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Konferenz der Ausländerbeauftragten der Länder beendet Frühjahrskonferenz
D E R L A N D T A G SCHLESWIG HOLSTEIN M I T T E I L U N G E N49/2000 Kiel, 14.04.2000Konferenz der Ausländerbeauftragten der Länder beendet FrühjahrskonferenzKiel (SHL) – Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Lan- des Schleswig - Holstein, Helmut Frenz, veröffentlicht die gemeinsame Presseerklärung der Ausländerbeauftragten der Länder zum Abschluss der Frühjahrskonferenz : Pressemitteilung der Ausländerbeauftragten der LänderDie Ausländerbeauftragten der Länder haben am 13./14. April 2000 in Kiel getagt. Dabei standen folgende Themen auf der Tagesordnung:− Initiative für ein Einwanderungskonzept − Aufnahme einer Härtefallregelung in das Ausländergesetz − Reform des Arbeitsgenehmigungsrechts − Umsetzung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts − Rückkehr der KosovoflüchtlingeI. Die Ausländerbeauftragten der Länder fordern ein umfassendes Konzept für die Zuwanderung nach Deutschland. Der Beschluss hierzu hat folgenden Wort- laut:Die Ausländerbeauftragten der Länder begrüßen, dass nach Jahren der Diskussionsver- weigerung in der Bundesrepublik eine breite Debatte über die Gestaltung von Zuwande- rungen angestoßen wurde. Der erneute Versuch, mit falschen Bildern und Schlagworten Ängste zu mobilisieren, ist erfreulicherweise gescheitert. Das zeigt, dass die Zeit für ein umfassendes Einwanderungskonzept reif ist.Wir wenden uns gegen eine ausschließlich am Arbeitsmarkt orientierte Poli- Herausgegeben von der Pressestelle tik, die nur die Fehler der „Gastarbeiter-Ära“ wiederholt. Nach Ansicht der des Schleswig- Holsteinischen Ausländerbeauftragten muss ein zukunftsorientiertes Einwanderungskonzept Landtages in 24105 Kiel, folgende Eckpunkte aufweisen: Landeshaus; 24171 Kiel, Postfach 7121; Tel. (0431) 988 Durchwahl App. 1120 bis 1125 und 1116 bis 1118 Fax (0431) 988 1119 Diese Pressemitteilung ist auch über das Internet abrufbar: www.sh-landtag.de V.i.S.d.P. Dr. Joachim Köhler oder in Form des Pressetickers unter www. ltsh.de bzw. www.parlanet.de. Internet:http//www.sh-landtag.de Über den Presseticker können die Pressemitteilungen auch per E-Mail direkt abonniert werden. E-Mail:Joachim.Koehler@ltsh.landsh.de -2-1. Die als erforderlich angesehene Zuwanderung muss so gestaltet werden, dass damit eine Bleibeperspektive für die Zuwanderer und ihre Familien verbunden ist.2. Die Öffnung für Zuwanderungen muss eingebunden sein in ein umfassendes Integrati- onskonzept, dass die Leistungen des Staates und die Leistungen der Zuwanderer defi- niert (zum Beispiel Nachweis von Sprachkursen, sofortiger Zugang zum Arbeitsmarkt und anderes).3. Ein solches Integrationskonzept muss in seinen Grundzügen diejenigen berücksichtigen, die bereits als Migranten in Deutschland leben.4. Asyl und Flüchtlingsschutz sind grundgesetzlich beziehungsweise völkerrechtlich gere- gelte Verpflichtungen. Die Diskussion um ihre Ausgestaltung ist hiervon zu trennen.Diese Eckpunkte müssen auch Eingang finden in die Ausgestaltung der europäischen Migrationspolitik nach dem Amsterdamer Vertrag.II. Das in der Praxis zu starre Ausländergesetz soll nach Auffassung der Auslän- derbeauftragten um eine flexible Härtefallregelung ergänzt werden. Der Beschluss hierzu hat folgenden Wortlaut:Die Ausländerbeauftragten der Länder fordern eine Ergänzung des Ausländergesetzes um eine Härtefallregelung. Diese Regelung soll es den Ausländerbehörden der Länder er- möglichen, in Einzelfällen, in denen die Verweigerung des weiteren Aufenthaltes eines Ausländers zu einer besonderen Härte führen würde, ungeachtet der Systematik des Aus- ländergesetzes eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen. Die Erfahrung zeigt, dass das geltende Regelwerk nicht ausreicht, um allen Besonderhei- ten