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Lothar Hay: Integration von Menschen mit Behinderung
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 03.02.00, Nr.: 040/2000Lothar Hay:Integration von Menschen mit Behinderung fortsetzen!Zur Präsentation des Tätigkeitsberichts durch den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Dr. Ulrich Hase, sagte der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Lothar Hay:„Die Bilanz für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein ist eine Erfolgsbilanz. Dr. Ulrich Hase hat in seinem Tätigkeitsbericht deutlich gemacht, wie wichtig es ist, die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung systematisch poli- tisch zu begleiten. Seine konstruktive Mitarbeit an Gesetzesvorhaben ist besonders hervorzuheben. Auch bei der Verbreiterung von Akzeptanz gegenüber den Belangen von Menschen mit Behinderung und der Einbeziehung der Behindertenverbände in die politische Diskussion ist er sehr erfolgreich.Deshalb fordert und unterstützt die SPD-Landtagsfraktion auch weiterhin ! die Integration von Kindern mit Behinderung in Regelkindergärten und Regel- schulen, ! den weiteren Ausbau der Eingliederungshilfe, ! die bessere Integration von Menschen mit Behinderung in Arbeitsleben, be- ginnend mit der Ausbildung, ! das Recht auf ein eigenständiges Leben, ! die Schaffung eines Gleichstellungsgesetzes in Schleswig-Holstein.Für diese Ziele steht die SPD und steht die SPD-geführte Landesregierung. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion und SPD-Landesvorstand Verantwortlich: Sven-Hauke Kaerkes Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1309 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Insbesondere wollen wir auch weiterhin den hauptberuflichen Beauftragten für Men- schen mit Behinderung auf Landesebene behalten. Seine Arbeit ist, das hat auch der eben vorgelegte Tätigkeitsbericht gezeigt, unverzichtbar. Gerade an dieser Stelle darf nicht gespart werden. Wer dies fordert, setzt den Gleichstellungsprozess für Menschen mit Behinderung aufs Spiel. Die SPD hat seinerzeit durchgesetzt, dass das Grundge- setz im Artikel 3 ergänzt wurde: ‚Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.‘ Für uns gilt auch weiterhin: Das ist Ziel und Auftrag unserer Politik für Men- schen mit Behinderung.“ (SIB)