Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Detlef Matthiessen: Tierschutz in Schleswig-Holstein auf gutem Wege
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene.ltsh.de Nr. 053.00 / 17.02.2000Tierschutz: In Schleswig-Holstein auf gutem WegeZur heutigen Pressekonferenz des Tierschutzbündnisses erklärt der tierschutzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Detlef Matthiessen:Bei der heutigen Pressekonferenz des Tierschutzbündnis Schleswig-Holstein 2000 wur- de eines sehr deutlich: Die CDU ist aus Sicht des Tierschutzes in Schleswig-Holstein nicht wählbar. Tierschutz ist für die Opposition kein Thema. Ein perfides Spiel treibt die FDP mit ihrer Verweigerung, den Tierschutz in die Landesverfassung aufzunehmen. Kubicki begrün- dete die Haltung der FDP in der Landtagsdebatte im Februar 1998 mit dem Hinweis auf ihre Bundesverfassungsinitiative im damaligen Bundestag - wohl wissend, dass sie bei der CDU keine Unterstützung findet. Mit der Formulierung dieser Bonner Initiative ver- kehrt die FDP den Sinn der Verfassungsinitiativen der Tierschützer ins Gegenteil:„Tiere sind im Rahmen der geltenden Gesetze vor vermeidbaren Leiden und Schäden zu schützen:“Das ist keine rechtsschutzverbessernde Wirkung, sondern die Festschreibung des Sta- tus Quo.Konkrete Vorschläge zum Thema Tierschutz in Schleswig-Holstein hat die FDP in der ablaufenden Legislaturperiode nicht gemacht. Daher ist es erstaunlich, dass der FDP- Kandidat Dr. Garg das zu einem der Hauptthemen der FDP-Politik erklärt und sich mit seinem Hund auf dem Arm abbilden lässt. Nur einen irgendwie gearteten Arbeitsnach- weis sucht man vergeblich.Wer hat was gemacht? Die parlamentarischen Tierschutzaktivitäten in der 14. Legislaturperiode stellen sich nach Recherche des Wissenschaftlichen Dienstes wie folgt dar:Parteien Anträge Anfragen GRÜNE/SPD 6 3 CDU 3 1 interfraktionell 1 keine FDP keine keine SSW keine keineIm Tierschutz gibt es viel zu tun, es hat sich aber auch viel getan. Die Bilanz der Tier- schutzpolitik in Schleswig-Holstein ist gut. Es wurden auf allen wichtigen Gebieten des Tierschutzes Fortschritte erreicht. Einige Beispiele:Tiertransporte: Schleswig-Holstein hat als eines der ersten Bundesländer den Sachkundenachweis für Tierspediteure eingeführt. Diese wird in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftkammer und dem Institut für Schlachtungs- und Tiertransportsfragen der Erna-Graf-Stiftung für Tierschutz durchgeführt.Lebendviehexporte über den Hafen Triest sind untersagt worden, nachdem sich dort Meldungen über Tierschutzmängel häuften.Herodes-Prämie: Die Abschlachtung von unter 20 Tagen alten Kälbern, wie es ein Agrarmarktordnungs- programm der EU vorsieht (Herodes-Prämie), wird in Schleswig-Holstein nicht umge- setzt. Zum einen sind keine Betriebe genehmigt worden, die Frühtötungen durchzufüh- ren, zum anderen werden keine Transporte zu derartigen Betrieben außerhalb Schles- wig-Holsteins genehmigt.Tierversuche: Durch eine sehr konsequente Politik konnte die Zahl der Versuchstiere stark reduziert werden. So wurden 1989 noch ca. 32.000 Tiere für Tierversuche verwendet. Die Zahl ist auf ungefähr 16.000 Tiere zurück gegangen. Leider ließ sich die Durchführung von Af- fenversuchen rechtlich nicht gänzlich verhindern, gleichwohl hat das Umweltministerium die beantragten Affenversuche eingeschränkt und mit verschiedenen Auflagen verse- hen. Der Tierschutzpreis ´99 wurde an eine Arbeitsgruppe der Kieler Universität verlie- hen für Alternativmethoden zu Tierversuchen.Jagd: Von der neuen Fassung des Jagdgesetzes profitiert der Tierschutz stark. Für Wildunfälle wurde eine Meldepflicht eingeführt. Die Fangjagd ist in Zukunft nur noch nach einem Sachkundelehrgang möglich. Natur- und Tierschutz finden dabei Beachtung. Die Fallen werden in einem „Fallen-TÜV“ auf Eignung und Funktion geprüft und zugelassen und werden registriert. Verletzte Tiere können jetzt in einem verbindlich geregelten Verfah- ren nachgesucht werden. ***