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12.04.00 , 14:38 Uhr
FDP

Heiner Garg: Tierschutz ins Grundgesetz

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Nr. 46/2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Kiel, Mittwoch, 12. April 2000 Telefax: 0431/9881497 E-Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Tierschutz
Heiner Garg: Tierschutz ins Grundgesetz
Vor der Abstimmung am Freitag im Deutschen Bundestag über die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz sagte der tierschutzpolitische Sprecher der F.D.P.-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:



Presseinformation „Ich appelliere an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages – insbesondere an die Kolleginnen und Kollegen der Unionsfraktion – dem zur Abstimmung anstehenden Minimal- kompromiss zur Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz zuzustimmen.
Es ist schon erstaunlich, dass ausgerechnet diejenigen am lautesten einen zunehmenden Werteverfall beklagen, die dem Tierschutz bislang kaum einen Wert beimessen.
Dabei sind Tiere Mitgeschöpfe, die Freude, Angst oder Schmerz ebenso empfinden, wie wir.
Es geht nicht darum den Tierschutz über den Menschenschutz zu stellen. Es geht um einen notwendigen Kompromiss, damit das viel gelobte deutsche Tierschutzgesetz nicht länger ein zahnloser Papiertiger bleibt. Hierbei sind Fraktionen von F.D.P., SPD und GRÜNEN der Union sehr weit entgegengekommen.
Jetzt kann die Union unter Beweis stellen, dass sie auch inhaltlich einen Neuanfang wagt “, so Garg abschließend.

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