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26.04.00 , 10:14 Uhr
CDU

Thorsten Geißler: Scientology versucht Informationsfreiheitsgesetz zu nutzen

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 105/00 vom 26. April 2000

Thorsten Geißler: Scientology versucht Informationsfreiheitsgesetz zu nutzen
Die Landesregierung hat auf eine Anfrage des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Thorsten Geißler, bestätigt, dass die Scientology- Organisation am 07.03.2000 Anträge auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt hat. Darin bittet die Antragstellerin um Akteneinsicht zu den Themen Scientology-Kirche, Scientology-Church bzw. Scientology sowie Psychogruppen und Sekten.
Bisher wurden noch keine Informationen zur Verfügung gestellt. Allerdings wurde auch kein Antrag abgelehnt. Die Antragstellerin wurde vielmehr aufgefordert, ihre Anträge zu präzisieren. Ferner wurde ihr von dem jeweilig zuständigen Ressort mitgeteilt, dass wegen der Komplexität der Informationen und der zu treffenden Vorkehrungen nach § 15 IFG-SH (Trennungsprinzip) die Monatsfrist nach § 7 IFG nicht eingehalten werden könne und sie daher auf zwei Monate verlängert werde.
Thorsten Geißler: „Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie die Voraussetzungen einer nach dem Gesetz möglichen Ablehnung eines Antrages nach §§ 9 – 12 IFG sorgfältig prüft. Es muss sichergestellt werden, dass es Scientology nicht ermöglicht wird, zukünftige Informationsstrategien über diese Organisation frühzeitig zu konterkarieren. Insbesondere aber müssen Personen, die den Behörden Insider- Informationen über Scientology vertraulich zur Verfügung stellen, geschützt werden. Wichtig ist auch, dass Scientology-Mitglieder, die sich vertraulich über Möglichkeiten und Folgen eines Ausstiegs informieren, nicht durch Weitergabe von Informationen an die Organisation in deren Fadenkreuz geraten“.

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