eines Einzelfalles gerecht zu werden. So lässt es das Ausländergesetz häufig nicht einmal zu, dass offenkundige, für jedermann einsichtige humanitäre, soziale oder ökono- mische Aspekte, die für einen weiteren Aufenthalt sprechen, bei der Entscheidung berück- sichtigt werden. Auch die verschiedenen Altfallregelungen mit ihren hoch ausdifferenzierten Tatbestands- voraussetzungen lassen eine Vielzahl von Fällen außen vor; dies gilt auch und gerade für die am 19. November 1999 beschlossene Altfallregelung, die in vielerlei Hinsicht unbefrie- digend ist. Eine solche Härtefallregelung gäbe den Bundesländern den notwendigen Handlungsspiel- raum, auch den länderspezifischen Gegebenheiten beim Vollzug des Ausländerrechts Rechnung zu tragen. Eine vergleichbare Regelung zur Erteilung eines Visums in humanitären Härtefällen sollte auch für die deutschen Auslandsvertretungen geschaffen werden.Die Ausländerbeauftragten der Länder fordern die Bundesregierung und die Innenminister der Länder auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Ergänzung des Ausländergeset- zes vorzulegen.III. Sehr unzufrieden zeigten sich die Ausländerbeauftragten mit dem geltenden Arbeitsgenehmigungsrecht und seinem bürokratischen Vollzug durch die Ar- beitsämter. Der Wortlaut des Beschlusses: -3-Die Ausländerbeauftragten der Länder fordern eine Reform des Arbeitsgenehmigungs- rechts. Dazu gehört in jedem Fall der unbeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt für alle Menschen, die über ein gesichertes Aufenthaltsrecht verfügen. Unerträglich ist die bei den Arbeitsämtern übliche Praxis, für die sogenannte Vorrangprüfung eine Zeit von vier bis acht Wochen in Anspruch zu nehmen, in der Arbeitsnehmern und Unternehmer unnötig hin- gehalten werden.Ausbildungsverhältnisse sollten aus dem Arbeitsgenehmigungsrecht herausgenommen werden. Damit wird die Berufsausbildung im dualen System den anderen Formen der Be- rufsausbildung gleichgestellt. Dies gibt jungen Menschen die Chance für eine Qualifikation unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.Mehrheitlich sprechen sich die Ausländerbeauftragten auch für die Streichung des Arbeits- verbots für Asylbewerber (sogenannter „Blüm-Erlass“) aus.IV. Die Konferenzteilnehmer tauschten die unterschiedlichen Erfahrungen zur Umsetzung des neuen Staatsangehörigkeitsgesetz aus. Kritisch beurteilt wurde die Absicht eini- ger Innenministerien, durch eine besonders restriktive Verwaltungspraxis den Sinn des neuen Gesetzes zu konterkarieren. Besonders unangemessen empfinden die Ausländer- beauftragten der Länder, dass die hohe Gebühr von 500 DM auch für die Übergangsrege- lung (Einbürgerungen von Kindern unter zehn Jahren) gilt und damit viele Eltern davon ab- schreckt, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen.Weiterhin kritisiert die Konferenz die Praxis der Einbürgerungsbehörden, Anträge von Staatsangehörigen der Bundesrepublik Jugoslawien unter Hinweis auf das EU-Embargo abzulehnen oder nicht zu bescheiden. Die Ausländerbeauftragten schlagen vor, in diesen Fällen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit einzubürgern.V. Weiterhin beschäftigte sich die Konferenz mit dem aktuellen Rückführungsprogramm für albanische Flüchtlinge aus dem Kosovo. Dabei wurde festgestellt, immer noch erhebliche Schwierigkeiten bestehen auf dem Landweg in das Kosovo zurückzukehren. Mazedonien hat das in Kürze in Kraft tretende Transitabkommen nicht unterzeichnet und steht deshalb ebenso wenig wie Montenegro als sicheres Transitland zur Verfügung.Die Rückführungserlasse der Innenminister sollten nach der Auffassung der Konferenzteil- nehmer noch stärker nach regionalen und personenbezogenen Gesichtspunkten ausdiffe- renziert werden.Die nächste Konferenz der Ausländerbeauftragten der Länder findet statt am 12./13. Oktober 2000 in Mecklenburg-Vorpommern.