspunkt für uns Politiker und diejenigen, die Verantwortung tragen, aber auch und in erster Linie für die Menschen um die es geht. Ich möchte noch einmal kurz auf die mir besonders wichtigen Punkte eingehen. Nie- mand will den in der Pflege arbeitenden Menschen Vorsätzlichkeit oder Schuld im Hin- blick auf mangelhafte Pflege älterer Menschen unterstellen. Ihr unermüdlicher Einsatz für hilfebedürftige Menschen in der alltäglichen Arbeit verdient unsere Wertschätzung und Anerkennung. Es sind die Rahmenbedingungen, die vorhandenen und aber auch die fehlenden gesetzlichen Regelungen, die strukturelle Gewalt in der Pflegesituation begünstigen. Aber auch die Zunahme von schwer- und schwerstpflegebedürftigen Per- sonen und dementen Pflegebedürftigen in den Einrichtungen.

Ein Faktor mit herausragender Bedeutung für eine qualitativ hochwertige und men- schenwürdige Pflege ist die personelle Ausstattung selbst. Es ist zwingend erforderlich im Bereich der stationären Altenhilfe quantitative Personalschlüssel vorzugeben und diese nach der Zuordnung zu den Pflegestufen zu staffeln. Ein anschließender wichtiger Faktor ist eine individuelle und bedarfsgerechte Pflegekonzeption. Es müssen jedoch die quantitativen, qualitativen, personellen und nicht zuletzt finanziellen Voraussetzun- gen hierfür vorhanden sein.

Für den Schutz der pflegebedürftigen Menschen und zur Verhinderung von „Geschäfte- macherei“ durch Pflegeunternehmen ist es überaus wichtig, die Heimaufsichtsbehörde mit verbesserten Kontrollmöglichkeiten auszustatten und ihr in Kooperation mit dem MDK, den Sozial- und Gesundheitsbehörden weitreichendere Kompetenzen zuzuerken- nen. Ganz sicherlich muss die Möglichkeit unangemeldeter Kontrollen sowie die Erwei- terung der Qualitätsprüfung des MDK nach § 80 SGB XI auf Stichprobenuntersuchun- gen rechtlich verankert werden.

Bündnis 90/DIE GRÜNEN setzen sich schon seit langen für die Stärkung der Mitbe- stimmung und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen ein .In diesen Zusammenhang gehört auch die Forderung nach einer neutralen Anlauf-, Beratungs-, und Beschwerde- stelle für Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige. Wir beurteilen das Modell „Pflegenot- ruftelefon“ als einen ersten richtigen Schritt in diese Richtung und werden uns dafür ein- setzen, dass daraus eine kontinuierliche Einrichtung entwickelt wird.

Viele Gründe dieses Thema mutig anzupacken, öffentlich zu diskutieren und stetig in konkrete Maßnahmen und praktische Handlungen umzusetzen. Die Schleswig- Holsteinische Landesregierung tut dies. Unterstützen sie uns und stimmen sie dem An- trag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD zu. ***

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen